29.05.2024 - 13.1 Änderungsantrag der Gruppe Die Linke/ Die PARTE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KTA Burkhardt erläutert, dass der Änderungsantrag auf der umfangreichen Stellungnahme der Verwaltung fuße. Es gehe darum, dass in Bezug auf das Streaming von Kreistagssitzungen zumindest eine Teilentscheidung getroffen werde. Am Beispiel der Hansestadt sei zu sehen, wie es laufen könne und die Verwaltung habe in ihrer Stellungnahme Zahlen dazu vorgelegt. Es sei wünschenswert, jetzt den nächsten, konkreten Schritt zu gehen und 2025 mit dem Streaming der Kreistagssitzungen zu beginnen.
Vorsitzender Prof. Dr. Bonin bittet um einen Vorschlag der Verwaltung.
KAR Brandt führt aus, dass eine umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung vorläge. Beim Thema Streaming seien einige Punkte zu bedenken. Es gehe zum einen um die Persönlichkeitsrechte der Kreistagsabgeordneten. Dies sei ein großes Thema und jede/r Kreistagsabgeordnete und auch jede/r Verwaltungsmitarbeitende müsse persönlich entscheiden, ob sie/er aufgenommen werden möchte. Die letzten beiden Ratssitzungen der Hansestadt seien live gestreamt worden. Die Hansestadt habe hierfür zwei Veranstaltungstechniker in Vollzeit eingestellt. Diese beiden qualifizierten Mitarbeiter seien notwendig, um den Sitzungsverlauf in der technischen Qualität aufzunehmen, wie es für ein Livestreaming notwendig sei. Sollte es einen krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters geben, so wäre ein Streaming bei einer Einstellung von nur zwei Mitarbeitenden schon nicht mehr zu leisten. Darum müsste sogar über eine weitere halbe Stelle als Springer- oder Vertretungskraft nachgedacht werden. Zudem sei die Hauptsatzung zu ändern.
Weiterhin werde zusätzlich zu den Personalstellen technisches Equipment benötigt. Hier müsse mit einem nicht unerheblichen fünfstelligen Betrag gerechnet werden. Bei den Personalstellen gehe die Verwaltung bei zwei Vollzeitstellen (E 9a) von Personalkosten in Höhe von ca. 145.000 Euro (nach KGST Werten 2024) aus.
Auch gebe es beim Streaming von Sitzungen gewisse Auswirkungen auf den Sitzungsverlauf. Die Kamera sei am Rednerpult ausgerichtet und jeder Redebeitrag müsse dann am Rednerpult gehalten werden. Dies sei eine Frage der Sitzungsdisziplin. Zudem gingen dabei Auswirkungen auf die Sitzungsorte einher. Der Kreistag habe sich immer als reisendes Gremium verstanden. Die Hansestadt halte ab dem kommenden Jahr alle ihre Sitzungen nur noch im Kulturforum Gut Wienebüttel ab, damit an einem festen Sitzungsort immer die technische Umsetzung sichergestellt werden könne. Es werde eine sehr leistungsstarke Internetverbindung an den Sitzungsorten benötigt. Es sei wahrscheinlich, dass sich aufgrund dieser Anforderungen auch der Kreistag für einen festen Sitzungsort entscheiden müsse.
KTA Dubber geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein. Er wünsche sich eine ausgearbeitete Vorlage, welche er mit in die Fraktion nehmen könne. Dort solle Punkt für Punkt aufgelistet sein, was passieren würde, wenn das Streaming beschlossen würde. Mit dem aktuellen Sachstand könne seine Fraktion nicht abschließend entscheiden.
KTA Kruse-Runge sieht dies anders. Über das Thema werde seit Jahren geredet. Die Politik müsse sagen, was sie wolle. Der Kreistag müsse sich klar positionieren und entscheiden, dass er Streaming wolle. Alles andere seien Details, die nach der Entscheidung gelöst werden müssen.
KTA Kamp sieht sich zwischen den beiden Vorrednern. Das Streaming müsse eingeführt werden, es sei aber die Frage ab wann. Dies sei kein Thema, was fraktionsweise abgestimmt werden könne. Es müsse jede/r gefragt werden und jede/r müsse abstimmen. Er sei sich nicht sicher, wie seine Fraktion abstimmen werde. Es gebe noch viele offene Fragen bevor seine Fraktion abschließend entscheiden könne. Er sehe es als ein faires Angebot an die zukünftigen Kreistagsabgeordneten an, wenn das Streaming mit Beginn der kommenden Legislaturperiode gestartet werde.
KTA Burkhardt möchte noch einmal betonen, dass der Antrag seit 2,5 Jahren bekannt sei. Sie danke der Verwaltung ausdrücklich für die Stellungnahme. Sie frage sich, warum es nicht möglich sei, nach dieser langen Zeit in den Fraktionen eine Entscheidung zu treffen.
KTA Kruse-Runge ergänzt, dass es auch in ihrer Fraktion intensive Diskussionen zu diesem Thema gegeben habe. Es gebe keine hundertprozentige Einigkeit, aber es seien fast alle in ihrer Fraktion dafür. Sie würde sich wirklich freuen, wenn in der heutigen Sitzung hierüber abgestimmt werden könne.
KTA Rehfeld möchte die Argumente von KTA Kruse–Runge bekräftigen. Jede/r, die/der sich in den Kreistag wählen lasse, wisse, dass sie/er ein öffentliches Amt bekleide. Es gehe darum, dass die Menschen, welche nicht um 14:00 Uhr Zeit hätten live dabei sein können, die Möglichkeit zur Information zu einem beliebigen Zeitpunkt bekämen. Er habe große Probleme mit einer Ablehnung dieser Entscheidung.
KTA Kamp erläutert noch einmal den Unterschied von einem Livestreaming und einer dauerhaft verfügbaren Aufnahme von Sitzungen. Es sei eine Frage von Transparenz eine Möglichkeit zu schaffen, sich über politische Vorgänge zu informieren. Es gebe auch positive Aspekte in Bezug auf die Sitzungsdisziplin. Er glaube aber nicht, dass dies bis 2025 zu realisieren sei.
KTA Narewski würde es begrüßen, wenn die Abstimmung nicht in der heutigen Sitzung erfolgen würde, denn sie wünsche sich ein starkes Votum und nicht nur eine knappe Entscheidung. Sie findet die von KTA Dubber angesprochenen Punkte gerechtfertigt und hätte diese gerne vor einer Abstimmung geklärt.
KTA Dr. Schulze warnt davor, zu leichtfertig an das Thema heranzugehen. Ausschnitte aus Sitzungen können politisch benutzt werden. Redebeiträge könnten verkürzt und diffamierend dargestellt werden. KI sei zudem ein großes Thema. Auch sei es möglich, dass sich jemand nicht mehr trauen würde, seinen /ihren Redebeitrag zu halten, weil er/sie dabei gefilmt werde, dies wäre für die politische Kultur ein Verlust und Nachteil. Die Frage sollte sich daher nicht zu leicht gemacht werden.
KTA Bilgenroth möchte sich den Ausführungen von KTA Dr. Schulze anschließen. Er findet diese Punkte auch sehr bedenkenswert. Er sehe auch den Nutzen nicht. Das Kosten-/Nutzen-Verhältnis stimme seiner Ansicht nach nicht. Etwas zu machen, nur um modern zu sein, ergebe keinen Sinn. Das wesentliche Problem sei das politische Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger. Es müsse geschaut werden, wie das Interesse wieder geweckt werden könne.
Vorsitzender Prof. Dr. Bonin möchte einen Alternativvorschlag zu dem behandelten Änderungsantrag unterbreiten, welcher die Argumente aus der vorangegangenen Diskussion beinhalte. Sein Vorschlag lautet: „Kreistagssitzungen werden ab Beginn der Wahlperiode 2026/ 2031 live gestreamt. Die Verwaltung wird gebeten die offenen Punkte durch Beschlussvorschläge vorzubereiten.“. Bei einer Verschiebung auf die nächste Wahlperiode wäre Zeit gewonnen, um Personal einzustellen, die Aufwendungen im Haushalt zu planen und alles gut vorzubereiten.
KTA Kamp möchte beide Anträge in den Fraktionen besprechen und im nächsten Kreistag abstimmen.