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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.06.2005 - 19 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 20.05.2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Danzenbächer beantragt, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und erst in der nächsten Sitzung des Kreistages zu behandeln. Er habe einen Antrag an das Verwaltungsgericht Lüneburg gestellt auf einstweilige Anordnung zur Feststellung der Nichtrechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Grünen-Kreistagsfraktion. Der Antrag sei auf dem Weg zum Verwaltungsgericht und werde in dieser Woche dort eingehen. Die Klärung der Rechtslage soll zunächst abgewartet werden.

 

KTA Staudte ist der Ansicht, dass der von KTA Danzenbächer beschriebene Antrag längst hätte gestellt werden können. Dahinter stecke nur, dass die Umbesetzung der Ausschüsse nicht stattfinden soll. Sie bittet um Zustimmung für die Umbesetzungen.

 

Ang. Ruth macht deutlich, dass die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) vorsehe, dass Ausschüsse jederzeit von den Fraktionen umbesetzt werden können. Dies sei unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten.

 

Abstimmung über die Absetzung von der Tagesordnung:

Abstimmungsergebnis: 1 : 44 bei 4 Enthaltungen

Die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wird abgelehnt.

 

KTA Kaidas weist darauf hin, dass der Antrag von KTA Danzenbächer auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes nicht rechtens sei. Zu Beginn der Sitzung sei die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung beschlossen worden und müsse auch so behandelt werden. Wie bereits erwähnt habe die Fraktion ohnehin jederzeit die Möglichkeit, Umbesetzungen vorzunehmen.

 

KTA Danzenbächer nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt, der auf Feststellung laute. Wenn hier eine Abstimmung stattfinde, könne dies nur eine Feststellung sein. Er habe Nichtbefassung beantragt und beantrage jetzt hilfsweise ergänzend dazu, dass er nach dem Zugreifverfahren den Schulausschuss sowie den Schulunterausschuss für sich wähle.

 

Ang. Ruth macht deutlich, dass die Sitze in den Ausschüssen den Fraktionen zustehen.

 

KTA Danzenbächer verweist auf § 47 Abs. (3) NLO, der im Fall seines Ausschlusses aus der Fraktion maßgeblich sei. Er stellt seinen Ausschluss juristisch in Frage, da dieser gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoße. Das Gericht werde dies sicherlich auch so feststellen. Vor diesem Hintergrund beantragt er das Recht was ihm zustehe aus § 47 Abs. (3) NLO, nämlich auf die Mitgliedschaft im Schulausschuss und im Unterausschuss zur Schulentwicklung.

 

KTA Stebani fasst zusammen, dass sich die Situation aus Sicht von KTA Danzenbächer so darstelle, dass er noch Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion sei. Die Fraktion habe beantragt, KTA Danzenbächer aus den Ausschüssen herauszunehmen. KTA Danzenbächer habe beim Gericht zwar einen Antrag eingereicht, der einen bestimmten Status feststellen soll. Der Kreistag müsse jedoch nach dem Status verfahren, der bekannt sei. Es mache keinen Sinn, dass KTA Danzenbächer einerseits äußere er sei noch Mitglied der Fraktion und auf der anderen Seite nehme er für den Fall das dies nicht so sei den § 47 für sich in Anspruch.

 

LR Fietz ergänzt, dass es eine Reihe von Gründen gebe die den Kreistag zwingen, nach der Tagesordnung zu verfahren. Über diesen Tagesordnungspunkt sei im Einzelnen zu entscheiden. Wie auch die Presse berichtet habe, sei es innerhalb der Fraktion zu erheblichen Dissonanzen gekommen. Er vermute, dass als Reaktion darauf die Grüne-Fraktion die vorliegende Umbesetzung beantragt habe. Es sei nicht Aufgabe des Kreistages, hier zu entscheiden, zu schlichten oder abzuwarten. Wenn vom Verwaltungsgericht etwas anderes entschieden werde, sei die Angelegenheit neu zu besprechen. Heute müsse so verfahren werden, wie es der Einladung zu entnehmen sei.

 

KTA Dammann erläutert, dass KTA Danzenbächer bei Nichtzugehörigkeit zur Grünen Kreistagsfraktion das Recht habe, in einem Ausschuss ein Grundmandat zu beanspruchen.

 

KTA Danzenbächer macht formell von diesem Recht nach § 47 Abs. (3) NLO gebrauch und wählt bis zur endgültigen Entscheidung, ob er rechtmäßig aus der Grünen-Kreistagsfraktion ausgeschlossen sei, die beratende Mitgliedschaft im Schulausschuss einschließlich des Unterausschusses.

 

KTA Graff stellt klar, dass er zwar ein Grundmandat im Schulausschuss beantragen könne, jedoch nicht im Unterausschuss. Im Unterausschuss seien die Vertreter der einzelnen Fraktionen vertreten und KTA Danzenbächer gehöre keiner Fraktion an.

 

Ang. Ruth bestätigt, dass KTA Danzenbächer als Fraktionsloser verlangen könne, gemäß § 47 Abs. (3) NLO in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden. Dieses Recht beziehe sich auf den Schulausschuss. Alles andere stehe heute nicht zur Diskussion.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.  Folgende Umbesetzungen werden bei einer Gegenstimme gemäß § 47 Abs. (4) NLO

     durch den Kreistag festgestellt:

     Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform:

     KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet als ordentliches Mitglied (Grundmandat)

     aus dem Ausschuss aus. Nachfolger ist KTA Martin Köne.

     Unterausschuss des Schulausschusses zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes:

     KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet aus dem Unterausschuss aus.

     Nachfolgerin ist KTA Christiane Sprinz.

     Schulgrundsatzausschuss:

     KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet als ordentliches Mitglied (Grundmandat)

     aus dem Ausschuss aus. Nachfolgerin ist KTA Christiane Sprinz.

     Kreisausschuss:

     KTA Hans-Joachim Danzenbächer scheidet als stellvertretendes Mitglied (Grundmandat) aus dem Ausschuss aus. Nachfolgerin ist KTA Christiane Sprinz.

2.  Ergänzend wird auf Antrag von KTA Danzenbächer festgestellt, dass KTA Danzenbächer als Fraktionsloser beratendes Mitglied gem. § 47 Abs. (3) NLO im Schulausschuss wird.

     Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29; Gegenstimmen: 1; Enthaltungen: 19

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Abstimmungsergebnis

 

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