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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

12.07.2005 - 5 Berichterstattung über die Schuldner- und Sucht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Herr Siller vom Diakonieverband berichtet über die Erbringung von Beratungsleistungen der Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 SGB II, die aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Diakonieverband und dem Landkreis Lüneburg durchgeführt wurde. Herr Siller informiert über den Umfang der Inanspruchnahme, die Beratungsumfänge der Einzelfälle und Ergebnisse der Beratungen. Die Präsentation des Berichtes ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Stebani führt in der anschließend geführten Diskussion an, dass häufig eine doppelte Bedürftigkeit bei der Schulden- und Suchtberatung besteht und deshalb diese Beratung flexibel gestaltet werden müsste. Frau Schulz führt an, dass Rechtsanwälte ebenfalls für den Schuldner kostenlos Schuldenregulierungen vornehmen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Schuldner sich vom Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lässt.

Allgemein besteht im Ausschuss der Konsens, dass die Schuldner- und Suchtberatung in der bestehenden Form zunächst weitergeführt werden soll.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Kontrakt mit dem Diakonieverband bis zum 31.12.2005 zu verlängern.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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