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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

25.04.2019 - 6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und ...

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Wortprotokoll

Im Zuge der Anträge auf Gründung einer Naturschutzstiftung wurden Informationen über bestehende Stiftungen anderer Landkreise zusammengetragen. Die Aufgaben und Strukturen dieser Stiftungen sind sehr unterschiedlich. Während die Stiftungen im Heidekreis und Landkreis Cuxhaven über umfangreiches Personal (Landkreis Cuxhaven 8 Pers.) verfügen, werden die Stiftungen in den Landkreisen Harburg und Rotenburg insbesondere ehrenamtlich geführt. In den Landkreisen Harburg und Rotenburg besteht die Aufgabe in der Pflege der stiftungseigenen Flächen. Ein umfangreiches Kompensationsmanagement kann mit den bestehenden Kapazitäten weder geleistet werden, noch ist dies als wirtschaftliche Betätigung im Rahmen einer Stiftung möglich. Im Landkreis Heidekreis wurde bereits zusätzlich zur Stiftung eine entsprechende GmbH gegründet, im Landkreis Cuxhaven bestehen ähnliche Überlegungen.

 

Bevor eine Entscheidung über die Gründung einer Stiftung getroffen wird, muss vorrangig eine intensive Auseinandersetzung mit den geplanten Aufgaben einer solchen Stiftung und anschließend mit den hierfür benötigten personellen Kapazitäten geführt werden. Aus Sicht der Verwaltung existieren bereits diverse Angebote für Flächenpoole, die Naturschutzbehörde arbeitet auch eng mit diesen Anbietern zusammen. Eine Ergänzung um ein eigenes Angebot kann durchaus sinnvoll sein, es muss jedoch geprüft werden, ob hierfür die Gründung einer Stiftung unumnglich ist oder sich andere Organisationsformen anbieten. Als eine weitere wesentliche Zukunftsaufgabe wird seitens der Verwaltung die Pflege von Naturschutzflächen inner- und außerhalb von FFH-Gebieten gesehen. Wenn eine neue Organisation gegründet wird, sollte überlegt werden, welche Aufgaben insgesamt in Zukunft anstehen und mit welcher Organisationsform diese am besten bewerkstelligt werden können.

 

Über die Vorlage der Verwaltung wird intensiv diskutiert. Als Vorteil einer Naturschutzstiftung wird gesehen, dass vorhandene Naturschutzflächen dort zweckgebunden verwaltet werden können und damit nicht ohne Weiteres vom Landkreis wieder veräert werden könnten. Ob die Voraussetzungen für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes, wie in anderen Regionen vorliegen, müsse geprüft werden, da eventuell gänzlich andere agrarstrukturelle Voraussetzungen vorliegen. Im Zuge der Diskussion wurde auch die Frage gestellt, ob nicht vorhandene Einrichtungen entsprechende Aufgaben übernehmen können. Beispielhaft wurden genannt die Landwirtschaftskammer (Herr Rupsch), die bereits Flächenpoole anbietet, der Naturschutzpark Lüneburger Heide (VNP, Herr Zimmermann), bestehende Wasser- und Bodenverbände (z. B. der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände in Uelzen, Herr Ostermann), Flächenagenturen usw. Insgesamt besteht zu diesem Thema weiterer Informationsbedarf. Die Verwaltung wird verschiedene Organisationsformen mit Vor- und Nachteilen darstellen. Auch unterstützt die Verwaltung gerne bei den Beratungen in den Fraktionen zu diesen Punkten. Ggf. werden im weiteren Verlauf der Diskussionen Experten in den Ausschuss eingeladen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Diskussion über die Gründung einer Stiftung oder anderen Organisationen außerhalb der Kreisverwaltung, die sich mit Naturschutzaufgaben befasst, wird fortgeführt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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