22.01.2024 - 9 Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Mo., 22.01.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
Herr Borchers, kommissarische FDL 45, berichtet zum Sachstand der Ausschreibung der Mietwagenbeförderung für das Los der Schule Am Knieberg. Eine erste Auftaktrunde mit externer Begleitung habe stattgefunden, Anfang Februar solle die Ausschreibung veröffentlicht werden. Aufgrund externer Einflussfaktoren wie gestiegenen Dieselpreisen, Inflation usw. seinen die Kosten für die Mietwagenbeförderung immer weiter angestiegen. Es gelte daher abzuwarten, welche Angebote zu welchen Preisen auf die Ausschreibung abgegeben werden.
Weiter berichtet Herr Borchers, dass am 10.01.2024 eine Sitzung der AG Schienenverkehr stattgefunden habe. Hier hätten Herr Schülke, technischer Leiter der Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH (SInON), und Herr Weckend, stellvertretender Bereichsleiter Infrastruktur der LNVG, zur Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg-Amelinghausen-Soltau und Lüneburg-Bleckede vorgetragen. Die Strecke Lüneburg-Bleckede sei in Stufe 2 der landesweiten Reaktivierungsuntersuchung vorgerückt. Ende des Jahrs 2024 werde eine Aussage der LNVG zu einem neu ermittelten Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) erwartet.
Für die Strecke Lüneburg-Soltau erarbeite die SInON aktuell ein Betriebskonzept. Dabei seien die bedienten Haltepunkte nachrangig, die Reaktivierung der Strecke an sich stehe im Vordergrund. Für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg erfolge eine Festlegung der Haltepunkte, die anderen Haltepunkte könnten im Anschluss unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse festgelegt werden. Der Landkreis Lüneburg, der Landkreis Heidekreis und die LNVG würden zusätzlich ein ergänzendes Buskonzept abstimmen.
KTA Kruse-Runge thematisiert die Schadensabwicklung für den fehlgeleiteten Güterzug, der die Bahnstrecke Lüneburg-Bleckede beschädigt habe. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Betreibers gestalte sich schwierig. Hier sollte der Landkreis die Bleckeder Kleinbahn UG als Betreiberin der Strecke unterstützen.
KR Müller sind die angesprochenen Probleme bekannt. Er werde bei der SInON als Eigentümerin der Strecke Unterstützung einfordern. Ziel sei, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens übernehme.
KTA Gros thematisiert die Frage, wann die Inbetriebnahme des Personenverkehrs zwischen Lüneburg und Bleckede erfolge. Dies könne nach in der AG Schienenverkehr gemachten Angaben sechs bis acht Jahre dauern und werde ein langwieriger Prozess sein.
KR Müller berichtet von dem Gespräch zwischen Landkreis, KVG und LNVG am 11.01.2024. Der Landkreis sei mit den Notfahrplänen der KVG nicht einverstanden, da nicht einmal diese Notfahrpläne verlässlich gefahren würden. In diesem Gespräch sei ein abgestufter Weg hin zu einem verlässlichen ÖPNV skizziert worden. Im ersten Schritt müsse der Notfahrplan eingehalten werden, ab Ostern solle sukzessive an der Einhaltung des Regelfahrplans gearbeitet werden. Dieser Weg werde mit weiteren Gesprächen mit der KVG und deren Subunternehmen flankiert. Eine weitere Absenkung des Bedienniveaus sei nicht akzeptabel, vor allem die Schülerbeförderung und der Betrieb der regionalen Hauptlinien müssten sichergestellt werden. Die Fahrzeiten seien einzuhalten und insbesondere die letzten Fahrten des Tages dürften nicht ausfallen. Um dies zu überprüfen und um über den jeweiligen Sachstand informiert zu sein, werde es regelmäßig Austauschtermine geben. Der Landkreis Lüneburg gebe viel Geld für den ÖPNV aus, dem müsse eine angemessene Leistung der KVG gegenüberstehen. Die KVG habe die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass ab Ostern 2024 wieder der Regelfahrplan gefahren werden könne.
KTA Schröder-Ehlers pflichtet bei, dass die Busausfälle ein Problem seien und unterstreicht die Wichtigkeit der geführten Gespräche. Ein weiteres Problem seien jedoch auch die Zugausfälle bei metronom und erixx. Sie möchte wissen, ob diese auch Gegenstand des Gespräches mit KVG und LNVG gewesen seien.
EKR’in Hobro führt hierzu aus, dass die VNO im Namen der betroffenen Landkreise ein Schreiben an den niedersächsischen Verkehrsminister Herrn Lies geschickt habe. Dieser sei gebeten worden, auf den metronom und den erixx einzuwirken, dass die Bedienqualität verbessert werde, da das Land Niedersachsen Aufgabenträger des SPNV sei. Das Schreiben fordere Bediensicherheit und werde den KTAs zur Verfügung gestellt werden.
KTA Glodzei berichtet, dass Beschwerden bei der KVG vorgetragen würden. Erhalte der Landkreis als Aufgabenträger Kenntnis von diesen Beschwerden? Seiner Ansicht nach setze die KVG falsche Prioritäten, indem sie trotz massiver Fahrtausfälle etwa Schienenersatzverkehr fahre.
Herr Borchers, kommissarische FDL 45, erwidert, dass die KVG der Verwaltung über Beschwerden berichte. Dies gelte insbesondere im strategischen Bereich, in dem die Verkehrsplanung und damit die Zuständigkeit des Aufgabenträgers betroffen sei. Hier finde ein intensiver Austausch statt. Operative betriebliche Probleme hingegen müsse die KVG lösen, da diese in ihren Zuständigkeitsbereich fielen.
KR Müller ergänzt, dass Probleme entstehen könnten, wenn die LNVG metronom auffordere, ausfallende Fahrten durch Schienenersatzverkehr zu kompensieren. Wenn dieser Schienenersatzverkehr durch die KVG geleistet werde, führe dies zu einem Wettbewerb um verfügbare Fahrressourcen. Das Problem sei angesprochen worden und müsse mit Augenmaß gelöst werden.
KTA Schultz bemängelt, dass die Verkehrswende nicht funktioniere, weil das System nicht funktioniere. Bei den KTAs gingen viele diesbezügliche Beschwerden ein. Wie sanktioniere die Verwaltung die ausfallenden Fahrten der KVG? Werden nur durchgeführte Leistungen vergütet? Bestehen für Kund:innen der KVG Fahrgastrechte wie im Schienenpersonenverkehr?
KR Müller entgegnet, dass die Abrechnung über die Allgemeine Vorschrift erfolge. In einem Ex-Ante-Ausgleich werde im Zuge dessen eine Erstattung für die volle Fahrleistung geleistet. Im nachgelagerten Ex-Post-Ausgleich erfolge eine genaue Abrechnung der geleisteten Fahrten und damit eine Bereinigung um die Ausfälle. Ein finanzieller Ausgleich im Rahmen der Allgemeinen Vorschrift erfolge also nicht, wodurch ein finanzieller Druck bei der KVG entstehe. Das gegenwärtige Fahrangebot der KVG passe im Übrigen auch nicht zum Leitbild der Netinera als Konzernmutter der KVG.
Herr Borchers, kommissarische FDL 45, führt aus, dass es in Bezug auf mögliche Fahrgastrechte verschiedene Fallgestaltungen gebe. Grundsätzlich sei auf den HVV zu verweisen, eine pauschale Regelung wie im Schienenpersonenverkehr bestehe im Busverkehr nicht. Taxikosten etwa würden nicht in jedem Fall erstattet.
Herr Leist, Geschäftsführer der VNO, berichtet zum 49-€-Ticket und zum regionalen Schüler- und Auszubildendenticket. Grundsätzlich gehe es um ein vergünstigtes Ticket für Schüler:innen und Auszubildende. Für die drei niedersächsischen HVV-Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade gestalte sich eine Lösung nach § 7e NNVG schwierig, da das regionale Schüler- und Auszubildendenticket den Vorgaben entsprechend im gesamten niedersächsischen Teil des HVV gelten müsse. Eine mit den drei Landkreisen und dem HVV abgestimmte Lösung sei fertig gewesen, jedoch vor ihrer Einführung des 9-€-Tickets und dann des 49-€-Ticket überholt und sinnlos geworden. Eine tragfähige Lösung könne nur in rabattierten 49-€-Tickets bestehen. Die Kosten hierfür seien jedoch zu hoch. Ein landesweites Schüler:innenticket sei im Koalitionsvertrag der aktuellen wie der vorherigen Landesregierung verankert gewesen und sei inhaltlich möglich. Die Finanzierung dieser Lösung gestalte sich jedoch schwierig. Das Land habe das Thema zurückgestellt, da vorrangig eine Lösung für das Verhältnis von Semester- zu 49-€-Tickets gefunden werden sollte. Hier sei nun eine bundeseinheitliche Regelung gefunden worden. Diese brauche es auch für Schüler:innen und Auszubildende. Ein Auftakttermin für eine Arbeitsgruppe auf Landesebene werde im Februar 2024 stattfinden; die VNO werde den Landkreis Lüneburg dort vertreten. Die VNO sehe die Pflicht zur Finanzierung eines derartigen Tickets beim Land; die Rede sei von dreistelligen Millionenbeträgen. Das Land vertrete in der Finanzierungsfrage jedoch eine andere Auffassung. Vorrangig sei zu klären, für welche Personengruppen ein rabattiertes 49-€-Ticket gelten werde: Für Auszubildende? Für Schüler:innen? Für Listenschüler:innen? Für Schüler:innen der Sekundarstufe II? Eine andere Lösung für ein derartiges Ticket als ein rabattiertes 49-€-Ticket sei jedenfalls nicht mehr vermittelbar. Bei einem Verkaufspreis von 29 € und somit einem Rabatt von 20 € monatlich fielen Kosten von 240 € pro Jahr und Schüler:in an. Dies sei nicht trivial. Gute frühere Ideen passten mit dem 49-€-Ticket nicht mehr. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung müsse hier seiner Verantwortung gerecht werden.
KTA Glodzei stellt fest, dass ein Rabatt von 20 € inhaltlich nicht kompliziert sei, sondern dass das Problem die Finanzierung sei. Wo liege hier das Problem?
Herr Leist, Geschäftsführer der VNO, erwidert, dass die Frage inhaltlich nicht komplex sei. Es gelte jedoch, die Frage der Anspruchsberechtigung zu klären. Es könne auch eine stufenweise Einführung für verschiedene Gruppen von Anspruchsberechtigten erfolgen. Zu klären sei zum Beispiel auch, ob ein freier Verkauf an Schüler:innen erfolge. Schwierig sei die finanzielle Darstellung eines derartigen Tickets. Das niedersächsische Finanzministerium habe klargestellt, das im Jahr 2024 keine Mittel für ein solches Ticket zur Verfügung stünden. Eine Einführung werde also frühestens 2025 erfolgen.