10.12.2019 - 8 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
KTA Bauschke fragt, ob die Dachflächen des neuen SBU-Betriebshofes für Photovoltaikanlagen vorgesehen seien und wenn ja, in welcher Größe. Sie wirbt dafür, die Dachflächen an interessierte Betreiber von Photovoltaikanlagen zu vergeben und die erzeugte Energie vor Ort zu nutzen. Zusätzlich könnten ggf. Einnahmen erzielt werden.
KVOR Beyer verweist auf das Protokoll der letzten Sitzung in dem bereits festgehalten wurde, dass das Dach des neuen Betriebshofes so geplant wird, dass die Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist. Die Entscheidung über das Betriebsmodell obliegt dem Leiter des Eigenbetriebs im Zusammenwirken mit dem Betriebs- und Straßenbauausschuss. Dort wird regelmäßig über das Bauvorhaben berichtet und dort können entsprechende Nachfragen gestellt werden. Vom Vergaberecht her gestaltet es sich so, dass eine reine Bereitstellung der Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit vollständiger Einspeisung der erzeugten Energie in das öffentliche Netz als Mietvertrag nicht ausschreibungspflichtig wäre. Sobald aber erzeugter Strom aus der Anlage vor Ort genutzt werden soll ist dies ein Beschaffungsprozess, der in den Wettbewerb gestellt und ausgeschrieben werden muss. Eine solche Ausschreibung befindet sich in Vorbereitung. Zur Größe der Dachfläche können keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Diese wird im Protokoll nachgeliefert.
Ergänzung zur Sitzung:
Der in das Projekt eingebundene Fachplaner geht abzüglich der für eine Umgehbarkeit des Daches benötigten Flächen von einer für die Errichtung von Photovoltaikmodulen nutzbaren Dachfläche von 1.300 m² auf dem Hauptgebäude aus. Bei voller Belegung der Fläche errechnet er eine realisierbare Gesamtleistung von ca. 162 Kwp auf dem Dach.