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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

11.01.2022 - 6 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stellvertretend für den Landrat verpflichtet Frau Hobro die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40

bis 42 NKomVG hin. Die §§ 40 bis 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

 

  • Herr Günter Wernecke
  • Herr Dr. Marc Burlon
  • Herr Berthold Schweers

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

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Anlagen zur Vorlage

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