Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

14.08.2024 - 6 Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

KTA Wiebe nimmt Bezug auf die Zensuszahlen, welche in der Lüneburger Landeszeitung veröffentlich wurden. Der Landkreis habe laut Zensus-Zählung insgesamt 9.900 weniger Personen, als in der Bevölkerungsfortschreibung ermittelt. Dies seien 5,31 Prozent weniger Personen im Landkreisneburg. Im Amt Neuhaus fehlten knapp 1.000 Personen, dies seien 18,54 %. in der Samtgemeinde Dahlenburg fehlten 10,25 % und in der Samtgemeinde Gellersen 10,38 %.

 

Er möchte daher wissen:
 

 

  1. Liegen schon Zahlen aus dem Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern vor. Wenn nein, wann wird dieses geschehen.
  2. Wie kann es zu den Diskrepanzen kommen. Gerade im Hinblick auf eine doch inzwischen funktionierende digitale Erfassung von An- und Abmeldungen in den Einwohnermeldeämtern.
  3. Wie wirken sich die Zahlen monetär auf die Zuwendungen von Bund und Land auf den Haushalt 2024 und 2025 und ggfls. Rückwirkend aus.
  4. Sollte es zu erheblichen Minderzuweisungen kommen, ist bei den ohnehin finanziell schwachen Gemeinden im Ostkreis eine kurzfriste Unterstützung geplant.
  5. Gibt es eine strafrechtliche Verfolgung bei Nichtabgabe der Fragebögen.

 

 

Zu 1. und 2.

 

KRin Vossers erläutert, dass der Landkreis keine Überwachungspflicht gegenüber den Meldeämtern in den Gemeinden habe. Diese würde vom Landkreis nicht geprüft und es würden auch keine Daten abgeglichen werden. Im Rahmen des Zensus sei es so gewesen, dass der Landkreis den Auftrag bekommen habe, bestimmte Dienstleistungen durchzuführen. Hierfür seien in diesem Zeitraum Mitarbeitende abgestellt worden, welche nach den Vorgaben des Zensus Daten erhoben haben. Der Landkreis habe nach Abschluss des Zensus überhaupt keinen Zugang mehr zu diesen Unterlagen und auch nicht zu den daraus ermittelten Ergebnissen. Es erfolge auch keine weitere Bearbeitung der Daten. Daher könne sie hierzu auch keine Auskunft geben, da der Landkreis hier schlicht keine Zuständigkeit besitze und keine Daten habe.

 

Zu 3. und 4.


KR Müllerhrt aus, dass sich monetäre Auswirkungen nicht schon Haushaltsjahr 2025 auswirken würden. Zu rechnen sei mit weniger Schlüsselzuweisungen und Einnahmen aus der Kreisumlage. Das könnten je nach Modellrechnung zwischen 640.000 Euro und etwas über 1,0 Mio. Euro sein. Es sei aber erstmal abzuwarten, was sich aus den im November vorliegenden Daten ableite. Es gebe noch keine Planung zu Unterstützungen von finanzschwachen Kommunen, da erst konkrete Zahlen vorliegen müssten.

 

Zu 5.

 

KRin Vossers erklärt, dass das Zensusgesetz einen Ordnungswidrigkeitstatbestand habe. Im Landkreis Lüneburg sei aber keine Ordnungswidrigkeit verhängt worden. Der Landkreis habe den Prozess abgearbeitet und es gebe keine Zugänge mehr und es könne an dieser Stelle nicht gehandelt werden. Ihr Fachdienst habe auch keine Erkenntnisse darüber, ob der Landkreis hier ein Ausreißer sei.

 

LR Böther weist darauf hin, dass es allgemeine Bekanntmachungen zu den Ergebnissen des Zensus gebe. Hierausnne abgelesen werden, dass der Landkreis zu den Landkreisen gehöre, welche die deutlichsten Einbußen hätten.

Reduzieren

Beschluss

 

 

 

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung