Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.09.2020 - 8 Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkrei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ange Panebianco trägt abschnittsweise die Ergebnisse der Prüfung der einzelnen Arbeitsnachträge und die entsprechenden Vorschläge der Verwaltung vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Zur Aufwertung von W-Standorten im näheren Umfeld Lüneburgs

 

KTA Dubber erklärt, dass eine weitere Siedlungsentwicklung in Lüneburg nur noch begrenzt möglich ist und daher verstärkt in der Peripherie stattfinden wird. Hier sind Orte, in denen bereits jetzt verkehrliche Probleme bestehen, weniger geeignet als gut angeschlossene Orte. Im Grundzentrum Melbeck ist die Verkehrsbelastung beispielsweise sehr hoch; sodass Deutsch Evern aufgrund seiner guten Anbindung und der guten Infrastrukturausstattung eigentlich besser für eine Siedlungsentwicklung geeignet ist. Als Kriterien für eine Aufwertung sollten daher ausreichend Flächenpotenziale, die Infrastrukturausstattung und die Belastung der Straßenanbindung herangezogen werden.

 

KTA Mueslt eine Einbeziehung der Verkehrsbelastung in das Konzept für erforderlich; die reine Entfernung zum Oberzentrum spielt dagegen eine geringere Rolle.

 

KTA Prof. Dr. Boninlt die Argumentation der Verwaltung für nachvollziehbar. Wie vorgeschlagen eine weitere zeitliche Flexibilität sogar über den Planungshorizont des RROP vorzusehen, ist eine geeignete Lösung. Deutsch Evern kann nicht wie ein Teil Lüneburgs behandelt werden.

 

KTA Groslt es für sinnvoll, die Verkehrsbeziehung mit einzubeziehen. Auch durch die Einbeziehung weiterer Aspekte wird es möglicherweise zu veränderten Bewertungen kommen. Er sieht in Zielabweichungsverfahren die Option, zu einem späteren Zeitpunkt auf entstandene Probleme reagieren zu können.

 

BRin Schlag verweist auf den vierten Arbeitsnachtrag, bei dem der Vorschlag der Verwaltung eine solche Möglichkeit bereits vorsieht. Dabei handelt es sich nicht um eine Zielabweichung, sondern um eine bereits im RROP vorzusehende Zielausnahme. Ein Zielabweichungsverfahren ist hier nicht das passende Instrument der Raumordnung.

 

KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass es sinnvoll ist, eine ausreichende Flexibilität bereits vorsorglich in den RROP-Festlegungen zu verankern.

 

KTA hringer bemängelt, dass zu wenig danach gefragt wird, wo die Bürger gerne hinziehen möchten. Hier sind Aspekte wie eine geringe Auslastung der Straßen oder eine gute Infrastruktur relevant.

 

Ange Panebianco stellt auf Nachfrage von KTA Gründel klar, dass sich der Begriff „Inanspruchnahme nicht verbrauchter Kontingente nicht auf die Weitergabemöglichkeiten zwischen Gemeinden bezieht, sondern auf die Möglichkeit der Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung Flächenkontingente in Anspruch zu nehmen, die nicht bereits bauleitplanerisch in Anspruch genommen wurden.

 

AV KTA Walter lt fest, dass das Thema in den Fraktionen besprochen und in einer der kommenden Sitzungen im Rahmen einer Beschlussvorlage zu beschließen ist.

 

Zur Entwicklung des Ostkreises

 

AV KTA Walter erklärt, dass der Prüfauftrag vor dem Hintergrund der Fragestellung gegeben wurde, welchen Input die Regionalplanung r den Ostkreis leisten kann.

 

KTA Dubber erklärt, dass die CDU-Fraktion dieses Thema noch einmal in der Fraktion beratenchte.

 

KTA Gründel erklärt, dass die Aufgabe darin besteht, den Ostkreis attraktiv für potenzielle Zuzügler zu gestalten und dafür die entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Die Flächenkontingente sind diesbezüglich nicht der limitierende Faktor.

 

Zur Abgabe von Kontingenten an Eigenentwicklungsorte und W3-Standorte

 

KTA Dubber erklärt, dass die CDU die Weitergabe von Kontingenten wie vorgetragen mittragen könnte, jedoch Bedenken hat, dass dies an die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes und ein Einvernehmen mit dem Landkreis geknüpft sein sollen. Eine Weitergabe über Gemeindegrenzen hinweg etwa vom Flecken Bardowick nach Wittorf sollte möglich sein. Der Samtgemeinde steht für die überörtliche Planung das Instrument des Flächennutzungsplanes zur Verfügung, das bei einer Auseinandersetzung mit der Siedlungsentwicklung in entsprechender Qualität auch für eine Weitergabe von Kontingenten ausreichen sollte.

 

BRin Schlag bestätigt, dass die weitere Flexibilisierung gerade für solche im Einzelfall sinnvollen Verschiebungen vorgesehen wurde. Im RROP können jedoch keine Regelungen verankert werden, die das zentralörtliche System aushöhlen, wie dies bei einer ungeprüften und unbeschränkten Weitergabemöglichkeit der Fall wäre. Dies wäre nicht genehmigungshig. Ein Fchennutzungsplan kann ein städtebauliches Konzept nicht ersetzen. Sie begrüßt es sehr, wenn Flächennutzungspläne neu aufgestellt werden und damit eine umfassende Betrachtung der Siedlungsentwicklung der Samt- und Einheitsgemeinden erfolgt; dies ist jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar nur selten der Fall.
 

KTA Gründel verweist darauf, dass bei der Flächennutzungsplanung im Rahmen der Genehmigung Einvernehmen mit dem Landkreis hergestellt wird und dieser daher ein geeignetes Instrument darstellt.

 

BRin Schlag erläutert, dass der Landkreis keine Möglichkeit hat, die Genehmigung eines Flächennutzungsplanes nur aus dem Grund zu verweigern, dass das städtebauliche Konzept nicht als angemessen angesehen wird.

 

KTA Gros erklärt, dass bekannt sein dürfte, dass es sich bei der Flächennutzungsplanung häufig um kleinteilige Änderungen aus konkreten Anlässen handelt. Eine Neuaufstellung ist auch aufgrund der rechtlichen Anforderungen etwa an den Umweltbericht zudem sehr viel aufwändiger und langwieriger als die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes.

 

KTA Prof. Dr. Bonin weist darauf hin, dass mit den nun vorgestellten Weitergabeglichkeiten die Flächenkontingente bei einer ohnehin schon dynamischen Einstufung der W-Standorte und der eben diskutierten zeitlichen Flexibilisierung weiter aufgeweicht bzw. veränderbar gestaltet werden. Eine weitere Öffnung ist kaum vorstellbar.

 

KTA Dubber unterstreicht, dass der Fchennutzungsplan von seiner Fraktion als geeignetes Instrument vermisst wird, auch wenn sdtebauliche Konzepte zu begrüßen sind. Es müssten Anforderungen formuliert werden, welche Inhalte innerhalb des Flächennutzungsplanes dafür abzuarbeiten sind.

 

KTA Gros sieht es als problematisch an, wenn die Samtgemeinde gezwungen re, r die Nutzung der Weitergabemöglichkeiten eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Er schlägt vor, einen Flächennutzungsplan als Alternative zum städtebaulichen Konzept zuzulassen, sofern dieser die erforderliche Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden beinhaltet bzw. einen Gesamtflächennutzungsplan darstellt.

 

BRin Schlag erklärt, dass dies aus ihrer Sicht denkbar wäre. Es wäre jedoch nicht ausreichend, wenn im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung etwa nur die Entwicklung eines Eigenentwicklungsortes thematisiert wird, der Entwicklungskontingente von einem Grundzentrum erhalten soll. Ein städtebauliches Entwicklungskonzept ist hier meist das schlankere Instrument.

 

KTA Dubber erklärt, dass die Weitergabe von Flächenkontingenten an bestimmte Qualitäten des Flächennutzungsplanes gebunden sein sste.

 

KTA Gründel erklärt, dass Flächennutzungspläne immer in ein übergeordnetes Konzept eingebunden werden, sofern sie regionale Auswirkungen haben und nicht nur rein örtlich sind. Er plädiert dafür, keine weitere Entscheidungsebene zu schaffen; Einvernehmen zum städtebaulichen Konzept kann im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung erfolgen.

 

Ange Panebianco weist drauf hin, dass in der Praxis nicht etwa erst ein städtebauliches Konzept genehmigt werden müsste, bevor eine Flächennutzungsplanänderung erfolgen könnte, sondern dass die städtebauliche Konzeption im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung geprüft würde.

 

BRin Schlag ergänzt, dass städtebauliche Konzepte selbstverständlich auch unabhängig von einer Anwendung für die Weitergabe von Flächenkontingenten ohne Einvernehmen mit dem Landkreis erarbeitet werden können.

 

KTA Prof. Dr. Boninlt ein Einvernehmen mit dem Landkreis für erforderlich, um den Steuerungsauftrag der Regionalplanung zu gewährleisten.

 

BRin Schlag weist ergänzend darauf hin, dass bereits eine erste Abstimmung mit dem Amt für Regionale Landesentwicklung (ArL) als Genehmigungsbehörde erfolgte, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der angedachten Konzeption zu klären. Dabei hat das ArL dem Landkreis dringend empfohlen, dem Landkreis bei der Weitergabe von Kontingenten, die von der regionalplanerisch vorgesehenen Schwerpunktbildung abweicht, eine Mitbestimmungsmöglichkeit einzuräumen.

 

Zur Gewährleistung einer ausreichenden Flexibilität während der Laufzeit des RROP

 

KTA Gros erklärt, dass die Herausforderungen einer etwaigen Flüchtlingswelle über das hinausgehen, was im RROP zu regeln ist.

 

KTA Gründel ergänzt, dass eine solche Entwicklung von Flüchtlingszahlen wie 2015 nicht planbar ist.

 

LR Böther weist darauf hin, dass die Kommunen in Deutschland unterschiedlich mit der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge umgegangen sind; zum Teil wurden dauerhafte Unterkünfte geschaffen, zum Teil wurden Behelfsunterkünfte geschaffen, die später wieder abgebaut wurden.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung