01.09.2020 - 5 Vorträge zum Thema 5 G vom Breitbandzentrum Nie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 01.09.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
Herr Geschwentner vom Bundesamt für Strahlenschutz (Fachgebiet elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, Exposition und Dosimetrie, Fachgebiet WR 5) hält einen Online- Vortrag zu diesem Thema. Die Präsentation stellt er leider nicht zur Verfügung und kann daher auch nicht Bestandteil des Protokolls werden.
Daher erfolgt nun eine kurze inhaltliche Zusammenfassung über diesen Vortrag:
Der Mobilfunk der 5. Generation verwendet in der aktuellen Phase ähnliche Frequenzen (400 MHz bis 3,8 GHz) wie bei 3G- oder 4G- Netzen. Perspektivisch sollen auch Frequenzen von mehr als 20 GHz verwendet werden, allerdings nicht im Mobilfunk, sondern nur bei speziellen kleinräumigen Anwendungen.
Zu diesen gibt es bisher wenig technische Anwendungen. Daher initiiert das BfS gezielt auch für diese Frequenzen weiterhin Forschungen.
Die einzige bestätigte gesundheitsrelevante Wirkung ist die thermische Wirkung. Diese tritt ein, sobald eine Ganzkörpererwärmung von mehr als 1 °C eintritt. Die benötigte Energieaufnahme (spezifische Absorbtionsrate), die nach 30 Minuten einen Temperaturanstieg von 1 °C hervorruft, liegt bei 4 Watt/ kg. Dieser wird mit einem Sicherheitsfaktor von 50 versehen, so dass der Basisgrenzwert 0,08 Watt/ kg ist, auf welchem dann Referenzwerte für das elektrische und magnetische Feld abgeleitet werden. Diese Grenzwerte sind dann in der 26. Bundesimmissionschutzverordnung festgehalten und werden durch die Bundesnetzagentur geprüft.
Neben der thermischen Wirkung wird eine Vielzahl an nichtthermischen Wirkungen diskutiert. Bisher konnte keine nichtthermische Wirkung wissenschaftlich belegt werden. Allerdings wird weiterhin an diesen nichtthermischen Wirkungen geforscht und sollte sich ein Hinweis auf eine evt. Wirkung ergeben, wird das BfS sofort darüber informieren.
Interaktionen zwischen biologischen Zellen und elektromagnetischen Wellen treten nur in besonders hohen Frequenzbereichen auf, die bei der 5 G Technologie nicht verwendet werden.
Hochfrequente Felder besitzen nicht genügend Energie, um Atome/ Moleküle zu ionisieren, chemische Bindungen zu brechen oder DNA- Strangbrüche zu bewirken.
Als Zusammenfassung kann daher gesagt werden, dass die Grenzwerte nach Stand von Wissenschaft und Technik vor bestätigten Wirkungen schützen. Die gesundheitlichen Effekte durch Mobilfunk sind gut untersucht.
Zu diesem Thema stellen die Zuschauer, Herr Ramm und Frau Staacke- Kruse, ihre Fragen. Zum einen möchten Sie wissen, inwieweit sichergestellt ist bei Forschungen über 5G hinaus, dass es unabhängige Forschungen hierzu gibt, es zudem keine gesundheitlichen Gefährdungen gibt und wie die Öffentlichkeit einbezogen wird. Herr Geschwentner berichtet kurz, dass die Forschungen öffentlich ausgeschrieben werden und sich in der Regel Universitäten bewerben. Von Betreibern selbst finden keine Forschungen statt. Zudem sind Grenzwerte einzuhalten (Produktsicherheit).
Zur Frage des Beamformings teilte Herr Geschwentner mit, dass dieses keine neue Technik sei und nicht im Mobilfunk angewendet wird. Grenzwerte (Immissionsgrenzwerte) müssen eingehalten werden.
Es schließt sich eine kurze Diskussion an.
Schließlich trägt Herr Beyersdorff vom Breitbandzentrum Niedersachsen- Bremen (BZNB) zum Thema Mobilfunkversorgung vor. Seine Präsentation ist Bestandteil dieses Protokolls. Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Auf die Frage von Frau Staacke- Kruse, warum Mobilfunk ausgebaut werden soll ohne Technikfolgenabschätzung (durch industrieunabhängige Fachleute) und ob das Vorsorgeprinzip beachtet wurde, antwortet LR Böther, dass die beiden Vorträge von Herrn Geschwentner und Herrn Beyersdorff lediglich einen Input geben sollen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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