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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

01.12.2005 - 7 Drogen- und Schuldnerberatung nach § 16 Abs. 2 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Herr Ratzeburg berichtet, dass die Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Diakonie unter Beteiligung der Geschäftsführung der ARGE stattgefunden haben. Man habe sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Diakonieverband für einen Betrag von 24.000,00 € insgesamt 160 Beratungsscheine à 3 Beratungsstunden hierfür zur Verfügung stellt.

 

Herr Wiese berichtet darüber, dass man sich auch bezüglich der Drogenberatung gem. § 16 Abs. 2 SGB II mit dem Diakonieverband geeinigt hat. Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2006 auf 13.770,00 €, wobei der Diakonieverband hierfür insgesamt 52 Beratungsscheine à 6 Beratungsstunden anbietet.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband für das Jahr 2006 abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen

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