11.02.2020 - 4 Berichterstattung RROP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Di., 11.02.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlage:
-
2020/030 Berichterstattung RROP
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BR’in Schlag trägt zu den laufenden und anstehenden Aufgaben des Fachdienstes Regional- und Bauleitplanung sowie zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Prof. Dr. Bonin erkundigt sich nach einer Prioritätensetzung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
BR’in Schlag erklärt, dass die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung von Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren eng gefasst sind. Dementsprechend ergibt sich auch die Reihenfolge der Bearbeitung.
KTA Gründel äußert Zweifel bzgl. eines Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „DB Energie – 110 kV Bahnstromleitung“. Diese begründet er damit, dass mit dem neuen Vorhaben höhere Masten gebaut werden sollen, der bestehende Korridor der Bahnstromleitung dafür zu klein ist und zu nah entlang von Siedlungen verläuft.
BR’in Schlag verweist auf das durchzuführende Planfeststellungsverfahren und begründet damit den möglichen Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren.
Bezüglich der Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen sagt BR’in Schlag zu, dem Ausschuss die Stellungnahme des Landkreises zur Kenntnis zur Verfügung zu stellen. Gemäß dem Wunsch der Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung des Fachausschusses am 20.11.2019 wurde darin insbesondere zum Thema Einzelhandelsentwicklung im ländlichen Raum Stellung genommen.
Zum Thema Forstwirtschaft in der Neuaufstellung des RROP erkundigt sich KTA Prof. Dr. Bonin nach der Auswahl der Forstämter, mit denen bisher informelle Abstimmungen durchgeführt wurden. Laut KTA Prof. Dr. Bonin fehlen in der Auswahl relevante Forstämter.
Ang’e Werner erläutert, dass zunächst eine Abstimmung mit dem Forstamt Göhrde durchgeführt wurde, da es sich hierbei um das Beratungsforstamt für den Landkreis Lüneburg handelt. Des Weiteren ist im aktuell gültigen RROP zum Thema Forstwirtschaft eine Festlegung bzgl. militärischer Sperrgebiete enthalten, weshalb eine Abstimmung mit dem Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide erfolgte. Es werden evtl. noch weitere Abstimmungen folgen.
KTA Prof. Dr. Bonin äußert, dass die Forstämter, die bisher beteiligt wurden, nicht das gesamte Kreisgebiet abdecken.
KTA Blume verweist auf das Waldgesetz und die Beteiligung von Beratungsforstämtern. Dem Landkreis Lüneburg ist als Beratungsforstamt das Forstamt Göhrde zugewiesen.
KTA Gründel benennt das Forstamt Sellhorn und empfiehlt eine Abstimmung mit diesem.
KTA Gros merkt diesbezüglich an, dass das Forstamt Sellhorn lediglich Auskunft zu landeseigenen Forstflächen geben kann.
Anlagen
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(wie Dokument)
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