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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

06.08.2020 - 5 Sachstandsbericht Brandschaden IGS Embsen

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Wortprotokoll

KVD Beyer und Architektin Lorenz-Steiger berichten ausführlich zum Sachstand des Brandschadens in der IGS Embsen. Auf die dem Protokoll beigefügten Auszüge der entsprechenden Präsentation wird Bezug genommen.

 

Zu differenzieren ist zwischen den zerstörten Flächen (Zweifeldhalle und Umkleidetrakt, Eingangshalle), die komplett abzubrechen sind und den durch den Löschangriff und die Rauchentwicklung belasteten Flächen (Dreifeldhalle, Werken und Musik, NTW-Trakt), in denen die geschädigten Bauteile zurückzubauen sind, anschließend gereinigt werden muss und dann der Wiederaufbau erfolgen kann.

 

Die Schadenshöhe kann derzeit noch nicht belastbar benannt werden, da der konkrete Schadensumfang noch nicht abschließend feststeht. Hier werden bei den Beräumungsarbeiten immer noch weitere Schäden, z.B. im Bereich der Haustechnik festgestellt. Als Schadensursache wird ein technischer Defekt vermutet.

 

Nach Freigabe der Brandstelle durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei am 20.07.2020 konnte mit den Aufräum-, Rückbau- und Reinigungsarbeiten begonnen werden. Parallel dazu werden die abgängigen Technikzentralen (Hausalarm, Sicherheitsbeleuchtung, Telefon) und zerstörten Hausanschlüsse (Elektro, Trinkwasser, Heizung) wiederhergestellt bzw. durch Provisorien ersetzt. Diese Arbeiten sollen bis zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein, so dass zumindest die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie die Verwaltung mit Schulstart genutzt werden können.

 

Die Nutzung des NTW-Bereichs hängt davon ab, ob die gründliche Reinigung allein ausreichend ist oder hier noch Rückbauten der abgehängten Decken und anderer Einbauten erfolgen muss. Sofern dies der Fall sein sollte, kann der NTW-Bereich noch nicht genutzt werden. Dreifeldhalle sowie der Bereich Werken und Musik werden über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Hierr sollen als Übergangslösung auf dem Parkplatz neben der Dreifeldhalle Container aufgestellt werden. Dort sollen dann auch Umkleide- und Sanitätsräume für die Sportplatznutzung und spätere Nutzung der Dreifeldhalle entstehen. r den komplett abgängigen Bereich im Bereich der Brandruine ist in Abstimmung mit der Schule eine Neubauplanung (Raumprogramm) zu entwickeln und den Gremien des Kreistages zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

r die zum Schuljahresbeginn nicht zur Verfügung stehenden Bereiche werden seitens des Fachdienstes Schulen derzeit Übergangslösungen mit der Schule entwickelt. Bezüglich der überngere Zeit nicht mehr glichen Vereinsnutzung der Sportanlagen befindet sich der MTV Embsen mit anderen Vereinen im Gespräch, die Unterstützung zugesichert haben.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, wann denn der Brandschaden komplett behoben sein wird und alle Bauteile wieder uneingeschränkt genutzt werden können, wird ein stufenweiser Prozess skizziert. Zum Schuljahresbeginn sollen zumindest die allgemeinen Unterrichtsbereiche und die Verwaltung nutzbar sein. Im nächsten Schritt wird der NTW-Bereich, soweit die Reinigung allein nicht ausreichend sein sollte, bearbeitet. Der Bereich Werken und Musik sowie die Dreifeldhalle werden in ca. einem Jahr wiederhergestellt sein. Der Ersatzbau für die Zweifeldhalle und den Umkleidetrakt wird neu zu planen sein. Alles ist aus heutiger Sicht von einem Zeitraum bis zu 3 Jahren auszugehen, in dem die Folgen des verheerenden Brandes abzuarbeiten sein werden.

 

In der anschließenden Aussprache werden u.a. der Umfang des Versicherungsschutzes, der Zeitplan für den Neubau, die glichkeiten einer Weiterverwendung der Bodenplatte der abgebrannten Zweifeldhalle, die Auslegung der Statik des Neubaus für Gründächer und Fotovoltaikanlagen, die Beachtung des aktuellen energetischen Standardsr die wiederaufzubauenden Gebäudeteile und die Ergebnisse der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen thematisiert. Letztere beschränken sich gemäß Auftrag der Versicherung im Wesentlichen auf eine analytische Ermittlung und Eingrenzung des Kontaminationsschadens durch Chlorwasserstoff (Chlorid) und Rauchkondensat am Gebäude sowie den technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen. Daraus sind vom Gutachter dann entsprechende Sanierungsempfehlungen abzuleiten. Daneben war zu prüfen, ob in dem zu sanierenden Bereich Asbestfasern freigesetzt wurden. Diese Frage war für den Personenschutz und für die Entsorgung relevant. Die analytischen Ergebnisse der Probenentnahme und Untersuchungen liegen dem Protokoll zur Kenntnisnahme an.

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Beschluss

 

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