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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.08.2023 - 6 RROP 2025: Beibehaltung der Festlegung der Nade...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ang´e Dr. Clouting trägt zum Thema vor.

KTA Wiesnerchte wissen, ob sich bezüglich der nicht motorisierten Schiffbarkeit etwas an derglichkeit ändert, die historischen Schiffe in Lüneburg und Bardowick auf der Ilmenau zu nutzen.

BORin Lampe antwortet, dass mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag alles unverändert bleibt.

KTA Blume sagt, dass den Beschlüssen zugestimmt wird, da das Votum der Verwaltung auf der Linie der Politik der letzten Jahre liegt und die Ziele des Denkmalschutzes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gemeinsam erreicht werden sollen.

KTA Gros dankt für die sehr gute Präsentation. Seine Fraktion wird den Beschlüssen zustimmen. Da die Festlegungen im RROP nicht für den Erhalt der Nadelwehre und Schleusen ausreichen, ist es aus seiner Sicht dringend notwendig, gemeinsam mit dem Land Initiativen zu einem Dialog mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zu starten.

KTA Rogge dankt ebenfalls r den ausführlichen Vortrag und ist auch der Meinung, dass für das Thema eine Lösung auf den Weg gebracht werden muss. Den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

KTA vermann spricht sich für die Beschlussvorschläge und die damit einhergehenden positiven Auswirkungen auf Mindestwasserstände und historische Gebäude in Bardowick aus.

KTA Stoll danktr den Vortrag und stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Die Beschlussvorschläge I und II werden zusammen in einer Abstimmung einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

  1. An der Festlegung der Nadelwehre in der Ilmenau in Bardowick und Wittorf als „Vorranggebiet Kulturelles Sachgut“ im RROP 2025 wird festgehalten.
  2. An der Festlegung der Schleusen Bardowick und Wittorf als „Vorbehaltsgebiet Schleuse / Hebewerk“ im RROP 2025 wird festgehalten.

 

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Abstimmungsergebnis

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Anlagen

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