16.11.2022 - 6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

KVOR Mennrich informiert darüber, dass es einen Termin (Videokonferenz) mit der Kommunalaufsicht gegeben habe.

Die Vertreter der Kommunalaufsicht hätten signalisiert, dass der Nachtragshaushalt für 2022 voraussichtlich bis Ende des Monats genehmigt werden solle. Des Weiteren habe man die Haushaltsplanung für 2023 besprochen. Da der Landkreis Lüneburg im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2026 Fehlbeträge erwarte, sei die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises als gefährdet anzusehen. Aus diesem Grund habe man seitens der Kommunalaufsicht angeraten, das bereits bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Ein Vorschlag der Verwaltung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes werde zur nächsten Ausschusssitzung vorgelegt. Auch Änderungen zum Haushaltsentwurf werde die Verwaltung erst zu diesem Zeitpunkt vorlegen. Tendenziell sehe Herr Mennrich aber eine Verbesserung bei der Kreisumlage, bei den Energiekosten und der Einnahme durch sogenannte Gasschulgelder. Verschlechterungen werde es vermutlich beim ÖPNV, den Personalkosten, in der Sozialhilfe, bei der Flüchtlingsunterbringung und bezüglich des Finanzvertrages mit der Hansestadt geben.

 

KTA Kruse-Runge erfragt, warum eine Verschlechterung des Haushaltes bei ÖPNV und der Flüchtlingsunterbringung zu erwarten sei. Sie habe erwartet, dass dies durch die Unterstützung des Landes eher besser werden solle. Des Weiteren wolle sie wissen, wie es zu den Mehrkosten bei dem mit der Hansestadt geschlossenen Finanzvertrag kommen könne.

 

KVOR Mennrich antwortet bezüglich der Flüchtlingssituation, dass man erheblich mehr Asylbewerber und Geflüchtete zugewiesen bekommen habe, als ursprünglich angenommen. Diese Kosten seien im Haushaltsentwurf noch nicht vollumfänglich veranschlagt worden. Bezogen auf den Finanzvertrag gebe es eine Steigerung im Bereich der Kosten für die Jugendhilfe und auch die gestiegenen Energiekosten für die Schulen seien ein ausschlaggebender Punkt. Der Landkreis habe sich im Finanzvertrag verpflichtet, dass die Transferleistungen der Jugendhilfe zu 100 % und Aufwendungen im Schulbereich zu 80% erstattet würden. Dadurch werde der Landkreis mehr belastet als ursprünglich geplant. Genaue Zahlen müssten jedoch erst ermittelt werden und würden im nächsten AFP vorgestellt.

 

LR Böther ergänzt, dass die Verschlechterungen beim ÖPNV durch die gestiegenen Dieselkosten und den ebenfalls zu finanzierenden Not-ÖDA zustande kämen.

 

EKR Krumböhmergt hinzu, dass der Mehrkostenanstieg auch in 2023 weitergehe und natürlich dort auch Berücksichtigung finden müsse.

 

KTA Bothechte wissen, ob es in Bezug auf weiterzugebende Steuermehreinnahmen noch Gespräche des Landkreistages mit dem Land gebe. Des Weiteren würden hier Bundesaufgaben im Nachtragshaushalt behandelt werden.

 

LR Böther antwortet, dass es bezüglich des Haushaltes des Landes ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden geben werde. Dort gebe es erste Positionierungen. Für eine intensive Beratung seien die Zeiträume bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes jedoch sehr eng gesteckt. Es solle am Montag ein Gespräch geben und dann eine entsprechende Vorlage in den Landtag eingebracht werden.

 

KTA Schädel erfragt, wie die KVG ihre Mehrkosten belege. Denn die Dieselpreise seien ja nicht abschätzbar.

 

EKR Krumböhmer antwortet, dass die KVG ihre Kosten belegen müsse. Die Ist-Kosten würden dann geprüft und es werde mit realgeprüften Ist-Kosten abgeschlossen.

 

KTA Graff erkundigt sich, ob sich das heutige Gespräch mit der KVG negativ auf den Haushalt auswirken werde.

 

LR Böther berichtet, dass der Not-ÖDA die nächsten zwei Jahre finanziert werden müsse und er davon ausgehe, dass es teurer werde. Man sei gerade dabei den Leistungsumfang für die nächsten zwei Jahre zu bestimmen.

 

EKR Krumböhmergt hinzu, dass man im Rahmen des Not-ÖDAs für 2022 vermutlich an die 800.000 an die KVG geleistet werden müssten. Ab 2023 kämen dann noch rund 5 Mio. Euro hinzu.

 

KVOR Mennrich weist darauf hin, dass die Zahlen zum Produkt ÖPNV auf Seite 161 des Haushaltsplanentwurfs zu finden seien.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die weitere Beratung erfolgt im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 30.11.2022.

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Anlagen zur Vorlage