05.06.2024 - 6 Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ang Dierßen stellt die modifizierte 'Variante V4b mit reduziertem Waldanteil' zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung im RROP 2025 vor. Die Präsentation steht im ALLRIS des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
KTA Prof. Dr. Bonin führt aus, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine gewisse Opferbereitschaft seitens der Gesellschaft verlangt. Deshalb ist es entscheidend, dass die damit verbundenen Nachteile für alle erträglich gemacht werden. Er verweist auf die Akzeptanzabgabe, die seitens der Landesregierung gesetzlich festgelegt wurde. Die Transformation hin zu Erneuerbaren Energien muss zeitnah gemacht werden. Es wird dabei einerseits für einige Nachteile geben und es wird zu Beeinträchtigungen der Natur kommen, andererseits werden andere davon profitieren. Die SPD hat viele Telefonate geführt und Nachrichten aus der Bevölkerung erhalten, u.a. aus Breetze und Deutsch Evern, und sich die Position von BUND und NABU zu einzelnen Flächen angehört. Es werden jetzt Flächen für 300-500 Windenergieanlagen ausgewiesen, obwohl der Netzanschluss fehlt. Es darf nicht darauf gewartet werden, bis die Netze da sind, sondern wir sollten jetzt handeln. Die produzierte Energie sollte in der Region bleiben. Dazu muss sich auch mit der Speichertechnologie befasst werden. In dieser Situation ist es ratsam, gestaffelt Vorranggebiete Windenergienutzung auszuweisen und schrittweise vorzugehen. Dies ist nützlich für das Klima, aber erfolgt auch mit sorgsam abgewogenen Einzelentscheidungen. Die Verwaltung hat sorgfältig gearbeitet. Seine Fraktion wird das Ergebnis, die jetzige „Variante 4b mit reduziertem Waldanteil“, mittragen. Sie hat es sich nicht leichtgemacht. Er ruft dazu auf, sich einmal in die Situation der Politik zu versetzen: Es gibt immer Pros und Contras. Die Fraktion der SPD stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
KTA Schmidt sieht viele Ansätze von KTA Prof. Dr. Bonin deckungsgleich mit ihren Positionen. Ihre Fraktion hat sich viele Gedanken zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung gemacht und eine Sonderkreismitgliederversammlung einberufen, um unterschiedliche Aspekte zu diskutieren, aber sie wird sich heute enthalten. Die Herausforderung des Klimawandels ist es, schnell zu handeln, aber mit dem Zwei-Stufen-Modell zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung bestehen gleichwohl Chancen und es wird mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Landkreis auch über die Bauleitplanung weitergehen. Weitere Chancen sind in Zukunft zu ergreifen. Wir sind für Erneuerbare Energien, aber andere sollen auch ihren Beitrag dazu leisten. Ziel ist es, hier Industrie anzusiedeln, wo die Energie erzeugt wird. Ein Abtransport von Energie nach Süddeutschland wird nicht unterstützt.
KTA Stoll hat den Ausführungen von KTA Prof. Dr. Bonin nicht viel hinzuzufügen. Seitdem er die Windenergieplanung des Landkreises begleitet, wird das Thema Windenergieanlagen im Wald zunehmend kontrovers diskutiert. Das vorherrschende Stimmungsbild hat sich von damals bis heute geändert von „Windkraft ja, aber nicht vor meiner Haustür“ hin zu dem Thema „Windkraft ja, aber nicht im Wald“. Er selbst ist immer noch gegen die Inanspruchnahme von Wald für die Windenergienutzung. Aber auch der direkte Blick auf Windräder in der freien Landschaft ist kein schöner. Er fragt sich, was also die Alternative ist. Die Option einer Superprivilegierung mit der Gefahr einer 'Verspargelung' der Landschaft wird niemand wollen. Die Fraktion Die Linke hat sich intensiv mit der Windenergieplanung befasst und das Thema hart diskutiert. Ein Teil der Fraktion möchte sofort eine Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung ausweisen, die das regionale Teilflächenziel 2032 von 4,0% erfüllt. Er selbst folge der gestaffelten Vorgehensweise und der Ausweisung von Windenergiegebieten mit einem Umfang von 3,23% der Landkreisfläche, wie auf dem Arbeitstreffen besprochen. Dort wurde sich auf Grundlage von Informationen seitens der Verwaltung sehr intensiv mit den Vorranggebieten Windenergienutzung befasst. Man ist sämtliche Vorranggebiete durchgegangen und hat auch einige Flächen herausgenommen. Wenn wir auf die Ausweisung von Windenergiegebieten im Wald verzichten würden, würden die Windenergieanlagen deutlich näher an die Ortschaften heranrücken. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
KTA Dubber erklärt in Vertretung von KTA Blume für die CDU Fraktion, dass es bei den gegebenen Rahmenbedingungen keine Option ist, keine Windenergiegebiete zu planen - am allerwenigsten für die Bevölkerung und den Wald. Die CDU sieht die Inanspruchnahme von Wald für die Windenergienutzung kritisch. Sie hat daher versucht, die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie möglichst zu begrenzen, aber gleichzeitig auch den von den Windenergiegebieten Betroffenen mit erhöhten Siedlungsabständen entgegenzukommen. Eine optische Veränderung des Lebensumfelds mag man kritisch sehen, aber man sieht in Süddeutschland [an den Überschwemmungen] gerade deutlich, warum etwas für den Klimaschutz getan werden muss, u.a. durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Auch wenn seiner Fraktion vieles nicht gefällt und sie sich der Betroffenheit vieler Menschen bewusst ist, so ist es zumindest gelungen, den Waldanteil an den Windenergiegebieten noch einmal zu reduzieren. Es gibt keine bessere Alternative, daher wird das Vorgehen, die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung in zwei Schritten vorzunehmen, mitgetragen. Die CDU begrüßt, dass die Gemeinden selbst planen und ggf. besser entscheiden können, da sie sich vor Ort viel besser auskennen. Man ist daher gut beraten, die Gemeinden nicht mehr zu bevormunden als nötig. Im Ergebnis wird die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen. KTA Dubber spricht seinen Dank an die Verwaltung aus. Jedes Vorranggebiet wurde dreimal besprochen und mehrfach diskutiert, sowohl in der Fraktion, als auch mit der Verwaltung. Man hat sich die Entscheidung nicht leichtgemacht, aber sie ist eine gute Basis für die weitere Planung.
KTA Bilgenroth bestätigt, dass die Verwaltung das Windkonzept professionell ausgearbeitet hat und beim Arbeitstreffen am 4.5.2024, an dem er teilgenommen hatte, sachliche Argumente vorgebracht hat, nach denen Potenzialgebiete aus der Flächenkulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung herausgestrichen oder hereingenommen wurden. Er spricht sein Lob an die Verwaltung für die Vorbereitung des Arbeitstreffens aus. Der Gesetzgeber hat einen Paradigmenwechsel vollzogen, indem er den Wald für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung freigibt. Zwar wurden die anfänglichen Daumenschrauben gelockert durch die Möglichkeit der zeitlichen Staffelung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und zudem wurde eine Akzeptanzabgabe an die örtliche Bevölkerung gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde jedoch die Daumenschraube der drohenden Superprivilegierung beibehalten. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene modifizierte „Variante 4b mit reduziertem Waldanteil“ ist die bestmögliche, die unter den Vorgaben des Gesetzgebers erreicht werden kann. Da aber nicht alle von Windenergieanlagen ausgehenden Risiken ausreichend erforscht und berücksichtigt wurden, wie Infraschall, Mikroplastik usw., und die Fraktion grundsätzlich gegen Windenergie im Wald ist, wird, um ein Zeichen zu setzen, gegen den Beschluss gestimmt.
KTA Kamp erinnert an die gesetzliche Verpflichtung, Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Er spricht seinen Dank an die Ausschussvorsitzende aus. Seine Fraktion hat sich Stunde um Stunde mit dem Thema Windenergie beschäftigt. Jedes einzelne Potenzialgebiet wurde intern diskutiert. Der entstandene Kompromiss bedeutet, dass wir einen Schritt weiter sind. Der Beschluss dazu wird mitgetragen.
KTA Mues bekundet, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, obwohl er es bedauert, dass das Vorranggebiet bei Deutsch Evern aus der Flächenkulisse herausgenommen wurde. Die Entscheidung gründet sich auf der umfassenden Vorarbeit dazu, bei der jedes Potenzialgebiet im Detail angeschaut und diskutiert wurde. Es wurde sich viel Zeit genommen, dafür geht ein Dank an die Verwaltung.
KTA Meister bekundet sein Lob an die Verwaltung bezüglich der Vorbereitung und Durchführung des Arbeitstreffens mit der Politik, auch trotz der Enthaltung seiner Fraktion bei der Abstimmung zum Beschluss. Wichtig ist für Die GRÜNEN, das regionale Teilflächenziel für 2032 von 4,0% zu erreichen. Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass diejenigen Flächen, die nicht Teil der Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung sind, für immer von der Windenergieplanung ausgeschlossen sind. Es sollte daher deutlich gemacht werden, dass eine Flächenkulisse von etwas mehr als 3,09% der Landkreisfläche am Ende nicht ausreichen wird, sondern dass letztendlich 4,0% zu erfüllen sind. Der Dialog sollte aber weitergehen – insbesondere zivilgesellschaftlich mit den Bürgerinitiativen – auch bei der Umsetzung der Windparks, die Die GRÜNEN kritisch begleiten werden. Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt und möglichst wenig belastet werden. In diesem Zusammenhang plädiert KTA Meister für das Konzept der Bürgerenergie.
KTA Dubber spricht seinen Dank an die anwesenden Bürger und Bürgerinnen für ihre Disziplin und ihr konstruktives Verhalten aus.
AV KTA Walter bittet die Ausschussmitglieder darum, die Abstimmung zum Beschluss vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
832,2 kB
|