11.06.2020 - 7 Bericht Arena Lüneburger Land
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
Für den Projektsteuerer REESE Baumanagement erläutert Herr Wittkopf den aktuellen Ausführungsstand, den Planungsstand Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (TGA), den Stand der Vergaben, sowie der Ausschreibungen und Submissionen. Den Gesamtfortschritt bezeichnet er als zufriedenstellend. Die COVID-19-Beschrämkungen im grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr mit den EU-Nachbarn wurden gelockert. Als Risiko bleibt ein drohender Firmenausfall bei positiv getesteten Mitarbeitern. Mit dem Behindertenbeirat wurde ein erstes gutes Gespräch geführt, in dem die einzelnen Kritikpunkte lösungsorientiert durchgegangen wurden. Dieses soll am morgigen Freitag fortgesetzt werden.
Die Planung für die bereits beschlossenen Änderungen im Bürotrakt, den Umkleide- und Duschbereich sowie den 3. Aufzug läuft. Der Bauantrag wird vorbereitet. Erste Angebote für den zusätzlichen Aufzug liegen vor. Eine Übergabe der Arena an den Bauherrn ist weiterhin für das 2. Quartal 2021 geplant, soweit keine gravierenden Änderungen mehr an der Ausführungsplanung vorgenommen werden und die COVID-19-Pandemie weiterhin rückläufig verläuft.
In der anschließenden Aussprache werden u.a. mögliche Wärmetauscher in der Lüftung, die voraussichtlichen Auswirkungen der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung von 19 % auf 16 % und die LZ-Berichterstattung über den Betriebskostenzuschuss der Hansestadt thematisiert.
Zum Betriebskostenzuschuss stellt KR’in Vossers klar, dass sich die Hansestadt nach der bestehenden, im Oktober 2017 unterschriebenen Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung, zur Hälfte an der Zahlung ggf. erforderlich werdender Betriebskostenzuschüsse an den Betreiber beteiligt. Weiter zahlt sie danach für die Durchführung von Schul-, Hochschul- und Breitensport jährlich 75.000 € brutto als pauschales Nutzungsentgelt einschließlich Nebenkosten an den Landkreis. Diese Regelung sollte Ende 2018 bzw. Anfang 2019 in einen festen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 150.000 € zzgl. 2 % jährlich abgeändert werden. Nur diese geänderte Vereinbarung ist bislang von der Hansestadt nicht unterschrieben. Diese Angelegenheit wurde wegen des geänderten Betriebsmodells seitens des Landkreises nicht aktiv weiterverfolgt. Sie zeigt sich aber zuversichtlich, dies zu einem einvernehmlichen und vernünftigen Abschluss zu bringen.
Ltd. KVD Maul betont in diesem Zusammenhang noch einmal, das Schul-, Hochschul- und Breitensport nach der vom Kreistag beschlossenen Änderung der Zielkonfiguration in der Arena nur noch eingeschränkt möglich sein wird.
Angesprochen auf die Beteiligung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, Frau Wontorra, teilt KR’in Vossers mit, dass sie mit dieser nach dem letzten Bauausschuss ein langes und gutes Telefonat geführt habe. Leider sieht sich Frau Wontarra nicht in der Rolle, zu konkreten baurechtlichen Fragen Stellung zu beziehen. Sie will auch nicht als Gutachterin oder Schlichterin agieren. Sie hat inzwischen ein allgemein gehaltenes, eher ideologisch motiviertes Schreiben verfasst, welches dem Protokoll beigefügt wird. Einer Einladung in den Bauausschuss des Landkreises Lüneburg wird sie aktuell nicht folgen, da sie zur Risikogruppe gehört, derzeit im Homeoffice arbeitet und keine Dienstreisen macht.
Parallel zur Kontaktaufnahme mit Frau Wontorra hat sich die Verwaltung mit der Bitte um Abstimmung konkreter Fragestellungen zur Rechtslage auch an die zuständige Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg gewandt. Dieser erscheint es zweifelhaft, dass sich der Kritik des Behindertenbeirats auf diese Weise begegnen lässt. Sie hält es für zielführender, wenn der Landkreis seine Planungen unmittelbar mit dem Behindertenbeirat abstimmt, verweist zudem auf die Landesbeauftragte, alternativ auf die Kollegen und Kolleginnen des hiesigen Fachdienstes Bauen und schließlich auf die Beauftragung eines externen Gutachters.
Seitens des eigenen Fachdienstes Bauen liegt inzwischen eine Stellungnahme vor, nach der es sich bei der Arena um einen Sonderbau handelt und daher das sogenannte „Vollverfahren“ nach § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) durchzuführen ist, in dem das gesamte öffentliche Baurecht zu prüfen ist. Öffentliches Baurecht sind neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht auch alle sonstigen Vorschriften, die Anforderungen an bauliche Anlagen stellen. Der Bauherr bestimmt mit seinem Antrag, den Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und Nutzungskonzepten, was Gegenstand der Prüfung sein soll. Wird hierfür eine Genehmigung erteilt, kann der Bauherr darauf vertrauen, dass das Vorhaben, welches er zur Prüfung gestellt hat, mit sämtlichen zu prüfenden Belangen des öffentlichen Baurechts übereinstimmt. Dazu gehört auch § 49 Abs. 2 NBauO. Diese Vorschrift geht von einer an dem Bedarf ausgerichteten Barrierefreiheit aus. Stellt die zuständige Behörde bei der Prüfung fest, dass das Vorhaben im Widerspruch zum öffentlichem Baurecht steht, obliegt es ihr, Unterlagen nachzufordern, Widersprüchlichkeiten aufzuklären und ggf. den Bauantrag letztlich auch abzulehnen.
Die Verwaltung geht also weiter davon aus, dass die bestehende und genehmigte Planung dem öffentlichen Baurecht entspricht und hieran lediglich wünschenswerte Verbesserungen vorgenommen werden.
Zur Stellplatzsituation auf dem Hallengrundstück wird auf Nachfrage klargestellt, dass 272 Stellplätze direkt auf dem Hallengrundstück und noch einmal ca. 100 Stellplätze auf dem benachbarten Grundstück, insgesamt also 372 Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Halle hergestellt werden. Über weitere Stellplatzflächen wird derzeit noch verhandelt. Für den 03.07.2020 ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Gemeinde Adendorf, der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geplant, in dem der Gutachter interessierten Bürgerinnen und Bürgern seine verkehrstechnische Stellungnahme vorstellen und vertiefend erläutern wird.