01.02.2023 - 10 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...

Reduzieren

Wortprotokoll

KTA Findeis weist darauf hin, dass sie von einem Anwohner in der Adendorfer Straße in Scharnebeck im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in angesprochen worden sei. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einem Schulzentrum und einer KiTa sowie einer hohen Verkehrsbelastung sei die Reduzierung geboten.

BL Seegers erklärt, dass er bereits Kontakt zu diesem Anwohner aufgenommen habe. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde hätten von dort durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen bei den maßgebenden, sogenannten V85-Geschwindigkeiten (85% der gemessenen Fahrzeuge überschreiten die zulässige Geschwindigkeit nicht) keine signifikanten Überschreitungen ergeben. Darüber hinaus bestehe auch kein Handlungsbedarf aufgrund der Verkehrsbelastung sowie sonstiger verkehrsrechtlicher Besonderheiten.

Die entsprechenden Messergebnisse werden den KTA´s Findeis und Kruse-Runge übermittelt.

KTA Puls erkundigt sich nach Sanierungsmaßnahmen an der K 57, da die Fahrbahn mittlerweile erhebliche Schäden aufweise.

Herr Scholz weist darauf hin, dass in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der K 57 geplant seien.

KTA John bittet Herrn Landrat Böther zu dem Beschluss des Kreistages von Lüchow-Dannenberg, wonach ein Fragenkatalog an die Landesregierung hinsichtlich der Elbbrückenfinanzierung gerichtet worden sei, Stellung zu nehmen. Hier sei im Kern angefragt worden, ob die Landesregierung noch zu ihrer Finanzierungszusage für das Projekt stehe, bzw., wie die Landesregierung die juristischen Aussichten bewerte, sofern der Landkreis Lüneburg im Falle einer Kehrtwende hinsichtlich der Finanzierungszusage dagegen vorgehe. Darüber hinaus sei die dortige Verwaltung beauftragt worden, die rechtlichen Möglichkeiten einer Kündigung der seinerzeitigen Brückenvereinbarung zu prüfen, da aufgrund erheblich gestiegener Projektkosten sowie des zu erwartenden hohen Unterhaltungsaufwands für DAN die Geschäftsgrundlage entfallen sei.

Landrat Böther erläutert, dass in der Vergangenheit bereits sowohl durch den Landkreis DAN, als auch durch den hiesigen Rechtsservice die Wirksamkeit der Brückenvereinbarung von 2009 geprüft worden sei. Danach sei man jeweils zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vereinbarung nach wie vor gültig sei.

Hinsichtlich der von der Landesregierung in Aussicht gestellten Förderung aus NGVFG-Mitteln habe sich nichts an der Ausgangssituation geändert. Die NLStBV habe dem Landkreis Lüneburg zuletzt mit Schreiben vom 16.09.2022 bestätigt, dass das Brückenprojekt in das Mehrjahresprogramm (MJP) des Landes mit den prognostizierten Kosten aufgenommen worden sei und eine 75%-Förderung aus NGVFG zu den förderfähigen Baukosten grundsätzlich möglich sei.

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des MJP werde man nun, wie gerade beschlossen, einen erneuten Antrag mit der aktualisierten Kostenprognose stellen.

In Ausführung des Kreistagsbeschlusses vom 24.09.2018rden die Planungen mit dem Ziel, einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Elbbrücke zu erwirken, vorangetrieben werden.

Eine feste Elbquerung sei aus seiner Sicht nach wie vor ein strategisch wichtiges Projekt, das sich über mehrere Generationen auswirken werde. Mit Blick darauf könne das Auf und Ab kommunaler Haushalte für die Finanzierung des Projekts nicht ausschlaggebend sein. Der Landkreis werde auch in Zukunft im zweistelligen Millionenbereich in wichtige Infrastruktur investieren müssen.