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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.03.2022 - 2 Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 15:08 Uhr. Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

Stellvertretend für den Landrat verpflichtet die Fachbereichsleitung Soziales, Frau Hobro, die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Sie hrt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Die §§ 40 bis 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor.

Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

 

       Julian Friedel

       Steffen Gärtner

       Holger Hennig

       Friederike Orth

 

 

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