21.09.2022 - 5 Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 21.09.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KVOR Mennrich hält eine Präsentation. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
HVB Gärtner trägt stellvertretend für die HVBs vor. Er berichtet, dass die Finanzsituation aufgrund der noch nicht geprüften Jahresabschlüsse als vorläufig anzusehen sei. Die teilweise dargestellten Überschüsse der Gemeinden kämen durch einen Investitions- und Unterhaltungsstau zustande, der fehlenden Fachkräften und dem jahrelangen Planungsaufwand geschuldet sei. Zu den präsentierten Zahlen wolle er mitteilen, dass man im Jahre 2020 durch die Senkung der Kreisumlage und die Hilfspakete von Bund und Land natürlich eine gute Finanzsituation gehabt habe. Wenn im Finanzhaushalt von einem Plus in Höhe von 45 Mio. Euro berichtet werde, so wolle er diese Zahl etwas relativieren. Man habe durch erfolgte Investitionen im Jahre 2022 allein einen Minusbetrag in Höhe von 78 Mio. Euro erreicht. Auch seien in der Finanzplanung die steigenden Betriebskosten und die sonstigen Preissteigerungen noch nicht berücksichtigt. Die Preissteigerung treffe alle Kommunen und man könne diese noch gar nicht abschätzen. Daher habe man auch noch keine realistischen Werte ermitteln können. Zu erwähnen sei auch noch die seitens des Bundes anberaumte Einkommenssteuerreform, die für das Land Niedersachsen allein rund 1 Milliarde Euro weniger bedeute und somit auch viel weniger in den Kassen der Gemeinden lande. Des Weiteren stehen die Kommunen vor der großen Herausforderung der Unterbringung der geflüchteten Menschen aus dem Ukrainekrieg. Auch die Kostensteigerung für die Kindertagesstätten und das Recht auf Ganztagsbetreuung an den Schulen sei noch nicht mit einkalkuliert. Er bitte daher darum, dass die vorgebrachten Einwände im Interesse der Gemeinden bei der Erhöhung der Kreislumlage berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
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