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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

17.10.2005 - 10 Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Herr Wiese stellt nochmals den Verhandlungsstand mit dem Diakonieverband bezüglich der Schuldnerberatung vor und erklärt, dass ein Aufstockungsbetrag von 19.000,00 € zur Sicherstellung des SGB II-Bereichs erforderlich ist. Gleichzeitig gibt er Herrn Siller Gelegenheit, eigene Ausführungen zu dieser Angelegenheit vorzunehmen. Herr Siller bittet den Ausschuss zunächst für das Haushaltsjahr 2006 erneut die Kosten für eine halbe Stelle in der Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen und dann die Entwicklung in dieser Angelegenheit abzuwarten. Dann müsste ggf. nachgebessert werden, dies ggf. auch nach unten. Herr Siller macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei einer Reduzierung der finanziellen Unterstützung bei der Schuldnerberatung für den Bereich nach dem SGB II zu Lasten der allgemeinen Schuldnerberatung ginge, was zur Folge hätte, dass sich die Wartezeit bei dieser somit noch weiter verlängern würde.

 

Im Ausschuss bestand die einhellige Meinung, die allgemeine Schuldnerberatung nicht zu Lastung der Schuldnerberatung nach dem SGB II eingeschränkt werden dürfe. Frau Stange und Frau Staudte schlugen vor, die Beratung in den Fraktionen fortzuführen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die sich aus der Vorlage ergebenen verwaltungsseitigen Überlegungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung zu den Konditionen zuzüglich eines Betrages bis zu 5.000,00 € bei der Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband zu verhandeln und dann direkt die Angelegenheit von dem Kreisausschuss beschließen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 9 Enthaltungen

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