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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.12.2021 - 12 Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Ric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden zehn Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach dHondt gemäß § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die Fraktionen und Gruppen des Kreistages verteilt:

 

SPD-Fraktion: 3 Wahlvorschläge

CDU-Fraktion: 3 Wahlvorschläge

ndnis90/DIE GRÜNEN-Fraktion: 3 Wahlvorschläge

FDP/Die Unabhängigen-Gruppe: 1 Wahlvorschlag

 

r die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

2. In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen: sh. Vorschlagsliste im Anhang

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 5 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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