06.10.2021 - 13 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 06.10.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
KTA Eschen fragt, was mit der Corona-Prämie sei, die neben der bereits geflossenen tariflichen Prämie an besonders belastete Branchen ausgezahlt werden könne und die bis zu 1.500€ umfasse. Er wolle wissen, ob sich der Landkreis bereits Gedanken gemacht habe, wie er dies im Hause umsetzen wolle. Es ginge hier um die Mitarbeiter, deren gute Arbeit auch finanziell gewürdigt werden solle.
KARin Welz führt hierzu aus, dass bisher bereits 2 Sonderzahlungen geleistet worden seien. Eine sei, gestaffelt nach TvöD, an alle Mitarbeiter des Landkreises gezahlt worden. Die zweite Zahlung sei an eine besondere Personengruppe gegangen, die der Bewältigung der Coronapandemie zugeordnet werden könne und die bestimmte Kriterien erfüllt habe. Es sei derzeit noch in Klärung, ob die von KTA Eschen angesprochene Sonderzahlung umgesetzt werden könne. Wenn die Kriterien dafür erfüllt seien, werde man den Mitarbeitern diese Sonderzahlung natürlich gerne zukommen lassen.
Zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung ergänzt KARin Welz, dass Sie gerade die Mitteilung erhalten habe, dass die erwähnte Förderung als Ergänzung der bereits gezahlten Zulage in Vorbereitung sei und voraussichtlich im Mai des kommenden Jahres ausgezahlt werde. Damit werde die Möglichkeit der Zulagenzahlung aktuell voll ausgeschöpft.
KTA Eschen möchte wissen, ob es in der Dienstvereinbarung Lösungsansätze gebe, um Überstunden zu minimieren bzw. Mitarbeiter auch rechtzeitig zu bremsen, bevor diese aufgrund der andauernden Arbeitsüberlastung und der damit verbundenen Überstunden krank würden. Er erfragt, ob darauf geachtet werde, dass ggf. bestehende Regelungen dann auch eingehalten würden.
KARin Welz antwortet, dass die Fachbereichsleitungen ihre Führungskräfte sehr gut im Blick hätten und dass die Problematik bekannt sei. Die Fachbereichsleitungen gestalteten die Maßnahmen in Anbetracht der unterschiedlichen zu berücksichtigenden Aufgaben sehr individuell. Die Dienstvereinbarung soll nur während der Coronapandemie außer Kraft gesetzt werden und werde nach der Bewältigung der Pandemie, vorausssichtlich bereits ab 2022, aber wieder ganz normal greifen. Diese beinhalte die Verpflichtung zum Stundenabbau und die Mitarbeiter seien gefordert eine bestimmte Stundenzahl nicht zu überschreiten.
KTA Eschen fragt nach, ob es bei besonders prägnanten Fällen entsprechende Mitarbeitergespräche mit den Betroffenen gebe.
KARin Welz antwortet, dass die Fachbereichsleitungen mit ihren betroffenen Führungskräften Gespräche führen, die sich aufgrund der hohen Identifikation mit dem Landkreis, selbst nicht mehr gebremst bekämen. Zudem würden sie natürlich, je nach Bedarf und Sachverhalt, gemeinsam mit den Fachdienstleitungen über mögliche Lösungsansätze für etwaige Personalien innerhalb der einzelnen Fachdienste beraten.