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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.06.2005 - 21 Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 06.06.200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dörbaum erinnert, dass sowohl in der Antragskonferenz am 22.02.2004 als auch bei der Informationsveranstaltung am 10.05.2005 in der Ritterakademie darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass die jetzige Trassenuntersuchung als nicht ausreichend angesehen werde. Die Landesstraßenbaubehörde habe immer wieder davon gesprochen, den relativ konfliktärmsten Korridor zu suchen. Dabei stelle sich die Frage, welche Bedeutung die Bezeichnung „relativ konfliktarm“ habe. Bei den jetzt vorliegenden Trassenvorschlägen werde das Schutzgut Mensch nicht ausreichend beachtet. Die Trassenvorschläge für die östliche Seite Lüneburgs führen durch das Stadtgebiet Lüneburg, durchschneiden Wohngebiete und führen in einer Entfernung von 50 bis 100 m an Wohnhäusern vorbei. Anwohner fürchten, dass eine notwendigerweise zu erstellende Brücke den Wohnbereich Ebensberg / Moorfeld / Lüne treffen würde, wobei etwa 10.000 Menschen betroffen wären. Es müsse politischer Druck auf die Landesregierung ausgeübt werden, damit von dort die Landesstraßenbaubehörde angewiesen werde, Untersuchungen zur Findung weiterer Trassen durchzuführen. Deshalb sei es wichtig, heute ein gemeinsames Signal aller Fraktionen zu setzen. Es bestehe die einmalige Chance, den strukturschwachen östlichen Landkreis stärker einzubinden.

 

KTA Dr. Scharf führt aus, dass spätestens nach der Informationsveranstaltung am 10.05.2005 in der Ritterakademie deutlich geworden sei, was die möglichen sechs Trassenvarianten im Osten Lüneburgs für die Bürger bedeuten. Das Schutzgut Mensch sei nicht hinreichend beachtet worden. Insbesondere die Trassenvariante der alten Ostumgehung, der begradigten Ostumgehung am Kloster Lüne und die Ebensbergvariante stoßen nicht nur bei den Anwohnern auf völliges Unverständnis. Eine der Varianten soll in einem Abstand von 50 m am Kloster Lüne vorbeiführen, was die Planungen der Landesbaubehörde unglaubwürdig mache. Alle drei genannten Varianten laufen direkt über Lüneburger Stadtgebiet und tangieren massiv Wohngebiete. Die Menschen in diesem Gebiet seien direkt betroffen und würden in unmittelbarer Nähe einer dieser Trassen wohnen. Für eine solche Trasse habe KTA Dr. Scharf seine Stimme nicht gegeben. Für ihn sei von Anfang an völlig klar gewesen, dass der Ballungsraum Lüneburg für eine überregionale Autobahn großräumig im Westen oder im Osten umgangen werden müsse. Weiterhin seien die vorgeschlagenen Varianten nicht zukunftsträchtig, da der Wirtschaftsraum Hamburg nicht vernünftig angebunden werde.

 

Ein erweiterter Untersuchungsraum müsse auch politisch durch- und umgesetzt werden, damit dieser nicht nur als Ablenkungsmanöver erscheine.

 

KTA Schumann-Schilling erläutert, dass die A 39 grundsätzlich gewollt sei, aus ihrer Sicht sei jedoch eine Entlastung im Westen Lüneburgs notwendig. Gleichwohl werde sie der vorliegenden Resolution zustimmen, damit der strukturschwache Raum um Dahlenburg und Bleckede belebt werde. Es sei ein Skandal, dass bei einem Bauwerk dieses Ausmaßes zwischen den einzelnen Bundesländern kaum eine Abstimmung über die Trassenführung stattgefunden habe.

 

Laut KTA Danzenbächer werde jetzt erkannt, dass eine Trassenführung in der Qualität wie sie vom Straßenbauamt untersucht werde, mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner verbunden sein werde. Wenn überhaupt etwas bewirkt werden soll, müsse gefordert werden, dass die Ertüchtigung und der Ausbau der B4 und gleichzeitig die Unterfahrung / Umfahrung von Melbeck in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen werde.

 

KTA Meyer wollte die Resolution eigentlich um folgenden Satz ergänzt wissen: „Bis zur Fertigstellung der BAB 39 ist ein Nachtfahrverbot für Lkw ab 7,5 t auf der von Mautflüchtlingen besonders stark belasteten Bundesstraße 4 auf dem Streckenabschnitt von Braunschweig bis nach Lüneburg zu erlassen.“ Diese vom Bundesverkehrsminister empfohlene Maßnahme werde bereits auf der Bundesstraße 9 zwischen Mainz und Worms praktiziert. Er habe dies vorerst wieder zurückgenommen, werde jedoch zum nächsten Kreistag einen entsprechenden Antrag stellen.

 

KTA Stebani kritisiert, dass hier die B 4 wieder eine Rolle spielen soll. Dies habe nur einen Effekt, nämlich dass das Verfahren dadurch verzögert werde. Im bisherigen Verfahren sei eindeutig festgestellt worden, dass nicht nur aus ökonomischen Gründen die Ertüchtigung der B 4 eine Maßnahme sei, die nicht weiter verfolgt werde. Der Vorschlag von KTA Meyer sei zu unterstützen und sollte als Sofortmaßnahme und als Vorschlag gegenüber dem Straßenbaulastträger geltend gemacht werden.

 

KTA Staudte bezieht sich auf den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion auf Erweiterung des Planungsauftrages um die verkehrstechnische Untersuchung der Ertüchtigung der Bundesstraße 4. Die Erweiterung des Suchraums auf den Norden und Osten Lüneburgs werde nicht nur aus finanziellen Gründen abgelehnt, sondern es stehe eine Grundsatzfrage dahinter. Beispielhaft führt KTA Staudte an, dass auch im privaten Bereich nicht aufgrund eines Defektes am Dach ein Planungsbüro beauftragt werde, ein neues Haus zu planen. Die Ertüchtigung der B4 sei die kostengünstigste Alternative und bringe den Vorteil, dass die Transportstrecke Wolfsburg / Hamburger Hafen verbessert würde. Weiterhin könne die Strecke regionale Verkehre aufnehmen, was bei einer Autobahn, bei der die Auffahrten sehr weit auseinander liegen, nicht der Fall wäre. Auch der Landschafts- und Flächenverbrauch sei bei dieser Alternative am geringsten.

 

Alle bisher gemachten Trassenvorschläge seien nicht konfliktfrei und eine solche Trasse könne auch nicht gefunden werden. Selbst bei einer Ausdehnung des Suchraums auf den Norden und Osten Lüneburgs werde früher oder später Widerspruch laut.

 

KTA Dörbaum macht deutlich, dass dem Antrag der Grünen-Fraktion in dieser Form nicht zugestimmt werden könne. Der Antrag könne allenfalls als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die gewollte Ausdehnung des Untersuchungsraumes gelten.

 

Laut KTA Graff werden hier Rückzugsgefechte betrieben. Der Kreistag sei des Öfteren mit Resolutionen gefüllt worden, um sich für die Autobahn auszusprechen. Jetzt liegen die Entwürfe vor und es werde festgestellt, dass das eintrete, was die Gegner der Autobahn schon immer geäußert haben. Die Autobahn könne nicht in einem luftleeren Raum geplant und gebaut werden, es werden immer Menschen davon betroffen sein. Die Ausweitung des Untersuchungsraumes könne das Problem nicht lösen, sondern diene lediglich der Beruhigung der Bürger. Von einem Schutzgut Mensch könne nur die Rede sein, wenn gegen die Autobahn gestimmt werde.

 

KTA Köne erläutert, dass bei dem Hosenträgerprojekt ein Kostennutzenverhältnis von 3,4 bestehe. Dies sei am unteren Rand der Projekte für den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan. Die A 39 konkret betrachtet habe lediglich ein Kostennutzenverhältnis von 3,1 gehabt, und dies zum Zeitpunkt als der Bundesverkehrswegeplan erstellt worden sei. Mittlerweile sei der Bau um einige Millionen Euro teurer geworden. Werde die Autobahn weit um Lüneburg herumgelegt, verteure dies den Bau außerdem. Weiterhin werde der Nutzen durch verlängerte Fahrzeiten gesenkt und für Melbeck sei überhaupt kein Nutzen mehr vorhanden. Der Ausbau der B 4 sei für diese Region die bessere Lösung. Die Aussage des Straßenbauamtes, dass der Auftrag zur Planung einer Autobahn aufgrund eines Beschlusses vom Parlament erteilt worden sei, sei so nicht richtig. Das Projekt sei mit einem Planungsvorbehalt versehen worden. Die Planung müsse noch vom Bundesministerium vorgelegt und vom Bundestag verabschiedet werden. Ein Anspruch für die Auflösung des Planungsvorbehaltes sei, dass eine Untersuchung auf Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, durchgeführt werde.

 

KTA Danzenbächer wirft der Straßenbauverwaltung vor, nach folgendem Motto zu arbeiten: „Wo wir asphaltieren wächst kein Gras mehr“. Eine Behörde die so arbeite, die plane auch nicht unter Berücksichtigung der Menschen, die im Bereich dieser Trassen wohnen, leben und arbeiten. Vor dem Hintergrund sei inzwischen jedem deutlich geworden, dass hier ausschließlich eine Autobahn geplant werde und dass es um nichts anderes gehe, als dieses Projekt durchzuziehen. Die Mehrheit in diesem Kreistag werde aus diesem Dilemma nicht herauskommen, wenn nicht die Ertüchtigung der B 4 wieder gefordert werde und als vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werde. Deshalb schlage er vor, über den Tellerrand hinauszublicken und an die Menschen zu denken.

 

Für KTA Perschel besteht der eigentliche Skandal darin, dass das Straßenbauamt einen Auftrag bekomme und diesen so eng fasse, dass einiges gar nicht untersucht werde. Seine persönliche Meinung sei, dass es völlig unschädlich sei, neben dem Nordosten auch die B4 zu untersuchen. Diese Ausarbeitungen werden nicht nur von einigen wenigen Mitarbeitern des Straßenbauamtes durchgeführt, sondern mittlerweile gebe es ein Planungsbüro mit entsprechendem Know-how. Wenn solche Dinge angeschoben werden, müsse natürlich auch bedacht werden, dass sich dahinter verschiedene Kosten verbergen.

 

KTA Nahrstedt weist darauf hin, dass sich der Umweltminister während der Informationsveranstaltung in der Ritterakademie mit keinem Wort gegen die A39 ausgesprochen habe. Der Planungsvorbehalt, dass naturschutzfachliche Planungen besonders zu berücksichtigen seien, sei keine neue Erkenntnis und allen bekannt.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Kreistagsfraktion:

In die Resolution wird anstelle des momentanen zweiten Absatzes folgender Abschnitt eingefügt:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert, den Planungsauftrag dahingehend zu ergänzen, dass die verkehrstechnische Untersuchung um die Untersuchung der Ertüchtigung der Bundesstraße 4 erweitert wird.

 

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:  4 Ja-Stimmen und 42 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Landesregierung auf, die mit der Projektleitung BAB A 39 beauftragte Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lüneburg – zu beauftragen, den Untersuchungsraum im Landkreis Lüneburg nach Norden und Osten über den jetzigen Untersuchungskorridor hinaus auszudehnen.

Wie bereits in der Antragskonferenz am 22.02.2004 und der Verkehrskonferenz in der IHK am 09.05.2005 vorgetragen, wäre es aus Sicht der Stadt und des Landkreises Lüneburg erforderlich, den Suchraum um eine weitere Trassenvariante nach Norden und Osten zu erweitern. Damit wäre insbesondere die notwendige bessere verkehrliche Anbindung der strukturschwachen Ostregion mit Dahlenburg und Bleckede, sowie dem Landkreis Lüchow – Dannenberg gewährleistet.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg ist der Auffassung, dass diese Untersuchung notwendig ist um die verkehrliche und wirtschaftliche Situation im Osten des Landkreises zu verbessern, sowie dem vorrangigen „Schutzgut Mensch“ einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen

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