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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.11.2019 - 8 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...

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Wortprotokoll

KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass er von einer eindeutigen Stellungnahme des Landkreises zum Flughafen neburg beim NDR gehört habe und bittet die Verwaltung um eine nähere Erläuterung.

 

KRin Vossers berichtet, dass sie mit einer Reporterin des NDR telefoniert und ihr erklärt habe, dass der Landkreis hier zwei Rollen habe. Als Träger der Raumordnung habe sie gemäß RROP den Sonderlandeplatz zu sichern. Dabei greife der Landkreis jedoch nicht in die Planungshoheit der Hansestadt ein, da sie nur aktiv würde, wenn eine neue Bauleitplanung dem RROP entgegensteht. Sie habe deutlich gemacht, dass der Landkreis auf der anderen Seite auch für den Katastrophenschutz zuständig sei und dieser Funktion ein Interesse am Erhalt des Sonderlandeplatzes habe. Sie erklärt, dass sie den Beitrag der NDR selbst nicht gehört habe.

 

LR Böther erklärt, dass die rechtliche Position, die sich aus dem RROP ergibt, der Stadt im Sommer bereits mitgeteilt wurde und daher nichts Neues darstelle. Ein Eingriff in die Planungshoheit der Stadt erfolge damit nicht. Ihm sei nicht bekannt, ob der zurzeit gültige Bebauungsplan der Stadt den Zielen der Raumordnung entspreche. Darüber hinaus sei lediglich das Interesse des Landkreises an der Funktion des Sonderlandeplatzes r den Katastrophenschutz mitgeteilt worden. Hier sei viel Emotionales im Spiel.

 

KRin Vossers weist darauf hin, dass dies auch die Neuaufstellung des RROP betreffe und sie diesbezüglich gefragt wurde. Aus fachlicher Sicht sei ihr Nichts bekannt, was sich hinsichtlich der Anforderungen an den Katastrophenschutz geändert habe. Die Politik müsse diesbezüglich eine Haltung finden.

 

KTA Dr. Voltmann-Hummes erklärt, dass der Vertrag zum Betrieb des Flughafens Ende dieses Jahres auslaufe und schon zwei bis drei Jahre infrage gestellt wurde. Es handele sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen der Stadt und dem Flughafenbetreiber. Sie stelle sich die Frage, wie man auf dieser Grundlage hoheitliche Festlegungen treffen könne.

 

LR Böther erklärt, dass dies in der Tat schwer zu erklären sei. Im RROP würden lediglich Funktionen gesichert. Wenn es privatrechtlich nicht zu einer Einigung komme, gebe es keine Pflicht, diese Funktion tatsächlich umzusetzen. Hier habe der Landkreis keine Möglichkeiten einzugreifen.

 

KTA Dr. Voltmann-Hummes weist darauf hin, dass mit Auslaufen des Vertrages die Möglichkeit bestehe, darauf zuzugreifen.

 

KRin Vossers erklärt, dass das Planungsrecht nicht zu einer tatsächlichen Nutzung zwinge.

 

KTA Gros erklärt, dass die Offenhaltung der Funktion erhalten bleiben müsse. Er stelle sich jedoch die Frage, ob die bestehenden B-Pläne diesbezüglich rechtswidrig seien und welchen Inhalt die Stellungnahme des Landkreises bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes hatte.

 

BRin Schlag erklärt, dass der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan aus den 80er-Jahren stamme und damals noch die Bezirksregierung und nicht der Landkreis Träger der Raumordnung gewesen sei.

 

KTA Gründellt es für wichtig, dass der Landkreis sich ausschließlich an die Sachverhalte hält und sich politisch nicht einmischt. Er könne die Verpachtung der Fläche nicht steuern. Relevant sei für den Ausschuss lediglich, inwiefern die Fläche in der Neuaufstellung des RROP erneut festgelegt werden soll. Dies sei abzuwägen.

 

LR Böther bestätigt, dass es das Ziel des Landkreises sei, auf der Sachebene zu bleiben. Aus diesem Grund habe der Landkreis lediglich den Hinweis formuliert, dass das RROP im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes zu beachten sei.

 

BRin Schlag ergänzt, dass in dem Schreiben an die Stadt ein Hinweis auf die Neuaufstellung des RROP aufgenommen wurde und der Landkreis diesbezüglich an Gesprächen interessiert sei.

 

KTA Blume weist darauf hin, dass Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen seien. Es wäre hier zu prüfen, inwiefern das erfolgt ist. Ein Bestandsschutz bestehe nur für konkrete Nutzungen, nicht für Bauleitpläne.

 

KTA Prof. Dr. Bonin weist darauf hin, dass es auch um die Aufrechterhaltung des Amateurfunkbetriebes inklusive der Funktion für den Katastrophenschutz gehe.

 

KTA Blume verweist noch einmal auf die Fortschreibung des LROP. Es gebe ein Papier des niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mit der Aufforderung an die Gemeinden, die Problematik der Zulässigkeit großflächigen Einzelhandels im ländlichen Raum an das Land weiterzugeben. Die Grenze der Großflächigkeit sei nicht mehr zeitgemäß. Er rege an, diesen Aspekt in die Stellungnahme des Landkreises an das Land mit aufzunehmen.

 

BRin Schlag erklärt, dass der Schwellenwert von 800 m²r die Großflächigkeit aus der Baunutzungsverordnung komme. Einzelhandel jenseits dieses Schwellenwertes sei seit der Änderung des LROP 2017 r die Sicherstellung der wohnortbezogenen Grundversorgung auch außerhalb Zentraler Orte möglich.

 

KTA Blume erklärt, dass gerade im ländlichen Raum sehr eingeschränkte Möglichkeiten dafür bestehen.

 

BRin Schlag erklärt, dass das Thema mit der Landesplanung im Rahmen der letzten Änderung des LROP diskutiert wurde und nach ihrer Aussage r eine Änderung dieser Regelung im LROP eine Änderung der Baunutzungsverordnung erforderlich sei.

 

KTA Blumelt es für sinnvoll, die Problematik dennoch an das Land zu melden. 

 

LR Böther stimmt zu, dass die Initiative genutzt werden sollte, das Thema Einzelhandel im LROP erneut einzubringen und als Landkreis Stellung zu beziehen, da zu befürchten steht, dass im ländlichen Raum sonst zukünftig keine Nahversorgung mehr möglich sein wird.

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