08.06.2023 - 20 Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 13...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Wir beauftragen die Verwaltung mit der Änderung der Entschädigungssatzung. Es wird ein neuer § 8 Abs. 7 mit den Inhalt aufgenommen: 

Alle Ehrenamtlichen, welche eine Aufwandsentschädigung nach § 8 Abs. 1 erhalten, sind verpflichtet auf Wunsch einen jährlichen Tätigkeitsbericht im jeweils zuständigen Ausschuss zu halten.

Dabei können Ehrenamtliche der freiwilligen Feuerwehren durch den Kreisbrandmeister repräsentiert werden, eine Einzelpräsentation steht Ihnen jedoch frei.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage