19.04.2006 - 4 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 19.04.2006
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung trägt ergänzend zu der Sitzungsvorlage vor und
berichtet aus dem Gespräch mit der Kindergartenverhandlungsgruppe vom
18.04.2006. Im Rahmen dieses Gesprächs haben die Vertreter der Gemeinden
deutlich gemacht, dass die von ihnen ermittelten Bedarfszahlen, die dem
Landkreis für die Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen Kinder mitgeteilt wurden,
nur mit äußerster Vorsicht eine Belastbarkeit im Hinblick auf eine konkrete
Planung haben.
Als weiteres Ergebnis der Diskussion wurde ein Konsens dahin
gehend gefunden, dass für eine finanzielle Berechnungsgrundlage ein Bedarfswert
von 10 % in Ansatz gebracht wird. Bezogen auf ca. 1.000 Kinder pro
Altersjahrgang und von der Überlegung ausgehend, dass der Bedarf an
Betreuungsplätzen von unter einem halben Jahr alten Kindern als gering
einzuschätzen ist, werden daher 2,5 Jahrgänge für eine Kalkulation als
Berechnungsgrundlage gewählt. Hiermit ergibt sich ein kalkulatorischer Bedarf
in Höhe von 250 Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Landkreis
Lüneburg (ohne Stadt Lüneburg).
Das Betreuungsangebot an Tagespflegeplätzen wird auf der Basis
des mit dem Tagesmütterverein geschlossenen Vertrags auf 180 Tagespflegestellen
mit einer durchschnittlichen Betreuungsplatzanzahl von 1,5 Plätzen kalkuliert.
Die sich daraus ergebenden 270 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege für
Stadt und Landkreis werden je zur Hälfte auf die Bedarfszahlen von Stadt
und Landkreis angerechnet. Hieraus ergibt sich ein rechnerisch ungedeckter
Platzbedarf von 115 Betreuungsplätzen.
Die Verwaltung gibt als Ergebnis des Gesprächs weiterhin zur
Kenntnis, dass die Gemeinden ein weiteres Nachdenken über die
Operationalisierung der Bedarfsdeckung davon abhängig machen, dass die
finanziellen Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Betreuungsplätze für
unter 3-jährige Kinder zwischen Landkreis und Gemeinden neu festgelegt werden.
Der Ausschuss diskutiert die Situation eingehend und nimmt eine
durchaus kritische Bewertung der von den Gemeinden vorgelegten Zahlen vor.
In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass die Erhebung
von Bedarfszahlen nur eine relative Sicherheit für die Planung bieten kann. Es
wird daher vom Ausschuss als sinnvoll angesehen, die finanziellen
Rahmenbedingungen nicht zuletzt auch im Hinblick auf die
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2007 mit den Gemeinden möglichst bis zum
Sommer 2006 abzustimmen. Parallel hierzu sollten jedoch auch weiterhin
Gespräche über die konkreten Möglichkeiten einer Bedarfsdeckung in den
einzelnen Bereichen des Landkreises geführt werden. Als konkreter Schritt soll
hier insbesondere die Verteilung von Tagespflegestellen über den Landkreis und
damit auch ihre lokale bzw. regionale Nutzbarkeit mit den Gemeinden besprochen
werden.
Die Verwaltung sichert eine Gesprächsaufnahme zeitnah zu und
wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor der Sommerpause zum
Stand der Gespräche berichten.