07.05.2019 - 7 Rohstoffgutachten von der SST Ingenieurgesellsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
AV KTA Stoll begrüßt Herrn Drescher, Herrn Loyen vom Ingenieurbüro SST und Herrn Blazejczak vom DIW Berlin.
Herr Drescher und Herr Loyen stellen die Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlungen zur Rohstoffgewinnung im Regionalen Raumordnungsprogramm vor (s. Präsentation im Anhang).
Auf Nachfrage von KTA Plaschka erläutert Herr Drescher den Unterschied zwischen Auelehm und Klei. Die beiden Deichbaustoffe entstehen aus dem gleichen Ausgangsmaterial, Klei befindet sich entlang der Fließgewässer in tidebeeinflussten Bereichen, Auelehm hingegen oberhalb des Tideeinflusses. Dieser endet an der Elbe an der Staustufe in Geesthacht und in der Ilmenau an der Staustufe in Fahrenholz im Landkreis Harburg. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das, dass im Kreisgebiet genaugenommen kein Klei vorkommt. Gleichwohl wird der Begriff Klei ortsüblich für den Marschboden und Deichbaustoff verwendet. Auch das Land Niedersachsen verwendet im Rahmen des Raumordnungskonzepts für das Niedersächsische Küstenmeer (ROKK) den Begriff Klei zusammenfassend für alle Bodenarten, die sich als deichbaufähiges Material eignen, da es sich hierbei im Küstenbereich überwiegend um Klei handelt.
Bezüglich der Bedarfsanalyse für Sand und Kies erläutert Herr Drescher auf Nachfrage von KTA Gros hinsichtlich des Recyclings der Rohstoffe, dass gemäß aktuellem Monitoringbericht auf Bundesebene etwa 90% des Materials recycelt werden. Die Quote wird maßgeblich durch die Inhaltsstoffe des Ausgangsmaterials bestimmt und eine Steigerung ist bei der aktuellen Grenzwertsituation nicht zu erwarten. Der Anteil an der Rohstoffversorgung könnte noch höher sein, wenn mehr verwertbares Material zur Verfügung stehen würde. Bei Gebäuden bestimmter Altersklassen sei das Recycling aufgrund aufgebrachter Dämmung schwierig. Zudem könne man das recycelte Material nur als niederwertigen Baustoff beispielweise im Tiefbau verwenden.
Auf Nachfrage von KTA Prof. Dr. Bonin erklärt Herr Drescher, dass der Bedarf von Rohstoffen für Großprojekte wie die A39 oder die Schleuse zeitweilig zu Piks führe. Eine Berücksichtigung in der Bedarfsprognose ist bedingt durch die Methode nicht möglich. Die Projekte werden aber im Gutachten betrachtet und bei der vorgeschlagenen Flächenausweisung berücksichtigt.
Bezüglich der Methodik der Flächenanalyse kritisiert KTA Gros, dass die Kriterien nicht sachgerecht seien, da es Redundanzen gebe wie etwa bei Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten und da alte Forststandorte (auch ohne Bestockung) nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Herr Loyen erläutert, dass die Waldflächen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster übernommen wurden und historische Waldstandorte beinhalten. Zudem seien – bis auf wenige Ausnahmen in besonderen Fällen - Flächen, auf die weiche Ausschlusskriterien zutreffen, ohnehin vollumfänglich aus der Flächenkulisse des Rohstoffabbaus ausgeschlossen worden.
KTA Prof. Dr. Bonin erkundigt sich nach dem geplanten Umgang mit der Tonabbaufläche in Kirchgellersen, wo bisher Tonabbau zur Abdichtung der Mülldeponie erfolgte. Der Unternehmer könne hier nur einen eingeschränkten Teil der ausgewiesenen Fläche tatsächlich nutzen, sodass eine erneute Ausweisung dieser Fläche im RROP nicht sinnvoll sei.
BR’in Schlag erklärt, dass es sich dabei um eine Fläche überregionaler Bedeutung handele, die nach den Regularien des LROP in das RROP zu übernehmen ist. Nach vorläufigen Aussagen des ArL sei die geplante Nutzung (Wohnen und Gewerbe) der Gemeinde in einem kleinen Teilbereich des Vorranggebiets Rohstoffgewinnung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vermutlich unproblematisch und ein Zielabweichungsverfahren nicht erforderlich.
BR’in Schlag weist darauf hin, dass die hier gezeigte Flächenkulisse unter dem Blickwinkel der Rohstoffsicherung abgegrenzt wurde. Es erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Abwägung mit gegebenenfalls konkurrierenden raumbedeutsamen Flächennutzungen.
Beratendes Mitglied Stilke erkundigt sich, inwiefern die Daten ohne eine Überprüfung durch eine Begehung ausgewertet wurden. Er weist darauf hin, dass sich Grundwasserströme durch einen Abbau verändern können.
Herr Drescher erläutert, dass für eine Analyse der Grundwasserströme ein hydrogeologisches Modell erforderlich wäre, was nicht der regionalplanerischen Ebene angemessen ist. Da der Abbau auf den Bereich oberhalb des Grundwasserspiegels beschränkt werden könne, könne eine Veränderung des Grundwasserspiegels vermieden werden. Herr Loyen ergänzt, dass die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Ermittlung der Bestandsvorräte über die Mächtigkeit berücksichtigt werde.
KTA Prof. Dr. Bonin bittet aufgrund eines entsprechenden Vorfalls in Vierhöfen um eine ausführliche textliche Erläuterung zu dieser Problematik.
Herr Drescher erklärt sich damit einverstanden, grundsätzliche Aussagen zur Berücksichtigung des Grundwassers für den Flächenvorschlag in das Gutachten aufzunehmen und ergänzt, dass laut Informationen der Unternehmen im Landkreis zurzeit kein Nassabbau erfolgt.
Auf Nachfrage von KTA Blume erklärt Herr Loyen, dass Flächen mit einer bereits bestehenden Abbaugenehmigung nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen werden - mit Ausnahme einer größeren und noch unverritzten Fläche, für die die Abbaugenehmigung in Kürze abläuft.
KTA Blume weist darauf hin, dass es bei Flächen mit ausgelaufenen Genehmigungen ungünstig sei, wenn diese nicht mehr im RROP dargestellt werden.
BR’in Schlag erklärt, dass es im Gegensatz zu den Eignungsgebieten für Windenergie im Falle der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung keine Ausschlusswirkung gebe und Rohstoffgewinnung somit auch außerhalb der festgelegten Gebiete möglich ist. Erfahrungsgemäß sei es meist begründbar, warum in solchen Fällen ein Abbau außerhalb der dargestellten Flächen stattfinden solle. Zudem würden Unternehmen aus eigenem Interesse in der Regel eine Verlängerung der Abbaugenehmigung beantragen.
KTA Gros weist darauf hin, dass Detailfragen im Genehmigungsverfahren geregelt werden.
Ang’e Leineweber erklärt, dass aufgrund der geringen Abbaumöglichkeiten für Auelehm /Klei eine Abstimmung mit dem ArL erfolgt, in welchem Umfang im Bereich des Biosphärenreservats ein Abbau dieser Deichbaustoffe zugelassen werden könnte.
Auf Nachfrage von KTA Gros erklärt Herr Drescher, dass der Exportanteil am Rohstoffabbau gering sei und sagt zu, Informationen zu Exporten nachzureichen, soweit diese aus der Unternehmerabfrage verfügbar sind. Informationen über Importe liegen nicht vor.
Herr Drescher erläutert auf Nachfrage von KTA Prof. Dr. Bonin, dass Fracking im Rohstoffgutachten nicht berücksichtigt wird. Da für Fracking nur kleinere Flächen oberirdisch in Anspruch genommen würden, hat Fracking raumordnerisch wenig Relevanz. Herr Loyen ergänzt, dass nach Informationen des LBEG im Landkreis keine bedeutenden Vorkommen für Fracking bestehen.
BR’in Schlag erklärt bezüglich der Frage des In- und Exports, dass seitens der Landesplanung lediglich der Auftrag bestehe, im RROP Rohstoffabbauflächen ohne Bedarfsrechnung für einen Zeithorizont von 30 Jahren zu sichern. Der Landkreis sattelt mit der nun vorliegenden fundierten Bedarfsanalyse die Festlegung der Rohstoffabbauflächen auf eine solide und nachvollziehbare Argumentationsgrundlage auf, um auch der wirtschaftlichen Nachfrage und den allgemeinen Bedarfen (z.B. Wohnbauentwicklung) ausreichend Rechnung zu tragen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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