06.06.2023 - 8 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 9...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Mayte Wüstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Burckhardt trägt zum Antrag vor.
Herr Borchers, komm. FDL Mobilität, trägt zur Vorlage vor: E- Roller dürfen grundsätzlich im Bus mitgeführt werden. Es gelten die Bedingungen der Fahrradmitnahme, wenn der E-Tretroller nicht zusammenklappbar ist. Aufgrund der geringen Abstellplätze für Gepäck müssen in den nachfragestarken Zeiten die Busfahrer:innen entscheiden können ob eine Mitnahme zulässig ist. Die Multifunktionsfläche ist für die verschiedenen Nutzenden von hoher Bedeutung.
KTA Kruse-Runge und KTA Burkhardt führen aus, dass ein E-Scooter wie ein Gepäckstück zu behandeln ist und somit eine Mitnahme zu gewährleisten und dies über vertragliche Regelung sicherzustellen sei.
Herr Demuth führt aus, dass auch Radfahrende mit ihrem Fahrrad abgewiesen werden. Die Multifunktionsfläche ist für die verschiedenen Nutzenden von hoher Bedeutung und es brauche langfristige Überlegungen um das Mitführen von z.B. E-Scootern auch in nachfragestarken Zeiten besser zu ermöglichen.
KTA Köhlbrandt führt aus, dass die Bahn mit ihrer Lösung zu klappbaren Scootern eine gute Lösung erarbeitet hat.
LR Böther macht deutlich, dass eine Mitnahmegarantie das Busangebot überfordern wird.
Ein Vertreter der KVG führt aus, dass eine Mitnahme grundsätzlich möglich ist, aber die Busfahrer:innen die Entscheidungsfreiheit brauchen, denn besonders in der Schülerbeförderung ist eine Mitnahme einer Vielzahl von E-Scootern nicht möglich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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