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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

03.05.2006 - 6 Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

In der Kreisverwaltung werden nach Bedarf geringfügig entlohnte Beschäftigte im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV beschäftigt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage

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