07.02.2023 - 7 Vorgehen für Genehmigungen von Anträgen zum För...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Klimaneutralität 2030
- Datum:
- Di., 07.02.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Hanna Weber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ang. Soffert trägt zur Vorlage vor und weist auf Rückfrage darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Hansestadt bevorzugt die Förderrichtlinie der Hansestadt nutzen müssen.
KTA Prof. Dr. Bonin schlägt vor, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass auch über abgelehnte Anträge einmal im Jahr informiert werden solle.
Beschluss
Beschluss:
Das vorgestellte Vorgehen wird geändert beschlossen.
- Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm Energetische Sanierung 2023 eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen.
- Im 4. Quartal 2023 oder sobald die Gesamtfördermenge erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten und abgelehnten Anträge.