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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

25.11.2019 - 6 Gründung einer Naturschutzstiftung im Landkreis...

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Wortprotokoll

Herr Bartscht berichtet über das Beratungsgespräch bei der Stiftungsaufsicht. Hieraus haben sich noch einmal notwendige und sinnvolle Änderungen ergeben, die zu einer Überarbeitung der Satzung führen. Sobald dies geschehen ist, wird dem Ausschuss ein aktualisierter Entwurf vorgelegt. Das Stiftungskapital muss bei mindestens 100.000,00 € liegen. Abschließend steht noch ein Beratungsgespräch beim Finanzamt aus.

 

Wesentlicher Teil des Stiftungskapitals wären Naturschutzflächen des Landkreises, die der Stiftung übertragen werden könnten. Eine Aufstellung der Flächen aus dem April 2019 ist dem Protokoll beigefügt.

 

Zum Teil sind diese Flächen bereits in einem sehr guten Zustand, auf anderen können noch Maßnahmen umgesetzt werden, die auch in Form eines Flächenpools vermarktet werden können. Dies muss für jede einzelne Fläche geprüft werden. Zudem dürfen andere rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B. in Anspruch genommene Fördermittel der Vermarktung als Flächenpool nicht entgegen stehen.

 

Aufgabe der Stiftung ist es, für die Flächen Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und die Maßnahmen monetär zu bewerten. Das Aufwertungspotenzial lässt sich dann in Form von Ökopunkten verkaufen. Die Stiftung muss also auch den Pool aktiv gegenüber Dritten bewerben. In den Punktwert werden neben den Sachkosten auch die Verwaltungskosten mit eingepreist. Hierüber würde dann mittelfristig das Personal finanziert werden. Gleichzeitig kauft die Stiftung über die Erträge weitere Flächen, die dann ebenfalls entsprechend aufgewertet und vermarktet werden.

 

Die beschriebene Aufgabe ist personalintensiv und es bedarf entsprechender fachlicher Kapazitäten. Um effektiv die Arbeit aufnehmen zu können, ist es aus fachlicher Sicht erforderlich, dass zu Beginn eine Fachkraft (Biologe, Landschaftsplaner,...) und eine halbe Verwaltungskraft mit betriebswirtschaftlichem Verständnis für Buchungs-, Steuer- und Verwaltungsaufgaben beschäftigt wird. Dies kann alternativ über den Landkreis mit Personalgestellung an die Stiftung oder direkt über die Stiftung erfolgen. Als Gründungskosten wären auch noch die Kosten für die Grundstücksübertragung einzukalkulieren. Außerdem müssten gewisse Sachkosten für Maßnahmen und Arbeitsplatzkosten vorgesehen werden,

 

Die Kosten für die 1,5 Stellen belaufen sich überschlägig auf 120.000,00 jährlich. Zzgl. Sachkosten ist jährlich mit etwa 150.000,00 in der Startphase zu rechnen. Dies muss als Zuschuss durch den Landkreis einkalkuliert werden. Wie schnell dieser Betrag reduziert werden kann, hängt maßgeblich davon ab, wie intensiv der Flächenpool von Dritten, insbesondere auch Kommunen nachgefragt wird. Hierzu kann keine Prognose abgegeben werden, da bisher noch keine Gespräche dazu geführt werden konnten. Im zweiten oder dritten Jahr sollte die Wirtschaftlichkeit der Stiftung auf jeden Fall zunehmend steigen.

 

Die Gründung einer gGbmH ist möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig, wenn für Dritte aktiv Dienstleistungen angeboten werden, die über den Flächenpool hinaus gehen.

 

In jedem Fall kann die aktive Arbeit nicht zusätzlich mit Personal aus dem FD Umwelt bewältigt werden. Ggf. könnte noch die Geschäftsführung übernommen werden, grundsätzlich. wäre aber anzustreben, dass dies von einer bei der Stiftung beschäftigten Person wahrgenommen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung einen abschließenden Satzungsentwurf und einen möglichen Zeitplan vorzulegen, über die dann beraten werden kann.

 

Zu folgenden Punkten ergibt sich ein mehrheitliches Meinungsbild:

 

  • Tendenziell wie die Beschäftigung des Personals bei der Stiftung gegenüber einer Beschäftigung beim Landkreis bevorzugt.

 

  • Da davon auszugehen ist, dass die Stiftung ihre Arbeit frühestens im letzten Drittel des Jahres 2020 aufnehmen wird, werden in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 50.000,00 als Zuschuss für die Stiftung eingebracht. In welcher Form die investiven Mittel zum Aufbau eines Flächenpools aus dem Jahr 2019 (380.000,00 aus einem Grundstücksverkauf in

Adendorf) in die Stiftung einfließen können und sollen, muss noch abschließend geprüft und entschieden werden.

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Beschluss

Beschluss: Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

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Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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