23.02.2023 - 7 Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung an di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport hat am 16.02.2023 folgende Veränderungshinweise zur Zweckvereinbarung gegeben:
§1 Abs. 2 Der Landkreis beauftragt die Hansestadt mit „der Durchführung“ der Aufgabe,….
§8 Abs. 3 Satz 3 Die Kostenregelung nach „§5“ entfällt.
Der Ausschuss hat der veränderten Vereinbarung zugestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.07.2023.