16.02.2023 - 18 Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsge...

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Beschluss

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  1. Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach DHondt gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

SPD Fraktion:                                               1 Wahlvorschlag

CDU Fraktion:                                               1 Wahlvorschlag

NDNIS 90/DIE GRÜNEN:                        1 Wahlvorschlag

 

Der vierte Wahlvorschlag muss unter der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgelost werden. Das Los zieht die Vorsitzende des Kreistages.

 

r die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

  1. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU Fraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:

 

 

 

Fraktion

Benennung Vertrauensperson / Schöffe

Vertreter/in

  1. SPD-Fraktion

Prof. Dr. Hinrich Bonin

Brigitte Mertz

  1. CDU-Fraktion

Ingrid Dziuba-Busch

Inge Schmidt

  1. ndnis 90 / Die Grünen

Gudrun Hofmann

Ingo Götz

  1. SPD-Fraktion

Maik Peyko

Uwe Hinners

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 4 Enthaltungen