05.07.2021 - 7 Neuaufstellung des RROP - Konzeption zur Steuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Mo., 05.07.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ang’e Dr. Panebianco stellt die Konzeption zur gewerblichen Entwicklung im RROP vor.
Auf Nachfrage von KTA Nass erklärt Ang’e Dr. Panebianco, dass das Gewerbegebiet Vastorf-Volkstorf als Gewerbestandort mit überregionaler Bedeutung festgelegt werden soll. Die Schaffung einer Schienenanbindung an dieser Stelle soll regionalplanerisch nicht vorgegeben werden, wird aber allgemein als Grundsatz empfohlen.
KTA Gros sieht eine gute Autobahnanbindung als entscheidendes Kriterium für neue Standorte mit überregionaler Bedeutung kritisch und fordert aus Klimaschutzgründen eine stärkere Betonung einer Schienenanbindung gegenüber einer Autobahnanbindung. Er fragt, ob Kenntnis über Eigentümerwechsel bei Gewerbeflächen besteht und inwiefern sich daraus Schlüsse über das tatsächliche Ausmaß von Gewerbeflächenengpässen ziehen lassen.
BOR’in Schlag erklärt, dass die vorgeschlagenen Gewerbestandorte mit überregionaler Bedeutung Bestandsstandorte sichern. Für neue überörtliche Gewerbegebiete in Grundzentren kann von den Gemeinden kein Bahnanschluss erwartet werden.
Ang’e Dr. Panebianco ergänzt, dass ein Bahnanschluss allgemein unter die als Grundsatz vorgeschlagene Anforderung an einen lagegerechten Standort fällt, die in der Bauleitplanung berücksichtigt werden muss. Weniger für Dienstleistungs- oder Bürostandorte, die auch im urbanerem Umfeld verortet werden können, aber vor allem für transportintensive Branchen ist die Nähe zu einem Autobahnanschluss in überregional bedeutsamen Gewerbestandorten von Bedeutung, auch um Verkehre auf untergeordneten Straßen zu vermeiden. Die Verwaltung hat keinen Überblick über die Eigentümerwechsel, hierzu könnte eventuell die WLG Auskunft geben. Im RROP werden keine gänzlich neuen Gewerbestandorte konkret festgelegt; eine bedarfsgerechte Ausweisung unter Berücksichtigung etwaiger Flächenreserven ist in der Bauleitplanung zu prüfen.
KTA Gros verweist auf das Gewerbegebiet in Handorf, das zu einer steigenden Verkehrsbelastung in den Elbdörfern geführt hat und daher ein negatives Beispiel darstellt. Er schlägt daher vor, die Bahnanbindung stärker in den Blick zu nehmen.
KTA Prof. Dr. Bonin fragt, wie überregional bedeutsame Gewerbestandorte definiert sind und ob dies von dem Tätigkeitsbereich einzelner Unternehmen abhängt. So gibt es auch international tätige Unternehmen außerhalb der vorgeschlagenen Gewerbestandorte mit überregionaler Bedeutung. Zudem sollte zwischen Gewerbe- und Industriestandorten unterschieden werden. Für letztere ist eine Planung auf regionaler Ebene durchaus sinnvoll.
Ang’e Dr. Panebianco stellt klar, dass nicht das Vorhandensein überregional tätiger Einzelbetriebe für die Einstufung als überregional bedeutsamer Gewerbestandort entscheidend ist. Die Einstufung ist ausschlaggebend dafür, auf welchen Bedarf die bauleitplanerische Flächenausweisung ausgerichtet wird. So richtet sich der Umfang der möglichen Flächenausweisungen bei überörtlichen Gewerbestandorten auf den Bedarf im jeweiligen Samt- und Einheitsgemeindegebiet, wobei interkommunale Kooperationen möglich sind. Bei Gewerbestandorten mit überregionaler Bedeutung können Flächenausweisungen dagegen auf den überregionalen Bedarf etwa der Metropolregion ausgerichtet sein. Hinsichtlich unterschiedlicher Anforderungen verschiedener Gewerbetypen etwa von Industrie und emittierendem Gewerbe ist ein Grundsatz der Raumordnung vorgesehen. Konkrete Standorte sollen dafür regionalplanerisch nicht vorgegeben werden.
KTA Prof. Dr. Bonin merkt an, dass neben Lüneburg selbst auch die umliegenden Gemeinden im „Speckgürtel“ für gewerbliche Entwicklungen besonders geeignet sind.
Ang’e Dr. Panebianco erklärt, dass der Schwerpunkt der Nachfrage auf dem Raum Lüneburg und der Verkehrsachse der Autobahn liegt. Der vorgesehene Grundsatz bietet ausreichend Spielraum für Entwicklungen im Umfeld Lüneburgs.
Ang’e Dr. Panebianco bestätigt auf Nachfragen von KTA Blume dass ein gemeinsames Gewerbegebiet mit überregionaler Bedeutung in Kooperation angrenzender Gemeinden mit den vorgeschlagenen Festlegungen möglich ist, wenn es sich um einen lagegerechten Standort handelt.
BOR’in Schlag ergänzt, dass bewusst keine konkreten Standorte vorgegeben werden sollen, um den Gemeinden ausreichend Flexibilität für ihre Standortplanungen zu lassen.
KTA Gros wünscht, dass für neue Gewerbegebiete eine interkommunale Zusammenarbeit textlich gefördert werden sollte.
BOR’in Schlag erklärt, dass ein überörtlicher Fokus durch die überregionale Bedeutsamkeit gegeben ist. Örtliches Gewerbe dagegen ist lokal zu planen.
KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass dies auch für eine etwaige Erweiterung des Gewerbegebietes am Hafen auf der anderen Seite des Elbe-Seitenkanals relevant wäre.
KTA Gründel verweist auch auf den bereits vorgesehenen Grundsatz zu interkommunaler Kooperation (Folie 8).
KTA Christmann betont, dass der Landkreis auf die gewerblichen Herausforderungen reagieren muss und es daher unverständlich ist, dass im RROP lediglich bestehende Gewerbegebiete festgelegt werden sollen und die weitere Planung den Gemeinden überlassen wird. Er hält es für wünschenswert, dass der Landkreis selbst neue Gewerbegebiete entwickelt. Ihm fehlt es diesbezüglich an Gestaltungswillen.
BOR’in Schlag erklärt, dass die Planungshoheit bei den Gemeinden liegt. Daher sollen den Gemeinden Kriterien für die Gewerbeplanung an die Hand geben werden.
KTA Gros verweist darauf, dass auch beim Thema Siedlungsentwicklung mit den Gemeinden gemeinsam ein Konzept entwickelt wurde.
BOR’in Schlag erklärt, dass auch bei der Siedlungsentwicklung die Gemeinden letztlich selbst bestimmen, welche Flächen sie im Rahmen der Vorgaben umsetzen.
KTA Gründel ergänzt zum Thema Schienenanbindung, dass zwischen ÖPNV und einem gewerbebezogenen Schienenverkehr unterschieden werden muss. Er hält es für unrealistisch, für alle Gewerbegebiete eine ÖPNV-Anbindung und einen Güterverkehrsanschluss zu gewährleisten.
BOR’in Schlag stimmt dem zu. Dieser Aspekt bezieht sich insbesondere auf Gewerbegebiete mit überregionaler Bedeutung.
KTA Gros erklärt, dass vorhandene Gleisanschlüsse weiterhin eine Rolle spielen sollten.
Anlagen zur Vorlage
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264,6 kB
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