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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.08.2005 - 5 Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Fraktionen nehmen zu der Verwaltungsvorlage sowie den beiden Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion Stellung. Für die GRUPPE erklärt KTA Dr. Scharf die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage und damit für die Einrichtung eines Schulbezirkes.

KTA Schurreit erklärt den gegenteiligen Standpunkt der SPD-Kreistagsfraktion und damit den Wunsch, ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede ohne einen Schulbezirk einzurichten.

Herr Scholing, als Vertreter der Lehrer im Kreisschulausschuss, erklärt sein Einverständnis mit der Verwaltungsvorlage, also der Einrichtung eines Schulbezirkes. Unter Hinweis auf die von ihm geleitete Förderschule G macht er deutlich, dass auch ohne Schulbezirke für viele Eltern keine absolut freie Schulwahl bestehe. Dies gelte auch für die Gymnasien in Stadt und Landkreis Lüneburg, deren Kapazitätsgrenzen erreicht seien.

Landrat Fietz unterstreicht in seinem Wortbeitrag diese Ausführung von Herrn Scholing und wirbt eindringlich um Annahme der Verwaltungsvorlage.

Herr Nowak als Elternvertreter schließt sich dagegen der Auffassung der SPD-Fraktion an und lehnt die Bildung eines Schulbezirkes für ein eigenständiges Gymnasium Bleckede unter Hinweis auf die ansonsten fehlende Chancengleichheit ab.

 

Der Vorsitzende KTA Manfred Nahrstedt, lässt dann in der vereinbarten Reihenfolge zunächst über die beiden SPD-Anträge abstimmen. Der erste SPD-Antrag wird mit einer Änderung einstimmig angenommen. Der zweite Antrag mit dem Inhalt, keinen Schulbezirk einzurichten, wird dagegen mehrheitlich abgelehnt.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Einführung eines Schulbezirkes wird mehrheitlich angenommen.

Der vorgelegte Entwurf einer Schulbezirkssatzung wird den § 1 auf Vorschlag der Verwaltung verändert, statt „soweit Schülerinnen und Schüler die GS Neetze besuchen“ wird „(Einzugsbereich der GS Neetze)“ eingesetzt.

§ 3 wird wie folgt verändert.

...Sie tritt spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 außer Kraft.

Damit soll der zeitlich begrenzte Charakter der Schulbezirkssatzung noch einmal hervorgehoben werden.

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Beschluss

Beschluss:

1.  Abstimmungsergebnis: einstimmig

     Bei der Landesschulbehörde wird beantragt, ab dem Schuljahr 2006/2007 ein eigenständiges Gymnasium Bleckede einrichten zu können.

2.  Abstimmungsergebnis: einstimmig

     Die Verwaltung des Landkreises hat umgehend folgende Aufgaben umzusetzen:

     a)  Gemeinsam mit der Gesamtkonferenz des eigenständigen Gymnasiums Bleckede soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern möglichst schnell ein Ganztagsangebot eingerichtet wird.

     b)  Um den Aufbau des Gymnasiums in Bleckede zu organisieren wird die Landesregierung gebeten, schnellstmöglich eine/n Schulleiter/in zu bestellen.

     c)  Der Raumbedarf in den nächsten Jahren sowie die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse für ein dreizügiges Gymnasium ist dem Kreistag kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.

     d)  Weiterhin soll die Landkreisverwaltung von der Landesregierung fordern, den zusätzlichen Lehrerbedarf für ein Ganztagsangebot zu sichern.

3.  Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen

     Folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wird abgelehnt:

     Für das ab dem Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird kein Schulbezirk eingerichtet.

4.  Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

     Für das ab dem Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird ein Schulbezirk eingerichtet.

5.  Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

     Als Genehmigungsvoraussetzung für die Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 wird die Schulbezirkssatzung mit folgender Änderung beschlossen:

     § 1

     statt „soweit Schülerinnen und Schüler die GS Neetze besuchen“

     jetzt „(Einzugsbereich der GS Neetze)“

     § 3

     ... Sie tritt spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 außer Kraft.

 

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