17.10.2005 - 10 Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 17.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Sybille Moratzky
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Herr Wiese stellt nochmals den Verhandlungsstand mit dem
Diakonieverband bezüglich der Schuldnerberatung vor und erklärt, dass ein
Aufstockungsbetrag von 19.000,00 zur Sicherstellung des SGB II-Bereichs
erforderlich ist. Gleichzeitig gibt er Herrn Siller Gelegenheit, eigene
Ausführungen zu dieser Angelegenheit vorzunehmen. Herr Siller bittet den
Ausschuss zunächst für das Haushaltsjahr 2006 erneut die Kosten für eine halbe
Stelle in der Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen und dann die
Entwicklung in dieser Angelegenheit abzuwarten. Dann müsste ggf. nachgebessert
werden, dies ggf. auch nach unten. Herr Siller macht ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass bei einer Reduzierung der finanziellen Unterstützung bei der
Schuldnerberatung für den Bereich nach dem SGB II zu Lasten der allgemeinen
Schuldnerberatung ginge, was zur Folge hätte, dass sich die Wartezeit bei
dieser somit noch weiter verlängern würde.
Im Ausschuss bestand die einhellige Meinung, die allgemeine
Schuldnerberatung nicht zu Lastung der Schuldnerberatung nach dem SGB II
eingeschränkt werden dürfe. Frau Stange und Frau Staudte schlugen vor, die
Beratung in den Fraktionen fortzuführen.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die sich aus der Vorlage ergebenen verwaltungsseitigen
Überlegungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung zu den
Konditionen zuzüglich eines Betrages bis zu 5.000,00 bei der
Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband zu verhandeln und dann direkt die
Angelegenheit von dem Kreisausschuss beschließen zu lassen.









