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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

06.11.2020 - 5 Berufsbildende Schulen; Behebung des Wasserscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KVD Beyerhrt in die Vorlage ein und erläutert noch einmal die Hochbauplanung sowie die Beschlussfassung zur Umsetzung der Sanierungsvariante 1 in der Sitzung vom 20.02.2020.

Auf die aktualisierte Vorlage und die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen.

 

Anschließend präsentieren Dipl.-Ing. Ohlenroth und Dipl.-Ing. Klein vom Ingenieurbüro für Bauwesen Ohlenroth + Brunckhorst GmbH die ergänzende Tiefbauplanung, die künftig eine gesicherte Ableitung des Oberflächen- und Drainagewassers gewährleisten sollen und beantworten Fragen dazu. Die umfassende Präsentation liegt dem Protokoll an.

 

Zu differenzieren ist zwischen der Entsorgung des Oberflächenwassers und der Ableitung des Drainagewassers. Zwischen diesen beiden Systemen darf es keine Verbindung geben.

 

Die Drainageleitungen unter der Sohle werden saniert, die im Außenbereich erreichbaren Drainagerohre ausgetauscht. Zusätzlich wird eine Doppel-Pumpen-Anlage dafür sorgen, dass das Drainagewasser der Kanalisation zugeführt wird und einen Rückstau aus dem öffentlichen Netz verhindern.

 

Die Regenwasserleitungen sind nach den durchgeführten Kamerabefahrungen überwiegend in Ordnung. Lokale Einzelschäden werden saniert. Die Zugangsrampen zur Halle werden überdacht und deren Gefälle geändert. Die Schulhoffläche wird als Rückhaltespeicher genutzt. Ergänzend wird ein Notüberlauf mit Gefälle in Richtung der Straße Am Schwalbenberg geschaffen.

 

Das vorgestellte Maßnahmenpaket ist mit dem Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg abgestimmt.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob nicht eine begleitende Entsiegelung der Parkplatzflächen zielführend sein nnte erläutert Dipl.-Ing. Ohlenroth, dass in dem Bereich nach den durchgeführten Untersuchungen bindig Böden vorherrschen, die kaum versickerungsfähig sind. Weiter wird auf eine ergänzende Nachfrage klargestellt, dass die Hansestadt nach geltender Rechtslage nicht verpflichtet ist, das anfallende Oberflächenwasser aufzunehmen. Entgegen der urspnglich vorgestellten Planung wird das Drainagewasser nicht kontinuierlich, sondern nur im Bedarfsfall abgepumpt, so dass sich die in der Vorlage benannten Wartungs- und Stromkosten relativieren werden.

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Beschluss

Beschluss:

Die vorgestellten Sanierungsvarianten werden zur Kenntnis genommen. Zur Ausführung kommen soll die Variante 1. Die Verwaltung wird beauftragt, diese einschließlich der gemäß ergänzender Tiefbauplanung beschriebenen Maßnahmen für eine gesicherte Ableitung des Oberflächen- und Drainagewassers zeitnah umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

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Anlagen zur Vorlage

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