30.11.2022 - 12 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Vorsitzender Prof. Dr. Bonin erkundigt sich zur Wohnbauförderrichtlinie, ob die Anträge wegen der Streichung der Mittel im Nachtragshaushalt 2022 nicht (mehr) bearbeitet wurden. Konnte der Antragsteller sich auf die Richtlinie verlassen. Wie war die verwaltungstechnische Behandlung von Antragstellern. Wurde auf die Anwendung in den kommenden Jahren 2023, 2024 verwiesen.

 

KR Vossershrt hierzu aus, dass im Jahr 2022 bis zur Streichung der Mittel im Nachtragshaushalt 2022 kein entsprechender Antrag vorlag. Erst in der Folge gab es einen entsprechenden Antrag. Niemand nne sich bei solchen Förderrichtlinien darauf verlassen, da entsprechende Förderrichtlinien immer unter dem Vorbehalt von vorhandenen Haushaltsmitteln stehen. Hierüber erfolgte dann auch ein entsprechender Austausch mit dem Antragssteller.   

 

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis