13.02.2019 - 7 Festlegungen zum Zentrale Orte-System im RROP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 13.02.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ang’e Dr. Panebianco trägt den Bearbeitungsstand der Festlegungen zum Zentrale Orte-System in der Neuaufstellung des RROP vor (s. Präsentation im Anhang). Der Vortrag geht auf Zentrale Orte, das zentrale Siedlungsgebiet, mittelzentrale Teilfunktionen sowie besondere Funktionen zur Siedlungsentwicklung unterhalb zentraler Orte ein.
Nach den Ausführungen zu den Zentralen Orten werden Zwischenfragen gestellt.
KTA Dr. Bonin erkundigt sich, wie die Einbindung der Gemeinden hinsichtlich der Entscheidung zu zentralörtlichen Funktionen im weiteren Verfahren ablaufen soll. Als Beispiel führt er an, dass Kirchgellersen die vorgestellten Kriterien für ein Grundzentrum erfüllt, aber nicht als solches vorgeschlagen wird; die Wünsche der Gemeinden müssten in irgendeiner Form eingebracht werden.
KTA Gros sieht die Aufgabe der Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung beim Landkreis.
Laut EKR Krumböhmer gehe es darum, die Problemstellung im Blick zu haben. Die Wohnungsmarktanalyse für den Landkreis Lüneburg 2016 habe gezeigt, dass die Umlandgemeinden Lüneburgs aufgrund exogener Einflüsse einem Wachstumsdruck unterliegen. Er empfiehlt, im RROP Festlegungen im Sinne der Wohnungsmarktanalyse zu treffen.
Ang’e Dr. Panebianco erläutert, dass die Leitlinien für die Festlegungen aus dem LROP zu beachten sind. Die Festlegungsvorschläge werden mit den Gemeinden abgestimmt. Hinsichtlich des Aspekts des Siedlungsentwicklungsbedarfs über die zentralen Orte hinaus verweist sie auf noch offene Inhalte des Vortrags.
KTA Christmann sieht den Fokus in der planerischen Komponente. Die Kriterien für Festlegungen sollten vom Landkreis festgelegt werden, anschließend sollten die Gemeinden in die Abstimmung miteinbezogen werden.
KTA Walter verweist darauf, dass die Prognose der Bevölkerungsentwicklung der SG Ilmenau nicht wie in der Präsentation dargestellt, negativ sei. Sie erkundigt sich, ob das Demographiegutachten überarbeitet und abgeschlossen sei. Es wird darum gebeten, die Prognosen zu prüfen.
Ang’e Dr. Panebianco teilt mit, dass das Demographiegutachten hinsichtlich der Kinderbetreuung überarbeitet wurde, mittlerweile abgeschlossen ist und auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung stehe. Die Bevölkerungszahlen stellen eine langfristige Prognose dar, die nicht mit der aktuellen Entwicklung übereinstimmen muss. Zudem sei die Bevölkerungsprognose nur ein Aspekt unter mehreren bei der Festlegung zentralörtlicher Funktionen.
Sie setzt den Vortrag fort und erläutert die Festlegungsvorschläge zu zentralen Siedlungsgebieten.
Nach den Ausführungen zu den Möglichkeiten mittelzentraler Teilfunktionen werden erneut Zwischenfragen gestellt.
KTA Gros erkundigt sich, ob neben der PKW-Erreichbarkeit auch die ÖPNV-Anbindungen ein Kriterium für mittelzentrale Teilfunktionen darstellen. Er hielte dies für sehr bedeutend.
EKR Krumböhmer schlägt vor, die medizinische Versorgung als mittelzentrale Teilfunktion für Bleckede aufzunehmen, um einen eigenen Versorgungsraum der kassenärztlichen Versorgung zu bewirken. Er führt diesbezüglich das Beispiel des Heidekreises an, in dem drei Mittelzentren festgelegt sind. Er plädiert für eine Stärkung Bleckedes, etwa durch die Reaktivierung der Bahn oder durch die Errichtung einer spezialisierten Altenpflegeeinrichtung mit 150 Plätzen.
KTA Prof. Dr. Bonin bittet darum, für die präsentierte Karte zu den Erreichbarkeiten die Methode zu prüfen und ins Protokoll aufzunehmen. Ang’e Dr. Panebianco erläutert, dass es bei Verzicht auf die Festlegung einer mittelzentralen Teilfunktion medizinische Versorgung nicht Ziel sei, eine solche Einrichtung in Bleckede auszuschließen, sondern die Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Gemeinden zu öffnen. Weiter merkt sie an, dass das Thema der ärztlichen Versorgung im RROP weiterer Abstimmung bedarf.
EKR Krumböhmer stimmt dem zu und sieht hier Abstimmungsbedarf, da auf eine potentielle Mangelsituation sonst schwer zu reagieren sei.
KTA Plaschka schlägt vor, für Amelinghausen eine mittelzentrale Teilfunktion aperiodischer Einzelhandel festzulegen. Sie bezweifele eine daraus resultierende Beeinträchtigung des Mittelzentrums Munster mit dem Hinweis, dass es zwischen Munster und Amelinghausen keinen weiteren Ort gibt.
KTA Gros sieht in der Reaktivierung des Bahnhofs Amelinghausen einen Grund für eine mittelzentrale Teilfunktion.
NACHTRAG:
Die Methodik der in der Präsentation dargestellten Erreichbarkeitskarte ist unter folgendem Link erläutert: https://www.ml.niedersachsen.de/themen/raumordnung_landesplanung/fachinformationssystem_raumordnung/erreichbarkeit-von-mittel--und-oberzentren-152334.html
bzw. im Detail unter https://metropolregion.hamburg.de/contentblob/9481698/62d00d3a1161ffc8fc5893c7d5431fb6/data/abschlussbericht-download.pdf.
Auf der erstgenannten Seite findet sich auch eine Karte zur Darstellung der von jedem Ort aus nächstgelegenen Mittelzentren („Mittelzentrale Erreichbarkeit (nächstgelegene Mittelzentren)“). Hier wird deutlich, dass hinsichtlich der PKW-Fahrzeiten für Bereiche südlich von Amelinghausen Munster das nächstgelegene Mittelzentrum ist.
Die Erreichbarkeit verschiedener Ziele mit dem ÖPNV ist im Erreichbarkeitsportal der Metropolregion Hamburg darstellbar: http://geoportal.metropolregion.hamburg.de/mrh_erreichbarkeitsanalysen/# (Menü: Themen – Fachdaten – Erreichbarkeitsanalysen …). Allerdings sind mittelzentrale Teilfunktionen dort nicht berücksichtigt, sodass für Bleckede keine Auswertung erfolgen kann (eine Annäherung ist je nach Fragestellung ggf. über die Auswahl „Förderschulen“ möglich).
Anlagen
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(wie Dokument)
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