06.10.2021 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 06.10.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KVOR Mennrich stellt die Vorlage vor und führt aus, dass der 2. Zwischenbericht nunmehr vorläge, der in den Nachtragshaushalt mit eingeflossen sei. Er erläutert anhand der Anlage 2 die größten Posten, die zu den Mehraufwendungen geführt haben. Er weißt darauf hin, dass die 200.000 €, die in elektrische Schließsysteme beim Landkreis investiert werden sollen, noch nicht mit aufgeführt seien. Dieser Aufwand sei dadurch entstanden, dass vor Kurzem ein Generalschlüssel der Kreisverwaltung entwendet wurde und das Schließsystem daraufhin ausgestauscht werden müsse. Die dort entstehenden Mehrkosten, könnten aber durch Einsparungen im Fachdienst 35 ausgeglichen werden.
KTA Rehfeldt erfragt, warum die Schließanlage vorgezogen werde und dass ihm die dafür veranschlagten Kosten sehr hoch erschienen. Er rege an, für diese Kosten einen Nachtwächter einzustellen.
LR Böther antwortet, dass der Generalschlüssel der Kreisverwaltung nicht nur entwendet worden sei, sondern sich auch jemand mit diesem Schlüssel Zutritt verschafft habe. In Anbetracht der sensiblen Daten die in der Kreisverwaltung lagern, sei der Austausch des Schließsystems vorrangig. Man habe dabei Abwägen müssen, ob man wieder auf ein althergebrachtes oder ein neues zeitgemäßeres Schließsystem zurückgreife. Man habe die Gelegenheit genutz und sich für ein elektonisches Schließsystem entschieden, dass entsprechend teurer aber auch nachhaltiger sei.
Beschluss
Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 und der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 werden beschlossen.
Gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird aufgrund der festgestellten epidemischen Lage (COVID-19-Pandemie) im Haushaltsjahr 2021 kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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