25.03.2019 - 7 Bericht des Landrats/Betriebsleiters über wicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mo., 25.03.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
BL Seegers berichtet, dass am 18.02.2019 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Gemeinde Neu Darchau und dem Landkreis Lüneburg stattgefunden habe. Ziel sei es gewesen, der Gemeinde Neu Darchau persönlich den aktuellen Planungsstand und das beabsichtigte weitere Verfahren mitzuteilen. Im Verlaufe des Gesprächs sei deutlich geworden, dass das gesamte Vorhaben seitens der Gemeinde kritisch beurteilt werde. Insbesondere die Befürchtung, die Planungen zum Hochwasserschutz könnten durch die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für die Elbbrücke verzögert und erschwert werden, sei angesprochen worden.
Seitens des Landkreises sei betont worden, dass der Hochwasserschutz Priorität habe und es wegen der Brückenplanungen zu keinen Verzögerungen kommen werde.
Abschließend habe man sich vereinbart, sich im laufenden Verfahren zu informieren und abzustimmen.
Zwischenzeitlich sei in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei DAGEFÖRDE die Ausschreibung der Planungsleistungen nahezu abgeschlossen. Der EKR wolle das Leistungsverzeichnis am 09.04.2019 der AG „Verbesserung der Mobilität im Amt Neuhaus“ vorstellen und dann entsprechend die Leistungen ausschreiben lassen.
Am 22.03.2019 habe es ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Nds. Wirtschaftsministerium sowie der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Bewilligungsbehörde für die Zuwendungsmittel nach dem NGVFG gegeben. Hintergrund dieses Gesprächs sei eine Aussage des Wirtschaftsministers, Herrn Dr. Althusmann, in einem Antwortschreiben an den Bund der Steuerzahler zur Finanzierung und Bezuschussung der Elbbrücke aus NGVFG-Mitteln gewesen. Danach sei fraglich, ob die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihrer Bewilligungsprüfung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fordere und ob in diesem Zusammenhang der Kosten-Nutzen-Faktor geprüft werde.
Als Ergebnis sei festgehalten worden, dass seitens der Bewilligungsbehörde keine Kosten-Nutzen-Analyse oder aber Volkswirtschaftliche Betrachtung gefordert werde. Im Rahmen der technischen Ausführung des Bauwerks werde die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft werden. Ob das Projekt jedoch realisiert werde, betreffe die Planungshoheit der Kommune. Entscheidend sei hier der politische Wille.
KTA Gründel und Marten halten eine schriftliche Bestätigung dieses Ergebnisses bzw. Bestätigung eines entsprechenden Gesprächsvermerks seitens des MW für erforderlich.
BL Seegers berichtet über den aktuellen Verfahrensstand zum Betriebshofneubau in Scharnebeck. Mit den Rohbauarbeiten werde planmäßig noch in diesem Monat begonnen werden. Die Aufträge aus der ersten Ausschreibungswelle seien mittlerweile alle erteilt worden. Kostensteigerungen gegenüber der in der letzten Sitzung genannten Gesamtkostenschätzung in Höhe von 9,4 Mio Euro hätten sich nicht ergeben. Derzeit laufe die zweite Ausschreibungswelle. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um Maßnahmen des Innenausbaus sowie Metallbautüren und Fenster. Die Submissionen würden Anfang Mai erfolgen, so dass in der nächsten, für den 28.05.2019 anberaumten Sitzung des Betriebsausschusses über die Ergebnisse und die daraus resultierende Kostenentwicklung berichtet werden könne.
Hinweisen möchte er schon jetzt auf den Termin der Grundsteinlegung, der am 23.04.2019, 10:30 Uhr stattfinden solle. Es werde jedoch auch noch eine entsprechende Einladung geben.