11.02.2019 - 10 Anfrage gem. § 17 (2) der Geschäftsordnung, zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 11.02.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss
Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
- Wann ist die nächste Sitzung der„Projektgruppe Elbe“
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Elbe findet am 02.04.2019 statt.
1.1. Wer ist dort Teilnehmer?
Siehe Vorlage 2015/260
1.2. Warum werden die Themen, Ergebnisse und die Protokolle der o. g. Projektgruppe nicht öffentlich bekannt gegeben?
Es handelt sich um einen Facharbeitskreis und nicht um ein öffentlich tagendes Gremium, das Beschlüsse fasst. Die Leitung hat der NLWKN. Mit der Arbeit des Arbeitskreises wird transparent umgegangen. Der NLWKN hat mehrfach in Öffentlichkeitsveranstaltungen dazu vorgetragen. Zuletzt fand im Februar 2018 eine öffentliche Umweltausschusssitzung in Alt Garge zu diesem Thema statt (Vorlage 2018/026).
- Wann wird die Machbarkeitsstudie VITICO vorgelegt?
Auftraggeber für die Machbarkeitsstudie ist der Artlenburger Deichverband. Der NLWKN erarbeitet diese. Der Deichverband entscheidet, wann er die Ergebnisse bekannt gibt.
Herr Steinhoff hat sich in einer Bauausschusssitzung, in Dellien im Amt Neuhaus, am 09.10.18 zu den Nummern 3 bis 7 geäußert. Dazu habe ich folgende Fragen.
- Wann wird die Freiborddefizitanalyse für den Bereich Untere Mittelelbe öffentlich bekannt gemacht und wo?
Die Freiborddefizitanalyse wurde vom NLWKN durchgeführt und wird den betroffenen Deichverbänden vorgestellt. Auch die Landkreise werden zu gegebener Zeit informiert.
- Ist die Deichbestandsanalyse für den Bereich Untere Mittelelbe abgeschlossen und wann wird sie öffentlich gemacht und wo?
Siehe Antwort zu 3.
- Wann wird der Auenstrukturplan für den Bereich Untere Mittelelbe vorliegen und wo wird er öffentlich gemacht?
Geplant ist, dass der Auenstrukturplan etwa im Sommer 2019 fertig ist. Der NLWKN ist Auftraggeber. Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit informiert, in welcher Form dies geschieht, wird noch zu entscheiden sein.
- Zu möglichen Folgen von Eisgang bei Hochwassern, in Verbindung mit dem Gehölzaufwuchs an der Elbe, soll ein Gutachten angefordert werden. Wie ist dazu der Sachstand?
Es gibt keine Möglichkeit, Eishochwasser zu berechnen und entsprechende Modelle aufzustellen. Ein Gutachten ist daher nicht geplant.
- Wie hat das Bundesministerium auf ein Schreiben des Landkreises reagiert, das zur Klärung führen sollte, was der Bund mit seinen Eigentumsflächen an der Unteren Mittelelbe bezüglich Entfernung von Gehölzbewuchs zu tun gedenkt?
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als zuständige Bundesbehörde hat nach dem Bundeswasserstraßengesetz die Aufgabe, die Schiffbarkeit und den Wasserabfluss sicher zu stellen. Der Bund ist hingegen nicht für den Hochwasserschutz zuständig, das ist Ländersache. In dieser Form lauten auch alle Antworten des Bundes an die unteren Wasserbehörden und die Länder. In der Praxis besteht das Problem der Abgrenzung zwischen Wasserabfluss und Hochwasserschutz. Diese Probleme bestehen in allen Bundesländern an der Elbe. Zuständige Wasserbehörde in Niedersachsen ist der NLWKN. Dieser wird dieses Thema mit dem Bund abschließend zu klären haben. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung führt derzeit Gehölzrückschnittmaßnahmen auf den Buhnen durch. Auf den dahinter liegenden Buhnenfeldern findet dies nicht statt. Problematisch ist dabei auch nicht unbedingt der erste Rückschnitt, sondern vielmehr die dauerhafte Pflege dieser Flächen. Im Rahmen des Auenmanagements wurden jährliche Kosten von über 1.000,- € je Hektar ermittelt. Außerdem wäre die Frage zu klären, wer im Falle des Rückschnitts für die evtl. notwendigen Kohärenzmaßnahmen aufkommt.
7.1. Wie groß sind die Vordeich-Flächen des Bundes prozentual im Verhältnis zu den Vordeichflächen/Überschwemmungsflächen?
Ca. 11-12% - allerdings befinden sich diese Flächen in dem abflussrelevanten Bereich und haben bei der möglichen Betrachtung von Rückschnittmaßnahmen eine besondere Bedeutung. Die im Jahr 2014 durchgeführten sog. vorgezogenen Rückschnittmaßnahmen haben wegen der Wirksamkeit in diesem Bereich zu 100% auf Bundeseigentum stattgefunden.
- Sind Stellungnahmen der EU- Kommission hinsichtlich der „Natura 2000“ Gebiete an der Elbe für die Behörde/Landkreis Lüneburg bindend?
Das EU-Recht, d.h. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind bindendes Recht, das in Deutschland im BNatSchG umgesetzt wurde. Hierzu gehört der Schutz der prioritären Lebensräume und eine Verpflichtung zur Kohärenz im Falle von Eingiffen in diese Flächen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen hat im Jahr 2007 zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens und eine Weisung, die dann gegenüber den Landkreisen vom Nds. Umweltministerium in Form eines bindenden Erlasses umgesetzt wurde geführt, keine Rückschnittmaßnahmen mehr durchzuführen.
8.1. Wie sieht der Handlungsspielraum z.B. hinsichtlich der Umsetzung der "Natura 2000" Vorgaben aus oder gibt es keinen?
Das notwendige Maß eines Rückschnitts und der Umfang damit verbundener Kohärenzmaßnahmen sind fachlich zu ermitteln und zu begründen. Die Auslegung muss sich am gesetztlichen Rahmen orientieren. Das Erreichen eines guten Erhaltungszustandes darf nicht gefährdet werden. Das wird gutachterlich nachzuweisen sein und hierbei ist dann auch zu bewerten, welcher Handlungsspielraum dabei besteht.
8.2 Zu der Antwort von Nr. 8 und 8.1. bitte ich um Angaben zu den Rechtsquellen.
§§ 33 und 34 BNatSchG.