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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.06.2024 - 7 Antrag der Gruppe Die Linke/ DIE PARTEI vom 05....

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

AV KTA Walter berichtet, dass eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag vorliegt mit dem Vorschlag, das Thema zu vertagen, weil die Abwägung aller zum 1. RROP-Entwurf vorgetragenen Belange aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Sie bittet KTA Stoll darum, den Inhalt des Antrags kurz vorzustellen.

KTA Stoll liest den Antrag vor und erläutert, dass es zu dem Antrag kam, nachdem man einer Einladung der Bürgerinitiative (BI) 'Kein Sandabbau in Boltersen' gefolgt ist und sich die Situation vor Ort angeguckt hat. Der Standort und die angrenzende Straße mit ihren Kurven wurden besichtigt. Der Ortsrand liegt im Abstand von max. 200 m zum Abbaugebiet, das Abbaugebiet selbst auf einer Anhöhe und in Windrichtung dazu. Es wird eine Zunahme der Lärmbelastung erwartet. In ihrer Stellungnahme schreibt die Verwaltung, dass die Fläche vor Überbauung gesichert werden soll. Das bedeutet, dass in dem Bereich keine Photovoltaiknutzung mehr möglich sein wird, wie von einer örtlichen Initiative geplant. Durch den geplanten Neubau der Feuerwehrwache am Ortsrand würde sich der Abstand zum potentiellen Abbaugebiet noch einmal verringern. Außerdem gibt es keine Bepflanzung zwischen Abbaugebiet und Ortsrand. Die Lebensqualität würde leiden, aber sie sollte laut der Fraktion Die Linke oberste Priorität sein. Er folgt dem Vorschlag der Verwaltung, den Antrag zu vertagen, bis die Abwägung fertiggestellt ist.

KTA Meister begrüßt die Initiative der Gruppe Die Linke / DIE PARTEI und teilt die Erfordernis einer Überpfung der Festlegung des Vorranggebietes S 35 Sandabbau Boltersen. Er stimmt einer Vertagung des Antrags zu. Er spricht seinen Dank für die von der Bürgerinitiative auch an die Fraktion DIE GRÜNEN herangetragenen Informationen aus.

BORin Lampe weist erklärend darauf hin, dass der Landkreis als Träger der Regionalplanung einen verpflichtenden Planungsauftrag durch die Landesplanung zu erfüllen hat, r einen Zeitraum von 30 Jahren Rohstoffe im Landkreis vor der Überbauung durch andere Nutzungen zu sichern, damit diese bei Bedarf zugänglich bleiben. Die Festlegung beinhaltet keine Ausschlusswirkung, was bedeutet, dass Rohstoffvorkommen überall dort wo die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden auch abgebaut werden dürfen, ohne, dass diese im RROP als Vorranggebiet festgelegt sein müssen. Die offizielle Rohstoffsicherungskarte des LBEG ist bei den Abbaufirmen im Landkreis bekannt; diese wissen somit wo Rohstoffe im Boden vorkommen und werden sich bei ihrer Flächenauswahl nicht nach dem RROP orientieren. r den Abbau müssen sie jedoch eine BImSch-Genehmigung beim Landkreis stellen, in dem mögliche Beeinträchtigungen geprüft werden. Im RROP geht es daher nur um eine langfristige bedarfsorientierte Flächensicherung. Die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist dagegen standortungebunden und auf fast allen Flächen glich, so dass dies nach landesplanerischen Vorgaben kein fachliches Kriterium ist, eine Fläche mit vorkommenden Rohstoffen zu streichen.

AV KTA Walter stellt fest, dass die Vertagung des Antrags bis zum Verfahrensstand, bei dem über die vollständige Abwägung im Ausschuss beraten werden kann, einstimmig angenommen wird.

 

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Beschluss

Beschluss: Der Antrag wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung vertagt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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