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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

06.05.2021 - 6 Forstwirtschaft in der Neuaufstellung des RROP ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ang’e Werner präsentiert zunächst die erarbeitete Kulisse der Vorbehaltsgebiete Wald ab einer Mindestgröße von 2,5 ha für die Neuaufstellung des RROP, entsprechend des Beschlusses des Ausschusses vom 10.11.2020, und informiert über die dafür verwendeten Datengrundlagen. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Seitens des Ausschusses bestehen hierzu keine Fragen.

 

Anschließend trägt Ang’e Werner zum Beschlussvorschlag 1 vor.

 

KTA Gros merkt an, dass die symbolhafte Darstellung der Waldflächen kleiner als 2,5 ha die Lesbarkeit der zeichnerischen Darstellung offenkundig erschwert. Weiterhin verweist KTA Gros auf ausgeräumte Landschaften, die nur über einen geringen Waldanteil verfügen und sich nicht innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten oder Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft befinden. Laut KTA Gros empfiehlt der Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Lüneburg, die Waldflächen innerhalb der ausgeräumten Landschaften zu erhalten. KTA Gros schlägt vor, für die Neuaufstellung des RROP eine Themenkarte mit Informationen zu diesen Waldflächen sowie eine entsprechende textliche Festlegung zu erarbeiten.

 

KTA Blume teilt mit, dass seine Fraktion nach Beratung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei diesen kleinen Waldflächen eine zeichnerische Festlegung nicht sinnvoll ist. Eine textliche Festlegung wird kritisch gesehen, da das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 (LROP) nicht dazu verpflichtet, im RROP eine Festlegung für diese kleinen Flächen zu treffen. Angesichts des Schutzes des Waldes durch das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sieht die Fraktion keinen Bedarf für eine Regelung bzgl. der kleinen Waldflächen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin schließt sich KTA Blume an und schlägt vor, die Waldflächen, die kleiner als 2,5 ha sind, im Rahmen der Neuaufstellung des RROP nicht zu erfassen, da diese bereits durch das NWaldLG ausreichend gesichert sind. Er stellt den Änderungsantrag, die Waldflächen, die kleiner als 2,5 ha sind, in der Neuaufstellung des RROP nicht zu sichern.

 

KTA Gros merkt an, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Es gibt viele Fachgesetze, die dementsprechend viele Regelungen vornehmen. KTA Gros verweist darauf, dass es in der Raumordnung eher um die Regelung einer räumlichen Gesamtplanung geht. Das NWaldLG beinhaltet strenge Regelungen, die jedoch nichts daran ändern, dass hier eine Abwägung vorgenommen werden muss. Laut KTA Gros hat das NWaldLG einen hohen Stellenwert. Es sichert jedoch nicht die Waldflächen, sondern regelt im Wesentlichen die Kompensation von Waldflächen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin stellt klar, dass er sich mit seiner vorangegangenen Äußerung auf KTA Blume bezogen hat. Er betont, dass es im LROP keinen Auftrag zur Regelung von Waldflächen, die kleiner als 2,5 ha sind, gibt.

 

BOR’in Schlag weist darauf hin, dass in der Neuaufstellung des RROP Vorbehaltsgebiete Wald festgelegt werden sollen. Vorbehaltsgebiete haben den Charakter von Grundsätzen der Raumordnung und nicht von Zielen der Raumordnung. Daher sind sie der Abwägung zugänglich.

 

KTA Niemeyer äußert, dass seine Fraktion ebenfalls der Ansicht ist, dass die Symbole für die Waldflächen kleiner als 2,5 ha in der Karte unübersichtlich sind. Außerdem erkundigt sich KTA Niemeyer danach, aus welchen Gründen Waldflächen innerhalb der Ortslagen berücksichtigt werden sollen, da die Gemeinden diese mithilfe von Baumschutzsatzungen sichern könnten. Er plädiert dafür, innerörtliche Waldflächen nicht als Vorbehaltsgebiet Wald festzulegen. KTA Niemeyer merkt weiter an, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung Unterstützung findet, falls eine Festlegung notwendig sein sollte. Sollte eine Festlegung jedoch nicht notwendig sein, könnte darauf verzichtet werden.

 

Ang’e Werner erläutert, dass bei der Erarbeitung der Vorbehaltsgebiete Wald nicht zwischen Waldflächen inner- und außerorts differenziert wurde. Es wurden sämtliche Waldflächen ab einer Größe von 2,5 ha aufgegriffen.

 

BOR’in Schlag bestätigt, dass für eine konsistente Planung nicht zwischen inner- und außerorts unterschieden wird. Darüber hinaus vermutet BOR’in Schlag, dass es innerorts kaum Waldflächen gibt, die größer als 2,5 ha sind.

 

KTA Mues schließt sich den Ausführungen an und spricht sich dafür aus, der Neuaufstellung des RROP keine zusätzliche Karte mit Symbolen für die Waldflächen kleiner als 2,5 ha beizufügen. Diese Aussage begründet KTA Mues damit, dass die Karte unübersichtlich ist und mithilfe der Symbole nicht genau darstellbar ist, wo sich die Waldflächen befinden.

 

KTA Blume erwidert die Aussage von KTA Gros. Bei der Raumordnung handelt es sich um eine tendenziell großräumige Planung. Daher ist es nachvollziehbar, dass das LROP nicht dazu verpflichtet, kleinräumige Festlegungen zu treffen. Laut KTA Blume sind die von KTA Gros angesprochenen Flächen eher kleinräumige Strukturen wie Baumreihen oder Gehölze, die der Walddefinition nicht entsprechen. Sie unterliegen dennoch einem gewissen Schutz. Daher sind nach Ansicht von KTA Blume keine Festlegungen für die kleinen Waldflächen erforderlich. Bezüglich der Aussage von KTA Niemeyer erwidert KTA Blume, dass das NWaldLG an den tatsächlichen Wald anknüpft und es daher schlüssig ist, dass sich die Vorbehaltsgebiete Wald ebenfalls an dem tatsächlich vorhandenen Wald orientieren.

 

KTA Christmann äußert, dass er nicht erkennen kann, aus welchen Gründen kleine Waldflächen weniger Schutz benötigen als große Waldflächen. Daher würde er sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließen.

 

KTA Gründel teilt die Auffassung, dass aufgrund der Unübersichtlichkeit der Karte nicht alles dargestellt werden soll. Dennoch ist es seiner Meinung nach sinnvoll, die Informationen zu den kleinen Waldflächen in einer Karte in der Begründung darzustellen. KTA Gründel geht ferner darauf ein, dass einzelne Gehölze, vor allem in der Elbmarsch, ohnehin geschützt sind, zum Beispiel durch das NWaldLG oder auch durch Naturschutzgebiete. Daher hat KTA Gründel auch keine Bedenken, wenn diese nicht in der Neuaufstellung des RROP aufgenommen werden. KTA Gründel erkundigt sich danach, ob die Verwaltung auch berücksichtigt hat, dass sich Wald nicht an Kreisgrenzen orientiert. Einige Standorte, zum Beispiel in der Samtgemeinde Amelinghausen, gehen über die Kreisgrenzen hinaus. Er setzt sich dafür ein, größere Waldstandorte in ihrer Gänze zu schützen. Des Weiteren empfiehlt KTA Gründel, in der Begründung die größeren Waldflächen konkret zu beschreiben.

 

Ang’e Werner antwortet, dass im RROP für den Landkreis Lüneburg keine Festlegungen für Waldflächen außerhalb des Landkreises getroffen werden können. Außerdem ist nicht beabsichtigt, in der Begründung detailliert auf einzelne Waldflächen einzugehen.

 

BOR’in Schlag gibt zu bedenken, dass es problematisch ist, wenn Nachbarlandkreise andere Festlegungen treffen. Dies kommt öfters vor. Die Verwaltung nimmt die Anregung dennoch auf und klärt, wie eine Festlegung erfolgen kann, wenn die Mindestfläche von 2,5 ha erreicht wird und auch die Waldflächen jenseits der Landkreisgrenze berücksichtigt werden.

 

KTA Nass äußert, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt. Die zeichnerische Festlegung ist auch im ALKIS ersichtlich. KTA Nass merkt an, dass die zugrunde gelegten Luftbilder aus dem Jahr 2018 stammen und fragt danach, ob die Luftbilder der neuen Befliegung aus dem Jahr 2021 auch berücksichtigt werden.

 

Ang’e Werner antwortet, dass der Verwaltung die Luftbilder aus dem Jahr 2021 noch nicht zur Verfügung stehen. Die Kulisse der Vorbehaltsgebiete Wald wird aber dennoch laufend überprüft und aktualisiert. Dies ist auch aufgrund möglicher Änderungen in den ALKIS-Daten notwendig.

 

BOR’in Schlag vermutet darauf hin, dass in so kurzer Zeit keine neuen Waldflächen entstehen.

 

KTA Hövermann merkt an, dass er für die Landwirtschaft spricht. Aus seiner Sicht nimmt die Landnutzung durch Siedlungsentwicklung, Verkehr und Waldmehrung immer mehr zu. Dadurch und aufgrund von Kompensationsmaßnahmen steht immer weniger Ackerland zur Verfügung. KTA Hövermann wünscht sich, dass für das Ackerland genauso vehement gekämpft wird, wie für den Wald. 

 

KTA Gros merkt an, dass es nicht zutreffend ist, dass pauschal ein Kompensationsfaktor von 1,4 verwendet wird. Er erkundigt sich bei der Verwaltung, ob das Landeswaldprogramm und die Waldfunktionenkartierung bei der Erarbeitung der Vorbehaltsgebiete Wald berücksichtigt wurden. In Verbindung damit hätte KTA Gros gerne eine Gegenüberstellung der Vorbehaltsgebiete Wald und der Waldfunktionenkartierung, um mögliche Unterschiede zu sehen und eine entsprechende Formulierung vorzunehmen. KTA Gros schlägt außerdem vor, dass der Ausschuss für Raumordnung beschließt, die Waldflächen kleiner als 2,5 ha in einer ergänzenden Karte darzustellen.

 

Ang’e Werner antwortet, dass das Landeswaldprogramm als fachliche Grundlage herangezogen wurde. Weiterhin erläutert Ang’e Werner, dass die Vorbehaltsgebiete Wald darauf abzielen, den tatsächlich vorhandenen Wald zu sichern. Die regionalplanerische Steuerungsabsicht der Vorbehaltsgebiete Wald liegt nicht darin, einzelne Waldflächen nach Funktionen differenziert zu sichern. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Vorbehaltsgebiete Wald automatisch die Wälder mit allen Funktionen abdecken.

 

BOR’in Schlag ergänzt, dass die Raumordnung eine nach Funktionen differenzierte Festlegung nicht leisten kann.

 

KTA Gros äußert, dass es für die Begründung interessant wäre, Aussagen darüber zu treffen, aus welchen Gründen bestimmte Waldflächen als Vorbehaltsgebiet Wald festgelegt werden.

 

Für KTA Prof. Dr. Bonin ist es unverständlich, warum Aufgaben übernommen werden sollen, die noch über Wochen intensiv bearbeitet werden müssen. Aus seiner Sicht hat die Verwaltung bereits viele Aufgaben.

 

Nach einem kurzen Austausch über die Frage, welcher Beschlussvorschlag weitergehend ist, wird mit Zustimmung von KTA Prof. Dr. Bonin über den Beschlussvorschlag 1 der Verwaltung abgestimmt. 

 

Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen ab.

 

Ang’e Werner trägt zu den Beschlussvorschlägen 2.1 und 2.2 vor.

 

KTA Blume äußert, dass sich seine Fraktion dafür ausspricht, es hier bei einem Grundsatz zu belassen, und verweist auf die bestehende Regelung des LROP. Er erläutert, dass ein Grundsatz ausreichend ist, um den Schutz der Waldränder zu einem gewichtigen Punkt im Abwägungsprozess zu machen. Daher ist ein Ziel der Raumordnung nicht erforderlich, auch nicht in der vorgeschlagenen Formulierung. Außerdem gibt KTA Blume zu bedenken, dass Ziele der Raumordnung schlussabgewogen sind und sehr präzise formuliert werden müssen. Das Beispiel der Verwaltung erfüllt diese Anforderungen an Ziele der Raumordnung nicht. KTA Blume merkt darüber hinaus an, dass nicht alle möglichen Konstellationen für die Ausnahmeregelung vorhergesehen werden können. Die Kommunen werden durch die Regelung sehr eingeschränkt.

 

BOR’in Schlag weist darauf hin, dass im Fall eines Beschlusses für einen Grundsatz der Raumordnung zum Schutz der Waldränder und der Freihaltung der Waldränder von Bebauung eine Zielausnahmeregelung nicht mehr notwendig wäre. Demnach würde Beschlussvorschlag 2.2 entfallen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin schließt sich KTA Blume an und spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag 2.1 dahingehend zu ändern, den Schutz der Waldränder und die Freihaltung der Waldränder von Bebauung mithilfe einer textlichen Festlegung als Grundsatz der Raumordnung zu sichern. Dann würde Beschlussvorschlag 2.2 entfallen. KTA Prof. Dr. Bonin merkt zudem an, dass im Rahmen der Präsentation der Verwaltung bereits zuvor eingereichte Texte nicht noch einmal vorgetragen werden sollen. Dies wäre für den Abstimmungsprozess effektiver.

 

KTA Gros äußert, dass aus seiner Sicht in der gesamten Legislaturperiode immer dann, wenn durch Planungen die Ressourcen von Natur und Landschaft in Anspruch genommen werden sollen, ein Maximum an Freiheiten gefordert wird. Aber wenn es um den Schutz der Ressourcen von Natur und Landschaft geht, werden restriktive Vorschläge abgelehnt. KTA Gros bittet darum, dieses Vorgehen zu überdenken, da es um den nachhaltigen Schutz der Lebensgrundlagen geht. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

KTA Blume erkundigt sich bei der Verwaltung danach, was in dem Festlegungsvorschlag mit dem Begriff Übergangszone gemeint ist und bittet darum, diesen zu präzisieren.

 

Ang’e Werner antwortet, dass damit der in der Begründung des LROP genannte 100 m Abstand zwischen Waldrand und Bebauung gemeint ist.

 

BOR’in Schlag betont, dass der Schutz der Waldränder und die Freihaltung der Waldränder von Bebauung im gültigen RROP 2003 in der Fassung der 2. Änderung 2016 als Ziel der Raumordnung festgelegt ist. Eine Festlegung als Grundsatz der Raumordnung wäre demgegenüber eine Abstufung.

 

AV KTA Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag 2.1 der Verwaltung.

 

Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag mit 9 Gegenstimmen ab.

 

Anschließend formuliert AV KTA Walter einen neuen Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP sollen der Schutz der Waldränder und die Freihaltung der Waldränder von Bebauung mithilfe einer textlichen Festlegung als Grundsatz der Raumordnung gesichert werden.“

 

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig bei 4 Enthaltungen zu.

 

Der Beschlussvorschlag 2.2 ist aufgrund des unter 2.1 gefassten Beschlusses fachlich hinfällig, sodass darüber kein Beschluss erfolgt.

 

Ang’e Werner trägt zum Beschlussvorschlag 3 vor.

 

KTA Gründel äußert, dass der ursprüngliche Wald grundsätzlich erhalten bleiben sollte. Nach seiner Meinung ist der Bezug auf die Kurhannoversche Landesaufnahme gerechtfertigt. Waldstandorte, die entsprechend der Kurhannoverschen Landesaufnahme bereits kartiert sind, sind auch als historische Waldstandorte definiert. Er weist darauf hin, dass es auch noch andere historische Kartierungen gibt. Zudem merkt KTA Gründel an, dass der Zustand der Wälder im Inneren nicht mehr ursprünglich sein kann. Ein Großteil der Wälder wurde zum Beispiel während des Zweiten Weltkrieges abgeholzt. Die anschließenden Neuaufforstungen haben größtenteils zu Kiefer-Monokulturen geführt, weshalb der gegenwärtige Zustand der Waldstandorte ein anderer ist als der historische Zustand. Laut KTA Gründel werden heutzutage im Rahmen des LÖWE-Programms wieder Mischwälder entwickelt. KTA Gründel schlägt vor, die bestehenden Wälder genauer zu analysieren und Festlegungen nur dort zu treffen, wo die historisch alten Waldstandorte entsprechend der Kurhannoverschen Landesaufnahme noch heute existieren.

 

KTA Blume fragt danach, was es bedeutet, wenn zum Schutz der historisch alten Waldstandorte ein Ziel der Raumordnung festgelegt wird, und ob diese Flächen dann jeglicher Form der Bewirtschaftung entzogen sind. Diesbezüglich hat er Bedenken. Ansonsten neigt seine Fraktion dazu, hier aufgrund der besonderen Bedeutung der historisch alten Waldstandorte einer Sicherung mittels eines Ziels der Raumordnung zuzustimmen.

 

Ang’e Werner antwortet, dass die Sicherung der historisch alten Waldstandorte mithilfe eines Ziels der Raumordnung darauf abzielt, diese insbesondere vor Eingriffen wie Rodungen oder der Gewinnung von Windenergie zu schützen. Maßnahmen im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft bzw. notwendige Pflegemaßnahmen sollen auch weiterhin möglich sein.

 

KTA Blume erläutert, dass auch in FFH-Gebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung erfolgt. Die Verwaltung müsste zusichern, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung auf historisch alten Waldstandorten in gewissen Grenzen möglich ist.

 

KTA Hövermann bezweifelt, dass historisch alte Waldstandorte immer ungenutzt waren und äußert, dass es in früheren Jahren eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Standorte gab. Er hat die Sorge, dass sich die historisch alten Waldstandorte im Fall eines Schutzes zu Biotopen entwickeln, sodass Bäume nicht mehr entnommen werden können. Laut KTA Hövermann müssen aus seiner Sicht eine Nutzung der historisch alten Waldstandorte und die Entnahme von Bäumen möglich sein. Aus der Sicht von KTA Hövermann werden großflächige Rodungen im Sinne eines Kahlschlags nicht mehr praktiziert.

 

KTA Gros verweist auf die Beschlussvorlage, aus der hervorgeht, dass es hier nicht um gewöhnliche Bewirtschaftungsmaßnahmen geht. Vielmehr geht es darum, die historisch alten Waldstandorte zu erhalten, da ihr Boden von besonderer Bedeutung seit Jahrhunderten unverändert erhalten geblieben ist. Seine Fraktion wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin sieht das Problem, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen historischem Wald und historisch alten Waldstandorten gibt und stellt infrage, warum in diesen jetzigen Kiefernwäldern keine Windkraftanlage aufgestellt werden sollte. Im Fall eines Schutzes der historisch alten Waldstandorte mittels Ziel der Raumordnung wäre das Aufstellen einer Windkraftanlage dort nicht mehr möglich. KTA Prof. Dr. Bonin fragt danach, ob historische Wälder oder historisch alte Waldstandorte gemeint sind und vertritt die Meinung, dass historisch alte Waldstandorte nicht geschützt werden sollten, vor allem dann nicht, wenn es sich hierbei um Kiefer-Monokulturen handelt. Seiner Ansicht nach sollten aber historische Wälder, auch vor Windkraftanlagen, geschützt werden. 

 

KTA Gründel merkt an, dass es sich bei historisch alten Waldstandorten nicht um Märchenwälder handelt. Mit dem LÖWE-Programm wird versucht, Monokulturen in Mischwälder umzuwandeln, welche dem historischen Wald am nächsten kommen. KTA Gründel empfiehlt, bei dem Schutz der historisch alten Waldstandorte ein historisches Kartenwerk zu verwenden, um diese konkret zu definieren. Die vorgeschlagene Kartengrundlage erscheint ihm am geeignetsten. Als problematisch sieht KTA Gründel, dass die historisch alten Waldstandorte nicht durchgehend mit Bäumen bestanden waren. Des Weiteren sind laut KTA Gründel heutzutage extrem alte Bäume nicht mehr vorhanden. Zudem merkt er an, dass die Waldstandorte zum Teil auch besiedelt waren. Einige Standorte wurden erst nach der Zurücknahme von Besiedelung entwickelt.

 

Ang’e Werner erläutert, dass die Informationen zur Lage der historisch alten Waldstandorte aus der Waldfunktionenkartierung der Niedersächsischen Landesforsten stammen. Die Niedersächsischen Landesforsten führen die Waldfunktionenkartierung flächendeckend und besitzartenübergreifend sowie in Zusammenarbeit mit Waldbesitzern, Forstverwaltungen, sonstigen Fachverwaltungen und den Kommunen durch. Laut Ang’e Werner wird für die Ermittlung der historisch alten Waldstandorte die Kurhannoversche Landesaufnahme von 1776 zugrunde gelegt.

 

KTA Gründel schlägt vor, in der Begründung der Neuaufstellung des RROP die Kartengrundlage zu benennen.

 

Die Verwaltung nimmt den Vorschlag auf. 

 

KTA Gros verweist darauf, dass in der Vergangenheit vor allem in der Lüneburger Heide sehr große Waldumwandlungen durchgeführt wurden. Die historisch alten Waldstandorte, die noch vorhanden sind, sollten geschützt werden.

 

Ang’e Werner stellt klar, dass das vorgeschlagene Ziel der Raumordnung auf den Schutz historisch alter Waldstandorte und nicht historischer Wälder abzielt. Bzgl. der Frage von KTA Prof. Dr. Bonin, warum historisch alte Waldstandorte vor einer Nutzung durch die Windenergie geschützt werden sollten, antwortet Ang’e Werner, dass in den Böden der historisch alten Waldstandorte große Mengen Kohlenstoff gespeichert sind, die aus Gründen des Klimaschutzes nicht freigesetzt werden sollten.

 

AV KTA Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag 3 der Verwaltung.

 

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig bei 1 Enthaltung zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

1)  Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

2.1) Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP sollen der Schutz der Waldränder und die Freihaltung der Waldränder von Bebauung mithilfe einer textlichen Festlegung als Grundsatz der Raumordnung gesichert werden.

2.2)  Der Beschlussvorschlag ist aufgrund des unter 2.1 gefassten Beschlusses fachlich hinfällig.

3)  Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP sollen historisch alte Waldstandorte mithilfe einer

textlichen Festlegung als Ziel der Raumordnung gesichert werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1) abgelehnt bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen

Zu 2.1) einstimmig bei 4 Enthaltungen

Zu 2.2) kam nicht zur Abstimmung

Zu 3) einstimmig bei einer Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

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