25.04.2006 - 5 Schulzentrum Oedeme - Sek. IBrandschutzmaßnahmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 25.04.2006
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Dipl.-Ing. Wilcke erläutert die Beschlussvorlage und
unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit der Umwidmung von Haushaltsmitteln,
die eigentlich für die Fortführung der Fassadensanierungen an den
Berufsbildenden Schulen vorgesehen waren. Die jetzt aufgezeigten
Brandschutzmängel waren in diesem Umfang und der festzustellenden Dringlichkeit
so nicht absehbar.
KTA Perschel äußert seinen Unmut über diese
Entwicklung. Damit wird die am Anfang des Jahres verabredete Gesamtplanung über
den Haufen geworfen.
Nach Auffassung von KTA Bast darf die Sicherheit hier
nicht in Frage gestellt werde. Er wirbt aber gleichzeitig dafür, die Mittel für
die Fortführung der Fassadensanierung an den Berufsbildenden Schulen wieder in
den nächsten Haushalt einzustellen.
Auf Nachfrage von KTA Meissner erläutert KAR Beyer
die Voraussetzungen des Anpassungsverlangens nach § 99 NBauO. Eine Anpassung an
das geltende Recht ist dann erforderlich, wenn eine bauliche Anlage ohnehin
geändert wird und sich die Kosten der Änderung durch die Anpassung nicht um
mehr als 20 % erhöhen oder durch die Abweichung des Bauwerks von den gegenüber
dem alten Recht gesteigerten Anforderungen der Bauordnung die öffentliche
Sicherheit gefährdet erscheint. Hier trifft letzteres zu, denn im Falle eines
Brandes ist in den skizzierten Gebäudeteilen eine Selbstrettung über die
vorhandenen Flure und Treppen nur unzureichend möglich.
Neben dem jetzt anstehenden Schulzentrum Oedeme sind größere
Brandschutzsanierungen bereits in Teilen der Berufsbildenden Schulen und in den
Schulzentren Bleckede und Scharnebeck durchgeführt worden. Im Gymnasium Oedeme
und den anderen Schulen werden notwendige Brandschutzmaßnahmen mit in die
aufzustellenden Modernisierungskonzepte aufgenommen.
KTA Schumann-Schilling und KTA Wegener
unterstreichen die Unausweichlichkeit der dargestellten
Gefahrenabwehrmaßnahmen. KTA Albers weist auf einen möglichen
Versicherungsausschluss hin.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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