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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.02.2021 - 9 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

BL Seegers fasst den nunmehr vorliegenden Beschluss vom 27.01.2021 des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in dem Beschwerdeverfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zusammen. Danach bestünden keine Bedenken gegen die bestehende Brückenvereinbarung. Die aus der Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen des Landkreises Lüneburg seien eingehalten worden, es sei kein vertragswidriges Verhalten erkennbar. Aus der Vereinbarung resultiere keine Verpflichtung, die Planung und den Bau der Elbbrücke innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren.

Der Landkreis Lüneburg sei berechtigt, die Planungsarbeiten ohne zeitliche Verzögerung fortzusetzen.

Das OVG habe auch auf das widersprüchliche Vorgehen der Gemeinde Neu Darchau hingewiesen, da man zum einen schriftlich die Vereinbarung habe kündigen wollen und zum anderen unter Hinweis auf die Vereinbarung die Fortführung der Baumaßnahme untersagen wollen.

Bereichsleiter Tippe weist darauf hin, dass voraussichtlich im März/April dieses Jahres ein Scoping-Termin mit den Naturschutzverbänden und der Biosphärenreservatsverwaltung stattfinden solle.

Aktuell habe der BUND Widerspruch gegen die von der Biosphärenreservatsverwaltung erteilte Freigabe zu den erforderlichen Baugrunduntersuchungen eingelegt. Eine Entscheidung stehe noch aus.

 

 

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Beschluss

 

 

 

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