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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.04.2022 - 5 Elbbrücke Darchau/Neu Darchau; Sachstand zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Johannes und Herr Jüngerink vom Ingenieurbüro EGL erläutern anhand einer Präsentation (als Anlage dem Protokoll beigefügt) die Ergebnisse der durchgeführten faunistischen und floristischen Kartierungen.

Man habe über viele Monate mit mehr als 25 Mitarbeitenden die Arten der Flora und Fauna in dem Trassenkorridor akribisch untersucht und dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse des ersten Planfeststellungsverfahrens und des Raumordnungsverfahrens seien zu Referenzzwecken herangezogen worden.

Der Großteil der vorhandenen Lebensraumtypen bliebe trotz des Brückenbauwerks erhalten.

r die FFH-Verträglichkeitsprüfung seien zunächst die Auswirkungen des Bauwerks, die sogenannten anlagenbedingten Wirkfaktoren, auf die Lebensraumtypen betrachtet worden.

Mit dem Bau der Brücke würden entsprechende Flächenversiegelungen einhergehen, die die Landschaft verändern würden. Diese würden nach jetzigem Stand jedoch nicht zur Erheblichkeit im Sinne des FFH-Rechts führen, da die zu berücksichtigenden Grenzwerte unterschritten werden würden.

Auf Nachfrage des KTA Gros, erläutern die Fachplaner, dass in weiteren Untersuchungsschritten nunmehr noch die baubedingten Wirkfaktoren, also die Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeiten (Lärm, Erschütterungen) untersucht werden. Bauzeiten und Bauwege könnten jedoch so festgelegt werden, dassglichst geringe Beeinträchtigungen für die Lebensraumtypen entstehen würden. Eine gewisse Flexibilität bestünde auch hinsichtlich möglicher betriebsbedingter Wirkfaktoren, die ebenfalls noch näher zu untersuchen seien. Hierzu würden beispielsweise die von dem späteren Straßenverkehr ausgehenden Beeinträchtigungen, wie Lärmemissionen, zählen. Hier könnten z.B. Lärmschutzwände Abhilfe schaffen.

Auf Nachfrage der KTA Schmidt erläutert Herr Stockmann, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, die bis August vorliegen sollen, auch Anhaltspunkte für die künftige Verkehrsentwicklung in Neuhaus geben würden, dieses jedoch nicht explizit Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sei.

Prognosen hinsichtlich der künftigen Verkehrsentwicklung seien bereits im Rahmen des seinerzeit im Raumordnungsverfahren erstellten Verkehrsgutachtens erarbeitet worden. Hier habe man bereits die Entwicklungstendenzen bis zum Jahr 2025 prognostiziert.

Das nunmehr in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten werde diese Daten aktualisieren und verifizieren.

Die Ergebnisse der seinerzeitigen Verkehrsuntersuchung seien auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis

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