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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.06.2006 - 9 Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

  1. Es wird die Frage nach der Zuständigkeit für die Beseitigung der Herkulesstaude auf Grundstücken gestellt. Zuständig ist hierfür der jeweilige Grundstückseigentümer. Der Landkreis steht in Kontakt mit den diversen Straßenbaulastträgern und Gewässerunterhaltungsverbänden, die in ihrem Bereich diese Aufgabe wahrnehmen. Eine aktive Werbung für das Beseitigen der Pflanze soll im Gegensatz zum letzten Jahr nicht vorgenommen werden, da vielen Bürgern die Fachkunde für die Unterscheidung zu anderen fehlt.

 

  1. Herr Schulze erkundigt sich, ob der Kreisverwaltung Erkenntnisse über Störfälle im Kernkraftwerk Krümmel vorliegen und eine Belastung von Gemeinden im Kreisgebiet eingetreten sei. Ein entsprechender Bericht sei im Fernsehen gesendet worden. Der Verwaltung liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Herr Schulze wird eine Kopie der Aufzeichnung des Berichtes an die Verwaltung geben.

 

  1. Herr Harms bittet um eine intensivere Bewerbung der Biotonne.
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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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