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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.07.2021 - 6 Natur und Landschaft in der Neuaufstellung des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ange Leineweber trägt zum Thema Natur und Landschaft vor.

KTA Gründel bezieht sich auf Folie 14 der Präsentation mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Biotopverbund und fragt, inwieweit dabei F-Pläne, B-Pläne und Aufstellungsbeschlüsse berücksichtigt sind. Als Beispiel nennt er Radbruch, wo der aktuelle und der künftige Sportplatz als Vorbehaltsflächen dargestellt sind, was mit den gemeindlichen Planungen nicht vereinbar ist. Zudem plant die Bahn an dieser Stelle auch eine Ausfädelungsspur.

Ange Leineweber erklärt, dass ein Abgleich mit der aktuellen F-Plan-Kulisse stattgefunden hat. Allerdings wurden die unterschiedlichen Festsetzungen in der Bauleitplanung nicht gleichermaßen als Ausschlusskriterien berücksichtigt. Der Sportplatz hat als Grünfläche durchaus eine gewisse Bedeutung für den Biotopverbund.  

KTA Gründel erwidert, dass er sich einen Sportplatz als Fläche für den Biotopverbund schwer vorstellen kann. Wenn ein ausführlicher Abgleich noch nicht stattgefunden hat, bittet er darum, diesen noch durchzuführen.

Ange Leineweber ergänzt, das Vorbehaltsgebiete Biotopverbund Suchräumer Entwicklungsmaßnahmen darstellen, die auch linearer Ausprägung sein können, und keinen Ausschluss anderer Nutzungen bedeuten. Sie sagt zu, den Hinweis aufzunehmen und den Sachverhalt erneut zu prüfen.

 

KTA Gros merkt dazu an, dass dieses Problem für viele Gemeinden zutreffennnte und eventuell eine Maßstabsfrage ist. Ggf. muss auch das Alter der F-Planung berücksichtigt werden. Bezüglich der Vorranggebiete Natur und Landschaft erkundigt er sich, inwiefern in der Gebietskulisse auch Pufferflächen berücksichtigt sind, die gerade in Bezug auf schmale Flächen eine Bedeutung haben, und inwiefern Bereiche von regionaler Bedeutung z.B. aus dem Landschaftsrahmenplan und für die Avifauna in die Gebietskulissen eingeflossen sind. Er regt an, äquivalent zu der textlichen Sicherung von kleinumigen Strukturen auch eine textliche Festlegung zur Mindestbreite von Habitatkorridoren zu treffen. Schließlich ist unklar, aus welchem Grund auf Folie 9 das „Hohe Holz der Lebensraumkategorie Fließgewässer und Auen zugeordnet ist.

Ange Leineweber erläutert, dass in Abstimmung mit dem FD Umwelt keine Pufferflächen in die Gebietskulisse mit eingeflossen sind, weil aufgrund der unterschiedlichen Schutzzwecke kein generalisierter Puffer mit einer allgemeingültigen Breite zu bestimmen ist. Bereiche von regionaler Bedeutung sind mit in die Gebietskulissen eingeflossen. Ange Leineweber sagt zu, eine textliche Festlegung zur Mindestbreite von Habitatkorridoren nochmals zu prüfen. Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass mit den Vorbehaltsgebieten Biotopverbund konkrete Suchräume r Maßnahmen, auch im Bereich von Habitatkorridoren, festgelegt werden. Die Entwicklungsflächen nnen jedoch nicht als Habitatkorridore flächenhaft festgelegt werden, da diese keine Ausprägung von Korridoren mehr aufweisen. Sie erklärt, dass ihr nur ein Landkreis bekannt ist, der Habitatkorridore zeichnerisch festgelegt hat, dieser mit dem Ergebnis aber nicht vollends zufrieden sei, da die methodischen Ansätze des LROP und des Landschaftsrahmenplans nicht zusammen passen. Andere Landkreise legen die Korridore, wie auch von der Verwaltung vorgesehen, textlich fest.

 

KTA Hövermann merkt an, dass in der Elbmarsch und im Amt Neuhaus alles grün dargestellt ist und dies die Signalwirkung haben könnte, alles solle dem Biber überlassen und die Landwirtschaft nur noch geduldet werden.

Ange Leineweber antwortet, dass es in der Gemeinde Amt Neuhaus aufgrund des Biosphärenreservats eine Landesvorgabe sei (vgl. Präsentation, Folie 12), den landesweiten Biotopverbund zu sichern, sodass hier kein Spielraum besteht. Linkselbisch enthält der Entwurf der Gebietskulisse großflächig Vorbehaltsgebiete Biotopverbund, also kein Ziel der Raumordnung. Darüber hinaus hat die Abwägung mit anderen raumordnerischen Belangen noch nicht stattgefunden. Insbesondere kann es im Zuge der Abwägung mit dem Thema Landwirtschaft hier noch zu Anpassungen kommen.

KTA vermann weist darauf hin, dass die landwirtschaftliche Nutzung in Amt Neuhaus nicht nur aus Grünland besteht, sondern mind. 50% der Fläche einer Ackernutzung unterliegen.

Ange Leineweber stellt klar, dass auf der in Rede stehenden Karte nicht Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Grünlandbewirtschaftung, -pflege, und -entwicklung, sondern Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Biotopverbund dargestellt sind. Dem Biotopverbund dienen unterschiedliche Lebensraumstrukturen, z.B. bei Ackernutzung auch die randlichen Gehölzstrukturen. Auf Folie 11 ist differenziert nachvollziehbar, aus welchen Lebensraumkategorien sich die Biotopverbundflächen zusammensetzen.

BORin Schlag gt hinzu, dass es sich um einen Arbeitsstand handelt, da die Flächen noch nicht mit anderen Themen verschnitten wurden. Es sei Vorgabe der oberen Landesplanung, auf Ebene des Landkreises Differenzierungen vorzunehmen.

 

KTA Gros stellt fest, dass sich die Gebietskulisse für Natur und Landschaft in den letzten RROP-Verfahren nicht viel geändert hat, und erkundigt sich, ob der vorgestellte Entwurf viele Änderungen enthalte.

Ange Leineweber antwortet, dass der neue Gebietsentwurf für das Thema deutlich von der aktuell rechtskräftigen Gebietskulisse abweicht.

 

Bezüglich der Abwägung der Themen Natur und Landschaft sowie Landwirtschaft sieht KTA Gros keine abwägungsrelevanten Gegensätze, da es bereits viele intensiv wirtschaftende Betriebe in dieser Kulisse gibt.

 

KTA Blume erkundigt sich, wie die Inhalte des Landschaftsrahmenplans im aktuellen Entwurf von der Verwaltung verarbeitet wurden. Er betont, dass der Landschaftsrahmenplan nur ein Fachgutachten und nicht schlussabgewogen sei.

Ange Leineweber erklärt, dass der Landschaftsrahmenplan neben anderen Datengrundlagen in den vorgestellten Entwurf eingeflossen ist. Dies gilt auch für die dort vorgeschlagenen Gebietskulissen. r diese wurde mit dem Fachdienst Umwelt im Detail abgestimmt, wie sie in das RROP einfließen können. Z.B. wurden aus vielen kleinen Verbundachsen die großen, besonders bedeutsamen Achsen herausgearbeitet. Die kleinräumigeren Bezüge werden textlich als Querbezüge beschrieben. Darüber hinaus steht die Abwägung mit den sonstigen Themen der Raumordnung noch aus.

BORin Schlaggt hinzu, dass betrachtet wurde, welche Flächen im Rahmen der Nachbearbeitung des Landschaftsrahmenplans aus Sicht der Kommunen problembehaftet waren und zurückgenommen wurden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin weist darauf hin, dass in den Kommunen zum Landschaftsrahmenplan intensive Diskussion geführt wurden. Diese haben den Landschaftsrahmenplan nicht im Detail geprüft, da es sich dabei um ein Fachgutachten handelt. Wenn der Landschaftsrahmenplan jetzt für das RROP verwendet wird, ist die Qualität nochmals zu überprüfen. r die Samtgemeinde Gellersen gebe es in jedem Fall ungeprüfte Aussagen. Daher bittet er darum, die Richtigkeit der Inhalte des Landschaftsrahmenplans zu prüfen. Außerdem seien seit Beschluss des Landschaftsrahmenplans erfolgte Änderungen mit einzubeziehen. Es ist fraglich, wie man bei einer langen Verfahrenslaufzeit eine hinreichende Qualität erreichen könne. KTA Prof. Dr. Bonin fordert die Verwaltung auf, für die Qualität zu sorgen, die der Landschaftsrahmenplan zumindest im Bereich der Samtgemeinde Gellersen nicht hat.

BORin Schlag erwidert, dass eine vollständige Prüfung der Inhalte des Landschaftsrahmenplans sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Kommunen sollen natürlich nicht die Arbeit der Kreisverwaltung machen, haben aber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum RROP die Möglichkeit anzumerken, was gegebenenfalls übersehen wurde.

KTA Gros merkt an, dass Planungszeiträume immer sehr lang sind und dementsprechend auch die Erarbeitung des Landschaftsrahmenplans lange gedauert hat. Man könne aber auch umgekehrt feststellen, dass etwa Siedlungsentwicklung ungeachtet der Aussagen des Landschaftsrahmenplans stattgefunden hat. Die Beteiligung dient dazu, dass Korrekturen oder Hinweise gegeben werden können.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Abstimmungsergebnis

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