29.05.2024 - 10 Jahresabschlussarbeiten 2023, überplanmäßige Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KVOR Mennrich erläutert einige inhaltliche Punkte der Jahresabschlussarbeiten, insbesondere im Bereich der Rückstellungen. Die Rückstellungen in den entsprechenden Bereichen (Theater, ÖPNV und Bauunterhaltung) bedürften einer überplanmäßigen Ausgabe, welche vom Kreistag genehmigt werden müsse. Die Deckung der Mehraufwendungen sei durch Verbesserungen im Gesamthaushalt gewährleistet.
KTA Schultz möchte die wesentlichen Posten im Haushalt genannt bekommen.
KVOR Mennrich nennt die wesentlichen Kostenpositionen aus Nachforderungen der Hansestadt Lüneburg im Bereich Jugendhilfe, Sozialhilfe und Grundsicherung.
KTA Dr. Schulze möchte wissen, ob diese Gelder sofort freigegeben werden oder erstmal nur als Rückstellung eingestellt würden.
KVOR Mennrich antwortet, dass die von der Hansestadt Lüneburg angeforderten Nachzahlungsbeträge zunächst als Rückstellung in die Bilanz eingestellt würden.
Beschluss
Beschluss:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
- im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 4.006.963 Euro
- für Verlustausgleichszahlungen an die Theater Lüneburg GmbH in Höhe von 520.000 Euro
- für Nachzahlungen an die Verkehrsbetriebe im Bereich des ÖPNV in Höhe von 1.993.264 Euro
- für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 2.900.000 Euro
wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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